22.1034 · Anfrage · 2022-06-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Von den neunundzwanzig Kehrichtverbrennungsanlagen in der Schweiz sind fünf mit einer Entstickungsanlage (selektive nicht katalytische Reduktion)
ausgestattet. Dies führt dazu, dass Dioxinabfälle entsorgt werden müssen. Im Ausland gibt es ein thermisches Verfahren, mit dem diese hochgradig krebserregenden Moleküle endgültig zerstört werden. Warum erlaubt das BAFU also die Lagerung von Dioxinabfällen auf Deponien, anstelle ihre Zerstörung vorzuschreiben? Wer ist verantwortlich, falls die Giftstoffe austreten und es zu einer Kontaminierung der Umwelt kommt? Die Person, die das Deponieren erlaubt hat oder diejenige, der die Rückstände gehören?
Stellungnahme des Bundesrates
Unter bestimmten Bedingungen können in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) bei der Abkühlung der Rauchgase im Dampfkessel geringe Mengen Dioxine und Furane entstehen. Dioxine und Furane sind weitestgehend an die Stäube im Rauchgas gebunden, welche mit effektiven Filtern zurückgehalten und als Filteraschen abgeschieden werden.
Dennoch ist eine erweiterte Abgasreinigung bezüglich dieser Stoffe notwendig, damit die KVA den Grenzwert in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1) in der Abluft einhalten. Der Grenzwert in der LRV ist derselbe, der auch in der EU für Abfallverbrennungsanlagen gilt. Die LRV schreibt dabei keine spezifische Technik vor, sondern legt einen Grenzwert nach dem aktuellen Stand der Technik fest. Dieser kann mit unterschiedlichen Abluftreinigungstechnologien eingehalten werden.
SCR-Anlagen (selective catalytic reduction), welche mittels Katalysatoren zur Reduktion von Stickoxiden eingesetzt werden, zerstören als Nebeneffekt auch Dioxine und Furane. Eine andere Methode zur Abscheidung von Dioxinen und Furanen ist die Zugabe von Aktivkohle oder sogenannten Herdofenkoks, welche anschliessend wieder herausgefiltert werden und in den Brennraum zurückgeführt werden können. Diese Technologie kommt bei den in der Frage erwähnten, mit SNCR (selective non-catalytic reduction) ausgerüsteten KVA vor. Von diesen fünf KVA wird eine ausser Betrieb genommen, die anderen werden modernisiert. Einzelne KVA testen andere Verfahren, mit denen Dioxine und Furane ebenfalls zerstört werden können.
Als weitere Methode zur Dioxin- und Furan-Abscheidung in den Abgasen kommt die thermische Nachverbrennung in Frage. Der Vorteil ist, dass dabei - wie bei den Katalysatoren - die Dioxine und Furane zerstört werden. Der Nachteil ist aber der hohe Energieverbrauch und die damit verbundenen CO2-Emissionen, da für die Verbrennung zusätzliche Brennstoffe benötigt werden. Die thermische Nachverbrennung kommt in verschiedenen Industriebereichen im In- und Ausland zur Anwendung, in der Regel jedoch nicht bei KVA.
Dioxine und Furane, die nicht mit den Rauchgasen behandelt wurden, werden schliesslich in den Filteraschen der KVA aufgefangen. Für deren Ablagerung gilt in Schweizer Deponien ein vergleichsweise tiefer Grenzwert, der per 1. Januar 2026 nochmals gesenkt wird. In der EU liegt zurzeit ein Grenzwert vor, der deutlich über jenem der Schweiz liegt.
Dioxine und Furane sind unter den vorliegenden Bedingungen in Deponien kaum mobil, da diese praktisch wasserunlöslich sind. So konnten bei neueren Messungen keine Dioxine und Furane im Sickerwasser solcher Deponien nachgewiesen werden. Wenn die Ablagerung der KVA-Filteraschen umweltrechtskonform in bewilligten Deponien erfolgt, ist nach aktueller wissenschaftlicher Risikoeinschätzung keine Umweltbeeinträchtigung zu erwarten.
Wurde das abzulagernde Material gemäss den geltenden Abfallvorschriften korrekt angeliefert und vom Deponiebetreiber angenommen und abgelagert, haftet Letzterer im Falle eines Lecks. Sollten entgegen der bisherigen Erfahrungen Dioxine und Furane im Sickerwasser nachgewiesen werden, müsste das gefasste Sickerwasser entsprechend behandelt werden.
Antwort des Bundesrates.