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22.3030 · Interpellation · 2022-02-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Mit "Flüssigboden" wird ein technisches Verfahren bezeichnet, welches es möglich macht, alle gängigen Bodenarten temporär fliessfähig zu machen. Dabei bleiben die bodenmechanisch wichtigen Eigenschaften des Ausgangsbodens weitgehend erhalten. Aushubmaterialien können im Anschluss an eine Bautätigkeit auf der Baustelle als Flüssigboden wieder eingebaut werden. Mit Hilfe spezifischer Verfahren verfestigen und verdichten sie sich anschliessend selbst und ohne Bildung von Zementsteinstrukturen. Typische Anwendungsmöglichkeiten sind Kanalbauarbeiten, Werkleitungsbau, Holraumverfüllungen, Trassen für Fernwärme oder Starkstrom.

Aus ökologischer und ökonomischer Sicht weist die Flüssigböden-Technologie grosse Vorteile auf: Der CO2-Ausstoss reduziert sich gegenüber herkömmlicher Bauweise um die Hälfte und mehr. Zudem: weniger LKW-Fahrten, keine Kosten für Deponierung und Kiesabbau, kürzere Bauzeit, längere Lebensdauer. Flüssigböden sind angewandte Kreislaufwirtschaft.

Die Flüssigboden-Technologie wird in Deutschland seit mehreren Jahren beforscht, zertifiziert und erfolgreich angewendet. Führend ist das private Forschungsinstitut für Flüssigboden GmbH in Leipzig (www.fi-fb.de). Ein Vorzeigebeispiel öffentlicher Anwendung ist in Tübingen der Neubau Europaplatz (https://www.baumagazin-online.de/d/fifb-baustelle-europaplatz-tuebingen-setzt-auf-klimaschutz/).

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist dem Bundesrat das Flüssigbodenverfahren bekannt?

2. Stehen dem Bundesrat Daten zur Verfügung, welche für potenzielle Anwendungsbereiche dieses Verfahrens Vergleiche zu herkömmlichen Bauweisen im Tiefbau erlauben: CO2-Ausstoss, Volumenkonstanz, Schwingungsdämpfung, Lebensdauer von Einbauten im Boden etc., sowie Kostenvergleiche?

3. Ist im Rahmen der Forschungsförderung des Bundes vorgesehen oder bereits beschlossen, Innovationen im Bereich Flüssigböden zu fördern?

4. Berücksichtigt der Bund als Bauherr von Tiefbauten (Gleis-, Strassenbau) oder Tunnelanlagen bei Submissionen bereits die relativen Vorteile einer Offerte, welche das Flüssigbodenverfahren vorsieht? Falls nein: Kann sich der Bundesrat vorstellen, dieses Kriterium künftig im Submissionsverfahren zu berücksichtigen?

5. Für Tiefbauten sind meistens die Kantone und Gemeinden zuständig. Kann sich der Bundesrat vorstellen, Behördenempfehlungen zum Flüssigbodenverfahren auszuarbeiten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Flüssigbodenverfahren ist dem Bundesrat bekannt. Wegen der vielfältigen Zuständigkeiten und den damit verbundenen unterschiedlichen Aufgaben als Aufsichts- oder Fachbehörde mit oder ohne Bauherrenaufgaben sind Wissen und Anwenderkenntnisse der einzelnen Verwaltungseinheiten sehr heterogen. Bekannt ist, dass das Flüssigbodenverfahren bisher für den Bau von Werkleitungstrassen angewendet wurde. Erfahrungen oder Anwendungen im Bereich Verkehrswegebau sind den zuständigen Bundesämtern nicht bekannt.

2. In Bezug auf das Flüssigbodenverfahren stehen noch nicht genügend Daten für die Beurteilung des CO2-Ausstosses zur Verfügung. Es fehlen vor allem Daten zur Zusammensetzung von Flüssigböden, die Vergleiche mit herkömmlichen Bauweisen im Tiefbau erlauben würde. Datensammlungen zu Volumenkonstanz oder Schwingungsdämpfung sind keine bekannt. Hinsichtlich Lebensdauer und Kostenvergleiche müssten Erfahrungen von bisherigen Anwendungen erst analysiert werden.

3. Im Rahmen der Forschungsförderung des Bundes ist die gezielte Förderung im Bereich der Flüssigböden bislang nicht vorgesehen. Der Bund ist aber gegenüber Anwendungsideen und -möglichkeiten sowie für entsprechende Gesuche offen und verfügt über die erforderlichen Fördermöglichkeiten. Für Aspekte der Technologieentwicklung ist es möglich, einen Förderantrag bei der Umwelttechnologieförderung des Bundesamtes für Umwelt BAFU einzureichen (Art. 49 Abs. 3 Umweltschutzgesetz; SR 814.01). Das Schwerpunktprogramm 2020-2024 der Strassenforschung beinhaltet u.a. einen Forschungsschwerpunkt "Nachhaltigkeit der Bauteile und der Baumaterialien", mit dem das in der Interpellation aufgeworfene Themenfeld abgedeckt ist. Die Strassenforschung ist allerdings kein Instrument zur Innovationsförderung von bereits bekannten Produkten oder Verfahren. Die Förderung der Forschung im Bereich der Bahninfrastruktur enthält im Forschungsprogramm 2021-2024 einen Schwerpunkt zu den Umweltauswirkungen der Bahninfrastruktur. Dieser deckt Fragen zur Verbesserung der Umweltbilanz von Bauwerken, den Einsatz von neuen Materialien und Verfahren sowie zur Kreislaufwirtschaft ab.

4. Der Bund sieht aus wettbewerbsrechtlichen Gründen davon ab, einzelne (und allenfalls patentrechtlich geschützte) Bauverfahren vorzugeben oder explizit zu bevorzugen. Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene totalrevidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) bietet ausreichende Möglichkeiten, sowohl Preis- wie auch Umweltvorteile von Bauverfahren in Submissionen zu berücksichtigen.

5. Ökologische und ökonomisch interessante Produkte finden grundsätzlich den Weg in die Anwendung durch entsprechende Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Verfahren oder Produkten. In Anbetracht der Vielfalt der zu bewältigenden Teilarbeiten im Rahmen eines Bauprojektes und der möglichen zur Anwendung kommenden technischen Verfahren, erachtet es der Bundesrat nicht als zweckmässig, Behördenempfehlungen zum Flüssigbodenverfahren auszusprechen.

Antwort des Bundesrates.

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