22.1023 · Dringliche Anfrage · 2022-05-30
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im Jahr 2021 hat der Bundesrat mit einer Revision der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung den Abbau der Krankenkassenreserven vereinfacht, bzw. diesen gefordert. Das Parlament hat diesen Schritt mitgetragen, weil die Reservenhöhe damals das Mindestmass deutlich Überschritten hat.
Kürzlich hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über die aktuelle Kostenentwicklung im Gesundheitswesen informiert und steigende OKP-Prämien für diesen Herbst angekündigt. Dies nachdem die Prämienrunde für das Jahr 2022 offenbar dank einem Rückgriff auf die Reserven der Krankenversicherer sogar leicht negativ ausfiel. Dieser Rückgriff war offenbar die Folge der Verordnungsrevision vom vergangenen Jahr. Mit der Anpassung wurde festgelegt, dass die Krankenkassen nur noch eine Solvenzquote von 100 Prozent aufweisen müssen. Die Solvenzquote ist auch ein Gradmesser für die gesunde Finanzierung der Krankenkassen. Aufgrund der aktuellen Kostenentwicklung stellt sich die Frage, wie es um die Sicherheit der Krankenkassen steht.
Wie hat sich diese Solvenzquote im Branchendurchschnitt verändert? Gibt es Krankenkassen, die nahe bei der Mindesthöhe von 100 Prozent liegen oder sogar darunter gesunken sind?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Solvenzquote eines Versicherers ist das Verhältnis zwischen seinen vorhandenen Reserven und der Mindesthöhe der Reserven, über die er gesetzlich verfügen muss. Die durchschnittliche Solvenzquote der Versicherer im Jahr 2021 betrug 207 Prozent. Es ist zu erwarten, dass diese Quote 2022 vor allem aufgrund des steigenden versicherungstechnischen Risikos sinken wird, denn die tatsächlichen Kosten im Jahr 2021 lagen deutlich über den prognostizierten Kosten. Daraus ergibt sich für 2022 eine Erhöhung der Mindesthöhe der Reserven der Versicherer und folglich eine Senkung ihrer Solvenzquote. Der 2021 genehmigte freiwillige Abbau der Reserven spielt daher nur eine untergeordnete Rolle bei der Entwicklung dieser Solvenzquote.
Die bislang vorliegenden, noch nicht überprüften Solvenztests der Versicherer bestätigen den Abwärtstrend der durchschnittlichen Solvenzquote. Diese Quote dürfte zwischen 140 und 170 Prozent liegen. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass die Versicherer die gesetzlichen Anforderungen an die Solvenz nicht mehr erfüllen und dass ihre finanzielle Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Sobald das Bundesamt für Gesundheit die Daten der Versicherer überprüft hat, wird es diese zusammen mit den Prämien für 2023 veröffentlichen.
Antwort des Bundesrates.