Der Wolf ist eine Gefahr für Tierhalterinnen und -tierhalter, aber auch für den Tourismus. Was will der Bund tun?
22.1048 · Anfrage · 2022-09-22
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Beutezüge des Wolfs sind für Tierhalterinnen und Tierhalter, aber auch für Ausflüglerinnen und Ausflügler, die sich in die Berge begeben, zur grössten Sorge geworden. Beweis dafür sind verschiedene Tourismusakteure, die anfangen, darüber zu klagen, dass einheimische oder auswärtige Ausflüglerinnen und Ausflügler für eine Tour in den Bergen oder auch nur in den nahe gelegenen Wald eine gewisse Zurückhaltung oder mindestens eine gewisse Vorsicht an den Tag legen, aus Angst, sie könnten dem Wolf begegnen.
Der Wolf hat in den Bergkantonen, insbesondere im Tessin, im Wallis und in Graubünden, zahlreiche Schafe gerissen. Kürzlich hat er auch eine Kuh erlegt. Er wird zu einer zunehmenden Bedrohung für die Tierhaltung. Einige Tierhalterinnen und Tierhalter haben ihre Tätigkeit aufgegeben oder üben sie nicht mehr in den Bergen, sondern nur noch in den Ställen im Talgebiet aus. Diese Situation ist alles andere als erfreulich: Sie verhindert, dass die Tiere draussen leben können
und verringert möglicherweise die Produktion von Fleisch und verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten.
Die Konvention von Bern, die der Bund unterzeichnet hat, ist ziemlich streng. Meiner Ansicht nach gäbe es aber eine Marge, um den Abschuss gefährlicher oder möglicherweise gefährlicher Wölfe zu erleichtern. Auf dem Spiel steht der Viehzuchtsektor, und dieser braucht Unterstützung und keinen Knüppel zwischen den Beinen.
Ich frage deshalb den Bundesrat:
1. Ist er der Ansicht, den ganzen Spielraum der Konvention von Bern und des Jagdgesetzes ausgelotet zu haben, um den Kantonen den Abschuss von Wölfen zu erlauben?
2. Hält er es angesichts der exponentiellen Vermehrung der Wölfe und ihrer Beutezüge nicht auch für an der Zeit, einen Gang höher zu schalten und rascher zu handeln?
3. Es ist ein gewisser Unterschied zwischen den Kantonen festzustellen, wenn es um Abschussbewilligungen geht. Ich bitte um Auskunft darüber, wie viele Abschussgesuche pro Kanton eingereicht wurden und wie viele Bewilligungen der Bund pro Kanton erteilt hat.
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Der Bundesrat kann die Besorgnis gut nachvollziehen, die der wachsende Wolfbestand bei der betroffenen Bevölkerung auslöst. Deshalb hatte der Bundesrat nach der Ablehnung des angepassten Jagdgesetzes durch das Stimmvolk die Jagdverordnung auf den Alpsommer 2021 hin angepasst. Die Änderung ermöglicht einen raschen Eingriff in Wolfsbestände. Auf den Alpsommer 2022 hat das Parlament zudem zusätzlich 5,7 Millionen Franken gesprochen. Damit erhalten die Bauern eine stärkere Unterstützung für den Herdenschutz.
Angesichts der Herausforderungen für die Alpwirtschaft plant der Bundesrat eine weitere Verordnungsänderung für die Erleichterung von Wolfsabschüssen per Alpsommer 2023. Für die proaktive Regulierung der Wolfsbestände braucht es eine neue gesetzliche Grundlage. Eine solche wird derzeit im Parlament mit der 21.502 pa. iv. "Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft" beraten.
3. Alle von den Kantonen seit dem Jahr 2000 bewilligten Abschüsse schadenstiftender Einzelwölfe sowie die seit 2015 mit Zustimmung des Bundes von den Kantonen bewilligten Regulierungen von Wolfsrudeln sind auf der Internet-Plattform des Bundesamtes für Umwelt BAFU aufgelistet (www.bafu.admin.ch > Thema Biodiversität > Dachinformationen > Artenmanagement > Wildtiermanagement > Wolf). Die Abschussbewilligungen der Kantone werden in den kantonalen Amtsblättern publiziert. Sie können auf den zuständigen Ämtern der Kantone eingesehen werden.
Antwort des Bundesrates.