Wie lange dauert es, bis der Bundesrat die Tarifstruktur des Anordnungsmodells genehmigen kann?
22.1029 · Anfrage · 2022-06-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Eine von allen Tarifpartnern ausgearbeitete Übergangs-Tarifstruktur für psychotherapeutische Psychotherapie (Anordnungsmodell) liegt vor.
- Ist der Bundesrat bereit, diese zu genehmigen, auch wenn der Antrag nicht von der Mehrheit der Versicherten stammt? Falls Nein, weshalb nicht?
- Wie lange dauert es von der Einreichung bis zur Genehmigung durch den Bundesrat?
- Kann der Bundesrat national geltende vorsorgliche Übergangstarife festlegen oder benötigt er dazu einen Antrag auf Tariffestsetzung?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat ist für die Genehmigung von gesamtschweizerischen Tarifverträgen zuständig. Da Einzelleistungstarife auf einer gesamtschweizerisch vereinbarten einheitlichen Tarifstruktur beruhen müssen, ist er Genehmigungsbehörde. Stellen Tarifpartner einen Antrag zur Genehmigung eines Tarifvertrags, prüft der Bundesrat, ob dieser den materiellen und formellen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Zu diesen Anforderungen gehört unter anderem die Repräsentativität der Tarifpartner. Eine vertraglich festgelegte Tarifstruktur muss von einer Mehrheit der Leistungserbringer und Versicherer vereinbart werden. Dies hat der Bundesrat bereits mehrfach in Erinnerung gerufen, insbesondere in seiner Stellungnahme vom 5. Juni 2015 zur Interpellation Weibel 15.3182 "Tarmed. Revision der Tarifstruktur" und in seinem Bericht vom 14. September 2018 in Erfüllung des Postulates Darbellay "Kriterien für die Repräsentativität bei der Unterzeichnung von Tarifverträgen im Gesundheitswesen". Die Anforderung der Repräsentativität ergibt sich indirekt aus der Einheitlichkeit der Tarifstruktur, die in Artikel 43 Absatz 5 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) festgelegt ist. Wenn ein Vertrag und die zugehörige Tarifstruktur nur von einer Minderheit der Tarifpartner zur Genehmigung vorgelegt werden, kann der Bundesrat dennoch prüfen, ob sie den gesetzlichen Grundlagen entsprechen.
2. Die Prüfung eines Tarifvertrags durch den Bundesrat dauert vier bis sechs Monate und hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie z. B. der Komplexität der Tarifstruktur, der Vollständigkeit der Dokumentation sowie der Erfüllung der materiellen und formellen gesetzlichen Anforderungen. Erfahrungsgemäss verläuft das Genehmigungsverfahren zügig, wenn der Genehmigungsantrag alle notwendigen Elemente enthält (oder nur wenige fehlen) und die Tarifpartner die gesetzlichen Vorgaben strikt einhalten.
3. Der Bundesrat ist nicht befugt, Übergangstarife festzulegen. Eine gesetzeskonforme Einzelleistungstarifstruktur kann nur dann vom Bundesrat festgelegt werden, wenn die Verhandlungen nachweislich gescheitert sind. In diesem Falle muss er auf dem Verordnungsweg vorgehen unter Berücksichtigung eines Vernehmlassungsverfahrens. Kommt zwischen Leistungserbringern und Versicherern kein Tarifvertrag zustande, so setzt die Kantonsregierung nach Anhören der Beteiligten den Tarif fest (Art. 47 Abs. 1 KVG). Sie kann einen Zeittarif oder einen Pauschaltarif beschliessen.
Antwort des Bundesrates.