22.1022 · Anfrage · 2022-05-11
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Aus der Staatsrechnung 2021 wird ersichtlich, dass rund 665 Millionen Franken, die für die Forschung vorgesehen waren, nicht ausgegeben worden sind (A231.0276 EU Forschung und Innovation). Es handelt sich dabei um Beträge, deren Ausschüttung an die Europäische Union im Rahmen der Assoziierung an Horizon Europe vorgesehen war. Schon 2014-2016, also bevor die Schweiz aus dem Programm Horizon ausgeschlossen wurde, wurden rund 800 Millionen Franken, die für die Forschung vorgesehen waren, nicht dafür eingesetzt. Es ist zu befürchten, dass dieses Problem erneut auftritt.
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Ist der für 2021 vorgesehene Betrag verloren, oder kann er auf Folgejahre übertragen werden? Falls ja, wie?
- Der Bundesrat hat für die Jahre 2021/2022 1,2 Milliarden Franken vorgesehen. Wie wird dieser Betrag auf die verschiedenen Akteure (SNF, Innosuisse, vom SBFI direkt vergebene Mittel etc.) aufgeteilt?
- Kann die Bundesverwaltung einen Standbericht vorlegen, der regelmässig Aufschluss gibt über die Ausgaben, die im Rahmen der Schweizer Übergangsmassnahmen und der zusätzlichen Massnahmen zu Horizon Europe (Unterstützung der Schweizer Forscherinnen und Forscher in den Konsortien durch das SBFI, SNF-Stipendien, Projekte der Innosuisse etc.) getätigt werden?
- Beabsichtigt der Bundesrat für den Fall, dass die im Horizon-Paket 2021-2027 vorgesehenen Mittel (5,4 Milliarden Franken) nicht ausgegebenen werden, diese Gelder in die Forschung und Innovation fliessen zu lassen? Falls ja, wie?
- Welche Beträge sind für zusätzliche Massnahmen in den Schlüsselbereichen vorgesehen (Raumfahrt, Quantentechnologie, Digitalisierung)?
Stellungnahme des Bundesrates
- Ad 1: Das Parlament hat am 16.12.2020 (BBl 2021 73) Verpflichtungskredite im Gesamtumfang von 5,54 Milliarden Franken (ohne Reserve) für das Horizon-Paket 2021-2027 beschlossen. Gemäss diesem Beschluss können die Mittel im Rahmen eines Abkommens oder für die projektweise Beteiligung eingesetzt werden. Die Mittel, welche für den Pflichtbeitrag an die Europäische Kommission für das Jahr 2021 geplant waren, sind daher nicht verloren gegangen.
Um die Folgen des aktuellen Drittland-Status der Schweiz beim Horizon-Paket 2021-2027 gezielt und effizient abzufedern, hat der Bundesrat für die Ausschreibungen der Jahre 2021 und 2022 Mittel für Übergangsmassnahmen in gleicher Höhe vorgesehen, wie sie dem Schweizer Forschungs- und Innovationsplatz gemäss bisherigen Erfahrungen bei einer Assoziierung zugeflossen wären (1,2 Mrd. CHF). Die Auszahlungen des Bundes (SBFI) erfahren dadurch signifikante Verschiebungen: Bei einer Assoziierung würde der Bund der EU die Pflichtbeiträge vorschüssig für die Finanzierung der in jedem Jahr erfolgenden Ausschreibungen überweisen, und zwar für die gesamte Laufdauer der jeweiligen Projekte. Danach würde die Europäische Kommission den Forschenden die Beiträge nach Projektfortschritt ausbezahlen. Statt der Zahlung eines Pflichtbeitrags an die EU in den Jahren 2021 und 2022 bezahlt der Bund Projektbeiträge direkt an Forschende über die nächsten 3-10 Jahre, je nach Projektdauer. Die Forschenden erhalten ihre Mittel zum gleichen Zeitpunkt wie bei einer Assoziierung; ihnen erwächst folglich kein Nachteil bezüglich der finanziellen Ausstattung und dem Zeitpunkt des Beitrags.
- Ad 2, 3: Die Aufteilung der Mittel für die Übergangsmassnahmen an die Akteure, die diese umsetzen (SBFI, SNF, Innosuisse, ESA) wurde aufgrund des Rückflusses aus den EU-Ausschreibungen berechnet, wie er bei einer Assoziierung zu erwarten gewesen wäre. Als Basis dieser Berechnung dienen die Beteiligungszahlen der Schweiz an Horizon 2020. Für die Ausschreibungen 2021 und 2022 ergibt dies folgende Aufteilung:
Institution Budget(in Mio. CHF)MassnahmenSBFI710Direktfinanzierung Schweizer Teilnahmen an Einzel- und Verbundprojekten, inkl. Massnahmen für Quantum, Euratom und ITERSNF292Analoge Massnahmen zu den EU-Programmen zur Förderung von Einzelpersonen und MobilitätInnosuisse143Analoge Massnahmen zu den EU-Programmen, u.a. zur Förderung von KMUs und StartupsESA37Substitut für die EU-Massnahmen zur Förderung der Raumfahrt mit Beteiligung der SchweizSBFI44Substitut für die EU-Massnahmen im Programm Digital Europe zur Sicherung der Führungsrolle der Schweiz im Bereich des Hochleistungsrechners
Das Controlling aller Übergangsmassnahmen wird mit Hilfe einer Datenbank des SBFI sichergestellt; die einzelnen Massnahmen werden darüber hinaus auf der Webseite des SBFI aufgeführt. Der Bundesrat wird die effektiven Auszahlungen jeweils in den Begründungen zur Staatsrechnung ausweisen.
- Ad 4: Sollte eine Assoziierung der Schweiz an das Horizon-Paket 2021-2027 in naher Zukunft nicht möglich sein, wird der Bundesrat weitere Übergangs-massnahmen lancieren. Sollte die Schweiz längerfristig Drittstaat bleiben, wird er prüfen, ob und zu welchem Zeitpunkt Ersatzmassnahmen einzuleiten sind. Allfällige Ersatzmassnahmen würde der Bundesrat dem Parlament voraussichtlich mit einer entsprechenden Finanzierungsbotschaft unterbreiten. Ob der Bund bei einer Assoziierung sämtliche Mittel des bewilligten Verpflichtungskredites (Höchstbetrag) benötigt hätte, ist im Übrigen offen.
Dies ist u.a. abhängig von dem zu verhandelnden Beitragsschlüssel, der effektiven Schweizer Beteiligung und dem Wechselkurs.
- Ad 5: In allen drei Bereichen, in denen die EU strategische Ausschlüsse vorsieht (Quantum, Raumfahrt und Hochleistungsrechnen), werden umfassende Übergangsmassnahmen angeboten (136 Mio. CHF, siehe auch Antwort 1). In Ergänzung dazu hat der Bundesrat am 4.5.2022 beschlossen, dem Parlament mit dem Voranschlag 2023 und Finanzplan 2024 zusätzliche 25 Millionen Franken für eine nationale Quanteninitiative und für weltweite bi- und multilaterale Forschungskooperationen zu unterbreiten. Mit der Lancierung dieser Massnahmen, die mit der BFI-Botschaft 2025 - 2028 weitergeführt werden können, wird die Intensivierung und Diversifizierung der internationalen Forschungs-zusammenarbeit in ihren Exzellenzbereichen angestrebt.
Antwort des Bundesrates.