OECD-Steuerreform. Beim Finanzausgleich nicht nur die Mehreinnahmen berücksichtigen, sondern auch den zusätzlichen Aufwand des Sitzkantons zur Verhinderung der Abwanderung betroffener Firmen
22.1039 · Anfrage · 2022-06-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass Firmen, welche bedingt durch die OECD-Steuerreform höhere Steuerzahlungen leisten müssen, von den Sitzkantonen Entgegenkommen erwarten, das zu einem Mehraufwand für den Sitzkanton führen kann?
2. Geht der Bundesrat auch davon aus, dass die Sitzkantone betroffener Firmen einerseits höhere Steuereinnahmen generieren können, andererseits aber auch höhere Ausgaben haben werden, um die Abwanderung dieser Firmen zu verhindern?
3. Besteht Bereitschaft, bei der künftigen Berechnung des Finanzausgleichs nicht nur die OECD-steuerreformbedingten Mehreinnahmen der Sitzkantone betroffener Firmen zu berücksichtigen, sondern auch den zusätzlichen Aufwand, den die Kantone leisten müssen, um Abwanderungen betroffener Firmen zu verhindern?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Der Bundesrat hat am 22. Juni 2022 die Botschaft zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Zur Umsetzung der OECD-Steuerreform schlägt der Bundesrat eine Ergänzungssteuer vor. Der Bund soll 25 Prozent der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer erhalten. Diese zusätzlichen Mittel sollen zweckgebunden dazu verwendet werden, die Mehrausgaben im nationalen Finanzausgleich zu decken und die Attraktivität des Standortes Schweiz als Ganzes zu fördern. Die Kantone erhalten 75 Prozent der Einnahmen. Die von der Ergänzungssteuer effektiv betroffenen Kantone erhalten damit die Mittel, um ihre Standortattraktivität zu sichern. Sie können über den Verwendungszweck autonom entscheiden, die Gemeinden sollen allerdings angemessen berücksichtigt werden.
Die Kantone haben in der Vernehmlassung zur OECD-Steuerreform zum Ausdruck gebracht, die potentiellen Mehreinnahmen aus der Ergänzungssteuer zum Erhalt der Standortattraktivität einsetzen zu wollen. Es sei jedoch angesichts der erheblichen Unsicherheiten noch zu früh, konkrete Standortmassnahmen zu beschliessen. Dies deckt sich mit der Position der Wirtschaftsverbände, welche die Verwendung potentieller Mehreinnahmen ebenfalls primär für den Erhalt der Standortattraktivität fordern.
3. Der Finanzausgleich ist ein regelbasiertes System mit den Kernelementen Ressourcen- und Lastenausgleich. Die Umsetzung der OECD-Steuerreform wird sich auf den Ressourcenausgleich auswirken. Der Ressourcenausgleich basiert auf einem Index der kantonalen Ressourcenpotenziale. Das Ressourcenpotenzial eines Kantons ist der Wert seiner fiskalisch ausschöpfbaren Ressourcen. Es wird auf der Grundlage der steuerbaren Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen und der steuerbaren Gewinne der juristischen Personen ermittelt.
Eine Berücksichtigung von Ausgaben zur Standortförderung im Ressourcenpotenzial im Sinne eines "Abschlags" widerspräche der Systematik des Finanzausgleichs fundamental. Ein wichtiger Grundsatz im Finanzausgleich besteht darin, dass die Wirtschafts- und Steuerpolitik eines Kantons dessen Ressourcenpotenzial nicht direkt beeinflussen darf. Aus diesem Grund werden im Ressourcenpotenzial keine Steuereinnahmen des entsprechenden Kantons, sondern steuerbare Einkommen, Vermögen und Gewinne der dort ansässigen Steuersubjekte berücksichtigt. Die Berücksichtigung von Ausgaben für die Standortförderung würde im Weiteren eine tiefgreifende Änderung des Finanzausgleichssystems bedeuten. Dafür müsste zumindest das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG SR 613.2) geändert werden, wenn nicht sogar die Bundesverfassung. Der Finanzausgleich ist ein fein austariertes System. Das FiLaG wurde erst kürzlich revidiert. Die Verhandlungen zur Revision waren kompliziert und langwierig. Eine erneute Revision des FiLaG wäre mit hohen politischen Risiken behaftet und könnte die Steuerreform als Ganzes gefährden.
Antwort des Bundesrates.