21.8245 · Fragestunde. Frage · 2021-12-08
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
In der Herbstsession 2021 wurde eine Änderung des AIG verabschiedet. Damit können Covid-Tests im Zusammenhang mit der Ausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern durchgesetzt werden.
- Setzen alle Kantone um?
- Wenn nicht, welche Kantone verweigern die Umsetzung?
- Wie viele Schengen-Dublin-Fälle werden bis Ende 2022 aufgrund des Fristablaufs neu in den Verantwortungsbereich der Schweiz fallen?
- Welche Mehrkosten entstehen dadurch?
- Welche Kosten sind bis heute schon entstanden?
Stellungnahme des Bundesrates
In allen Asylregionen gab es bereits Fälle, in denen Covid-19-Tests zwangsweise durchgesetzt wurden. Aktuell ist jedoch noch keine Gesamtübersicht über die Anzahl Fälle in allen Kantonen vorhanden. Die Kantone übermitteln das entsprechende Zahlenmaterial quartalsweise an das Staatssekretariat für Migration, d. h. erstmals im Januar 2022. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei Artikel 72 Absatz 3 AIG um eine Kann-Bestimmung handelt und nicht um eine Verpflichtung für die zuständigen kantonalen Behörden. Im Rahmen des Dublin-Verfahrens hat die Schweiz nach Zustimmung des Partnerstaates grundsätzlich sechs Monate Zeit, um die Person zu überstellen. Diese Frist kann aufgrund Untertauchens, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht oder Inhaftierung verlängert werden. Es kann daher heute noch nicht gesagt werden, wie viele mögliche Fälle bis Ende 2022 einen Fristablauf haben werden und welche allfälligen Mehrkosten dadurch entstehen könnten.