Mitbeteiligung des Bundes an den Ertragsausfällen und Mehrkosten der Spitäler und Kliniken durch Covid-19
22.303 · Standesinitiative · 2022-03-02
Departement des Innern
Erledigt
Ausgangslage
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Wortlaut
Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung fordert der Kanton Zürich mit einer Standesinitiative die Bundesversammlung auf, dafür zu sorgen, dass sich der Bund und die Krankenkassen an den durch seine COVID-19-Verordnung 2 vom 13. März 2020 (Stand am 17. März 2020) verursachten Kosten und Ertragsausfällen der Spitäler und Kliniken zusammen mit den anderen Kostenträgern angemessen beteiligt.
Begründung
Am 16. März 2020 beschloss der Bundesrat in der COVID-19 Verordnung 2 mit Inkrafttreten am 17. März 2020 mit Art. 10a folgende Pflichten der Gesundheitseinrichtungen:
1. Die Kantone können private Spitäler und Kliniken verpflichten, ihre Kapazitäten für die Aufnahme von Patientinnen und Patienten zur Verfügung zu stellen.
2. Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler und Kliniken, Arztpraxen und Zahnarztpraxen müssen auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten.
Diese Verordnung verbot den Gesundheitseinrichtungen nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien, um die Kapazitäten für die Aufnahme von COVID-19 Patientinnen und Patienten sicher zu stellen. Der Bund gab den Gesundheitseinrichtungen also einen definierten Auftrag.
Dies hatte notwendigerweise Mehrkosten sowie Mindererträge bei Akutspitälern, Psychiatrien, Rehabilitationskliniken und in Ambulatorien zur Folge. Gemäss Schätzungen von H+ Die Spitäler der Schweiz und des Vereins SpitalBenchmark beläuft sich der Schaden bis Ende April 2020 auf rund 1.5 bis 1.8 Milliarden Franken schweizweit. Rund 80 Prozent des Gesamtschadens entfallen auf die Ertragsausfälle aufgrund des Behandlungs- und Operationsverbots, welches vom 17. März 2020 bis 26. April 2020 galt.
Im Kanton Zürich beläuft sich der Gesamtschaden nach Schätzungen des Regierungsrates auf 383 Millionen Franken. Die Mehrkosten verbunden mit den Ertragsausfällen werden die Jahresabschlüsse der Institutionen erheblich belasten. Es gilt zu verhindern, dass dadurch die Qualität und Versorgungssicherheit beeinträchtigt werden.
Die Kompensation soll vom Bund mit den Kantonen und Krankenversicherern koordiniert werden, um kantonale Ungleichbehandlungen zu vermeiden. Eine einfache und faire Formel zum Beispiel nimmt Bezug zum in der Vergangenheit erwirtschafteten EBITDAR der Institutionen. Die Differenz des 2020-er EBITDAR der Institution zum 2019/18 im Schnitt erreichten EBITDAR würde als Schadenssumme bezeichnet und durch die Kostenträger mit einer Einmalzahlung ausgeglichen.
Am 24. Juni erklärte der Bundesrat an einer Medienkonferenz, dass er sich nicht an den Kompensationskosten beteiligen werde. Dies sei Sache der Kantone. Diese Standesinitiative will dies ändern, getreu dem Motto: "Wer befiehlt, der bezahlt."
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 08.03.2023
Ständerat sagt einmal mehr Nein zu Bundesbeitrag an Spitalkosten
Der Ständerat will nach wie vor keinen Bundesbeitrag an die Mehrkosten und Ertragsausfälle von Spitälern während der Corona-Pandemie. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Standesinitiative des Kantons Zürich abgelehnt. Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid oppositionslos.
Debatte im Nationalrat, 05.03.2024
Keine Folge gegeben