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22.3032 · Interpellation · 2022-02-28

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ich ersuche den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie gut ist die Schweiz auf einen Engpass in der Versorgung mit lebenswichtigen Nahrungsmitteln vorbereitet?

2. Gedenkt der Bundesrat, eine nationale Resilienzstrategie auszuarbeiten, um die Versorgung der Schweiz mit Blick auf solch einen Engpass zu gewährleisten?

3. Falls ja, welche Marktakteure wären beteiligt?

4. Ist der Bundesrat bereit, den Ausbau einer schweizerischen Nahrungsmittelproduktion zu fördern?

5. Wie gedenkt der Bundesrat, das Risiko einer massiven Zunahme der Produktionskosten zu berücksichtigen?

Begründung

Die seit zwei Jahren andauernde Corona-Pandemie hat die Schwachstellen einer Versorgung aufgezeigt, die zu stark vom internationalen Handel abhängt. Nun offenbart die Krise in der Ukraine erneut die Risiken einer solchen Abhängigkeit.

Bestehende Engpässe könnten sich verschlimmern und insbesondere die Bereiche Energie und Produktionsmittel (vor allem Dünger) betreffen. Auch eine verringerte Getreideproduktion in den Ländern, die traditionellerweise grosse Mengen davon produzieren, könnte zu Engpässen führen.

Parallel dazu sind weiterhin Herausforderungen zu meistern, die mit dem Klimawandel einhergehen. Für einen Übergang zu einer Produktion, die auf nachhaltigere Weise mit der Umwelt und ihren Ressourcen umgeht und die gleichzeitig an die neuen Klimaverhältnisse angepasst ist, werden kostspielige Veränderungen unserer Produktionsstrukturen notwendig sein.

Vor diesem Hintergrund ist eine ganzheitliche Vorgehensweise und Vorplanung notwendig, um die schweizerischen Bemühungen zu unterstützen und so eine nachhaltige und krisensichere Nahrungsmittelversorgung sicherzustellen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Die Nahrungsmittelversorgung sicherzustellen ist Aufgabe der Wirtschaft. Erst wenn sie diese Funktion in einer schweren Mangellage nicht mehr wahrnehmen kann, greift der Staat mit Massnahmen ein, um entstandene Lücken zu schliessen.

Für den Fall einer schweren Mangellage ergeben sich je nach Art und Schwere der Krise verschiedene zu erhaltende Versorgungsniveaus:

Stufe A: Betrifft die schwere Mangellage einzelne nicht substituierbare, lebenswichtige Güter und ist zeitlich beschränkt, so wird durch Pflichtlagerfreigaben, verbunden mit Importförderung, eine vollständige Kompensation angestrebt.

Stufe B: Ziel ist es bei einer grundsätzlich gestörten Einfuhr zu jedem Zeitpunkt eine minimale Versorgung mit lebenswichtigen Gütern bis zur nächsten Vegetationsperiode zu gewährleisten. Neben dem Einsatz von Pflichtlager kommen auch Instrumente zur Beschränkung des Verbrauchs zum Einsatz. Sie haben das Ziel die knappen Güter gleichmässig an die Bevölkerung abzugeben.

Stufe C: Zeichnet sich eine schwere Mangellage mit einer Dauer von mehr als einem Jahr ab, so kann, bei gleichzeitiger Einschränkung des Angebots, auf den im Inland verfügbaren Flächen die Produktion umgestellt werden, was ein Angebot von mindestens 2'300 Kalorien Verzehr pro Person gewährleisten soll.

Die COVID-19-Krise hat gezeigt, dass die Nahrungsmittelversorgung für die Schweizer Bevölkerung auch bei gleichzeitigem Auftreten mehrerer Herausforderungen resilient ist.

3. Das System der wirtschaftlichen Landesversorgung beruht auf einer Kooperation zwischen Wirtschaft und Staat. Aus der Land- und Ernährungswirtschaft sind Fachexperten aus zahlreiche Branchenverbänden und Unternehmen eingebunden. Ihre Expertise deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab. Damit können sowohl das Wissen als auch die bestehenden Strukturen der Privatwirtschaft optimal für die Sicherstellung der Versorgung mit lebenswichtigen Nahrungsmitteln in schweren Mangellagen genutzt werden.

4. Die Versorgung der Schweiz mit Nahrungsmitteln wird durch die inländische Produktion und Importe sichergestellt. Selbstversorgung ist in der Schweiz nicht möglich, und der internationale Handel wird in Zukunft weiterhin eine wichtige Rolle für die Versorgung der Schweiz mit Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Produktionsmitteln spielen. Die guten Beziehungen der Schweiz zu ihren Handelspartnern sowie die internationale Zusammenarbeit im Rahmen von internationalen Wirtschaftsorganisationen und bilateralen Freihandelsabkommen tragen dazu bei, die Resilienz der Versorgungsketten zu verbessern. Die Inlandproduktion ist nach wie vor der zentrale Pfeiler der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Durch die Erhaltung der fruchtbaren Böden, der Biodiversität und der übrigen Produktionsgrundlagen sowie der Verarbeitungskapazitäten soll eine hohe Resilienz der Inlandproduktion von Nahrungsmitteln sichergestellt werden. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten ressourceneffiziente Technologien sowie standortangepasste und resistente Sorten und Kulturen. Sie reduzieren die Auslandabhängigkeit von Produktionsmitteln wie Dünger oder Pflanzenschutzmitteln.

5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Erhöhung der Produktionskosten grundsätzlich durch die Marktpartner und nicht durch den Staat getragen werden sollen (vgl. Antwort Bundesrat auf Frage 22.7240 Bourgeois). Durch den erstarkten Franken wirken sich die Preissteigerungen an den internationalen Märkten abgeschwächt auf die Schweiz aus. Futtermittel- und Brotgetreideimporte unterliegen zudem einem Zielpreissystem. Übersteigen die Warenpreise franko Grenze Schweiz zuzüglich Grenzschutz die Zielpreise, werden die Grenzabgaben im Rahmen der periodischen Überprüfungen gesenkt. Dadurch wird der rohstoffbedingte Preisauftrieb bei Futtermitteln, Brot und Backwaren vermindert.

Antwort des Bundesrates.