22.077 · Geschäft des Bundesrates · 2022-11-16
Finanzdepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 16. November 2022 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Tadschikistan
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.11.2022
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des DBA mit Tadschikistan
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. November 2022 die Botschaft zum Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Tadschikistan verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Das Änderungsprotokoll enthält eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Zudem beinhaltet das Protokoll eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls begrüsst. Bevor das Protokoll in Kraft treten kann, muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.
Verhandlungen
Debatte im Ständerat, 28.02.2023
Beschluss gemäss Entwurf
Debatte im Nationalrat, 01.06.2023
Zustimmung