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22.1066 · Anfrage · 2022-09-30

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Den Anstieg der Krankenkassenprämien, den Bundesrat Berset aufgrund der Berechnungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) am vergangenen Dienstag angekündigt hat, haben Fachleute wie auch die Tessiner Kantonsbehörden als ungerecht gegenüber meinem Kanton erlebt und kommentiert. Viele haben öffentlich ihre Wut und ihre Enttäuschung zum Ausdruck gebracht. Die Tessiner Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Mittelstand, dessen Kaufkraft durch diese Erhöhung deutlich geschmälert wird, haben das Vertrauen in das System verloren, weil Zweifel an den Gründen dieser Erhöhungen, an der Rolle der Reserven und an der Berechnungsmethode bestehen bleiben. Konkret hatte das Tessiner Departement für Gesundheit und Soziales Bern gebeten, die durchschnittlichen Kosten der Jahre 2020 und 2021 bei der Festlegung der Prämien zu berücksichtigen. Dies, um die Auswirkungen des durch die zwei Pandemiejahre, die im Tessin besonders hart waren, verursachten Kostenanstiegs abzudämpfen.

Deshalb frage ich den Bundesrat:

1. Weshalb wurde das Ersuchen des Kantons Tessin nicht berücksichtigt?

2. Entspricht die Erhöhung der Krankenkassenprämien um nahezu 10 Prozent gegenüber den gegenwärtig geltenden Prämien den voraussichtlichen Gesundheitskosten im Tessin?

3. Welche Ausgabenposten verursachen diesen Anstieg oder werden ihn verursachen? Gibt es nach Auffassung des BAG im Tessin besondere Elemente, die den im interkantonalen Vergleich überdurchschnittlichen Anstieg erklären? Ich denke insbesondere an die demografische Struktur mit einem besonders hohen Anteil älterer Personen, die Leistungen beanspruchen und damit die Höhe der Prämien beeinflussen, oder andere Elemente im Zusammenhang mit der Feinmaschigkeit des Angebots.

4. Haben die Krankenversicherer wegen ihrer Investitionen auf den Finanzmärkten Milliardenverluste eingefahren?

5. Welchen Handlungsspielraum bieten die Reserven noch, um den Prämienanstieg zu mildern? Wie hoch sollten die gesetzlichen Reserven insgesamt sein? Wie hoch sind sie heute? Wie hoch werden sie 2023 voraussichtlich sein?

6. Kann das BAG der Tessiner Bevölkerung versichern, dass mit den berechneten Prämien nicht, wie auch schon in der Vergangenheit, auf dem Buckel der Tessinerinnen und Tessiner eine nationale Reserve geäufnet wird?

7. Sind die von den Krankenversicherern ausgewiesenen Betriebskosten vernünftig und gerechtfertigt? Wie viel machen diese Kosten im Verhältnis zum Prämientotal aus?

8. Muss man nach Auffassung des Bundesrates im Tessin mit einem kontinuierlichen Anstieg der Krankenkassenprämien rechnen? Wenn ja, gibt es seiner Ansicht nach Massnahmen oder Reformen, die mein Kanton unverzüglich an die Hand nehmen sollte?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Ursache für den Anstieg der Prämien war in allen Kantonen die Entwicklung der Kosten. Diese waren im Jahr 2020 und auch noch im ersten Halbjahr 2021 pandemiebedingt vergleichsweise tief. Im zweiten Halbjahr 2021 setzte ein starker Kostenanstieg ein, aufgeschobene Behandlungen wurden weitgehend nachgeholt. Dieses Phänomen hat man überall gesehen, die Kosten für 2022 wurden von allen Beteiligten unterschätzt, so dass die Prämien die Kosten nicht decken und der Verlust durch die Reserven ausgeglichen werden muss. Beim Tessin war dieser Effekt etwas stärker ausgeprägt. Daher sind die Prämien auf 2023 im Tessin etwas stärker angestiegen als im schweizerischen Durchschnitt. Bei der Genehmigung der Prämien hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) für alle Kantone dieselben Massstäbe angelegt. Das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG; SR 832.12) sieht vor, dass die Prämien die erwarteten Kosten decken müssen. Die Milderung schwieriger Jahre darf nicht durch eine absichtliche Unterdeckung erfolgen, dies wäre gesetzeswidrig.

2. Die für das Jahr 2023 genehmigten Prämien decken die für das Jahr 2023 Jahr erwarteten Kosten (d. h. die erwarteten Kosten für Leistungen, Risikoausgleich und Verwaltungskosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)) pro Versicherer im Kanton Tessin. Beim Prämienanstieg handelt es sich um die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr. Für 2023 prognostiziert die Kostenprognose der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) ein Kostenwachstum von 5.1 Prozent im Kanton Tessin. Mit einem gemäss KOF durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 2.2 Prozent von 2021 auf 2023 und einem Nachholbedarf der Prämien 2021 von 6.2 Prozent (Combined Ratio 2021 von 106.2%) müssten die Prämien gemäss vereinfachter Rechnung sogar um fast 11 Prozent steigen. Dank der knappen Kalkulation der Prämien fällt der Prämienanstieg 2023 jedoch ein wenig geringer aus.

3. Die Entwicklung der Leistungskosten unterliegt vielen Einflussfaktoren. Das BAG stützt sich für die Plausibilisierung der Prämieneingabe auf die Kostenprognose der KOF. Diese ist auf der BAG Webseite unter Forschungsberichte der Kranken- und Unfallversicherung (www.bag.admin.ch > Das BAG > Publikationen > Forschungsberichte > Kranken- und Unfallversicherung > Prognose der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Für die Jahre 2022 und 2023) publiziert. Die Vergangenheitsdaten, die in die Kostenprognose einfliessen, können unter dem Titel Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung MOKKE (www.bag.admin.ch > Zahlen und Statistiken > Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung) auf der Webseite des BAG eingesehen werden. Es liegt in der Verantwortung der Kantone, die Kostenentwicklung in ihrem Gebiet zu analysieren und zu steuern. Das BAG stellt den Kantonen umfangreiches Material zur Verfügung.

4. Im Jahr 2022 zeichnen sich substanzielle Kapitalverluste ab. Dieses Defizit kann vollumfänglich durch die Reserven aufgefangen werden - ohne dass deshalb die Prämien unterjährig angehoben werden müssten, also ohne direkte negative Folgen für die Prämienzahlenden. Über die letzten zehn Jahre haben die Versicherer, ausser im Jahr 2018, immer positive Resultate mit den Kapitalanlagen erzielt. Im Durchschnitt wurden Gewinne in der Grössenordnung von 450 Millionen Franken pro Jahr erzielt.

5. Per Beginn des Jahres 2022 betrug die Summe der Mindesthöhe über alle Versicherer 7.4 Milliarden Franken, die vorhandenen Reserven betrugen in der Summe 12.1 Milliarden Franken. Die vorhandenen Reserven sind im Laufe des Jahres 2022 deutlich gesunken, sowohl durch Verluste am Kapitalmarkt als auch durch versicherungstechnische Verluste. Der Prämienanstieg kann bei Versicherern, die über hohe Reserven verfügen, etwas abgefedert werden. Für die Prämien 2023 haben viele Versicherer ihren Spielraum genutzt und die Prämien knapp kalkuliert. Die künftige Reservesituation der Versicherer wird mit dem kommenden Solvenztest 2023 ermittelt. Eine Schätzung kann noch nicht abgegeben werden, weil die Solvenz davon abhängt, wie die Bestände sich entwickeln werden. Zum 1. Januar werden zahlreiche Wechsel zwischen Krankenversicherern, zwischen Franchisen und zwischen verschiedenen besonderen Versicherungsformen stattfinden. Der jeweils neue Bestand jedes Versicherers ist die Grundlage für die Berechnung der jeweiligen Mindesthöhe der Reserve. Das BAG geht davon aus, dass der Spielraum für ein Abfedern des Prämienanstiegs sich verringern wird, weil die Reserven bereits stark abgebaut wurden.

6. Der Kanton Tessin konnte seine Gesamtkosten (inklusive Verwaltungskosten) in den vergangenen 7 Jahren lediglich in den Jahren 2018 und 2020 decken. Die Combined Ratios (das Verhältnis zwischen den Kosten und den Prämien) sind mit Ausnahme dieser beiden Jahre über 100 Prozent. In fünf von sieben Jahren haben die Prämien die Gesamtkosten also nicht gedeckt. Die Combined Ratios des Kantons Tessin lagen deutlich höher als die der gesamten Schweiz. Dies bedeutet, dass der Kanton Tessin nicht zur Reservenbildung für die gesamte Schweiz beigetragen hat.

7. Die Aufsichtsbehörde wacht über die Kontrolle der Verwaltungskosten der Krankenversicherer und stellt sicher, dass das Prinzip der Wirtschaftlichkeit angewendet wird. Im Rahmen der Kontrolle der Jahresrechnungen prüft sie deren Verwaltungskosten. Wenn ein Versicherer Verwaltungskosten aufweist, welche von den Durchschnittswerten abweichen, verlangt das BAG, dass er diese detailliert ausweist und begründet. Im Jahr 2022 wurden einige Versicherer mit geringfügigen Überschreitungen aufgefordert diese zu begründen. In den meisten Fällen handelte es sich um Investitionen in die Informationstechnologie, woraus langfristig eine Senkung ihrer Verwaltungskosten resultieren wird.

Die durchschnittlichen Verwaltungskosten der Krankenversicherer bewegen sich um die 5 Prozent der Prämien.

8. Die Prämien sind das Spiegelbild der Kosten. Wenn die Kosten steigen, dann müssen auch die Prämien steigen. Verschiedene Kostendämpfungsmassnahmen des Bundesrates liegen dem Parlament vor (Kostendämpfungspakete 1 und 2 sowie Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei). Im Bereich des Gesundheitswesens liegen viele wichtige Verantwortlichkeiten bei den Kantonen (z. B. Zulassung von Ärzten, Spitalplanung, Tarifgenehmigungen und -festsetzungen). Hier können die Kantone ansetzen, um die Kostenentwicklung zu steuern.

Antwort des Bundesrates.