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21.8131 · Fragestunde. Frage · 2021-12-07

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Medienberichten repatriierte das EDA zwei Mädchen im Alter von 9 und 15 Jahren aus Syrien in die Schweiz.

- Welche Voraussetzungen müssen gemäss dem Bundesrat erfüllt sein, damit er solche Repatriierungen aus Syrien durchführt?

- Sind weitere solche Repatriierungsaktionen geplant?

- Wie klärt der Bundesrat die generelle Risikolage für die Schweiz bei Repatriierungen aus Syrien ab?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Repatriierung der beiden Mädchen fand einerseits auf Grundlage des Bundesratsentscheids vom 8. März 2019 statt. Dieser sieht zur Rückführung von Minderjährigen eine fallweise Prüfung vor. Vorliegend waren alle Voraussetzungen erfüllt. Andererseits hat auch die Mutter ihr schriftliches Einverständnis zur Rückführung ihrer beiden älteren Töchter gegeben und damit eine Rahmenbedingung der lokalen Lagerleitung erfüllt. Vor allem aber hatten auch die Mädchen selbst mehrmals mündlich ihren Wunsch nach einer Rückkehr geäussert, und die Väter sowie die Genfer Behörden waren dafür bereit. Im Vorfeld der Repatriierung fanden intensive Vorbereitungsarbeiten und Risikoabklärungen zwischen Bund und Genfer Behörden statt. Im Juni 2021 besuchte dazu eine Schweizer Delegation die Mädchen und ihre Mutter im Lager vor Ort, wo die Risikolage vertieft evaluiert wurde. Schliesslich floss auch der regelmässige Kontakt zwischen den Mädchen und ihren Vätern in die vorgängigen Abklärungen ein. Nach ihrer Rückkehr in die Schweiz liegt die Betreuung der Mädchen bei den kantonalen Genfer Behörden. Durch ihre enge Begleitung werden sie auch die nötigen Massnahmen zur Beobachtung einer möglichen dschihadistischen Gefährdung sicherstellen. Weitere Repatriierungen sind momentan nicht geplant.