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22.3041 · Dringliche Interpellation · 2022-03-02

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Russland hat durch den Einmarsch in die Ukraine und Bombardierung ziviler Einrichtungen in schwerster Weise gegen das Völkerrecht verstossen und die Existenz, Selbstbestimmung und Unabhängigkeit der Ukraine klar in Frage gestellt. Russlands Präsident Putin will zumindest teilweise den territorialen Zustand der Sowjetunion wiederherstellen und droht mit dem Einsatz von atomaren Waffen. Bedroht ist also nicht nur die Ukraine, sondern weitere Teile Europas. Der Bund hat dieses Vorgehen äusserst scharf verurteilt und im Einklang mit der EU-Sanktionen beschlossen. Mindestens eine halbe Million Menschen sind auf der Flucht. Täglich werden es mehr Geflüchtete.

Die aktuelle Situation zeigt, wie abhängig die Schweiz in gewissen Bereichen von Russland ist, vor allem im Energiebereich. Aber auch die Verknüpfungen im Finanz- und Rohstoffbereich sind äusserst problematisch. Vor diesem Hintergrund stellen sich deshalb folgende Fragen:

1. Wird der Bundesrat alles daran setzen einen sofortigen Waffenstillstand zu erwirken?

2. Wird der Bundesrat den Rohstoffhandel in Zukunft besser kontrollieren?

3. Ist der Bundesrat bereit dafür zu sorgen, dass die Nutzung des Finanzplatzes Schweiz durch Russland oder russische Exponenten bzw. Unternehmen völlig unterbunden oder allenfalls auf das Allernotwendigste eingeschränkt wird?

4. Nimmt er die geopolitische Verantwortung wahr und importiert kein russisches Gas mehr? Ab wann gedenkt er kein russisches Gas mehr zu importieren?

5. Welche Massnahmen ergreift er für die Geflüchteten?

6. Ist er bereit, 50 000 Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen und dabei auch die Angebote aus Gemeinden und Privaten zu berücksichtigen?

7. Die Drohgebärden Russlands mit Atomschlägen zeigen die Dringlichkeit der Rüstungskontrolle bei Massenvernichtungswaffen. Der Atomwaffenverbotsvertrag entspricht der Sicherheitsinteressen der Schweiz. Es ist unverständlich, weshalb der Bundesrat die Unterzeichnung trotz Parlamentsbeschluss hinausschiebt. Ist er bereit, den Vertrag bis im Sommer zu unterzeichnen und anschliessend dem Parlament zur Ratifikation vorzulegen?

8. Die Schweizer Gesetzgebung ermöglicht indirekte Investitionen in Atomwaffenproduzenten. Ist der Bundesrat bereit, diesen Umstand zu korrigieren?

9. Welche energiepolitischen Sofortmassnahmen leitet er ein, um die Abhängigkeit der Schweiz von Erdgas zu verringern?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Wille der Konfliktparteien wird für einen Waffenstillstand entscheidend sein. Während die Ukraine einen solchen fordert, hat Russland bis anhin alle Aufrufe zu einem Waffenstillstand zurückgewiesen. Die Schweiz ruft regelmässig, auch in den bilateralen Kontakten mit Russland, zu einem sofortigen Waffenstillstand auf und fordert alle Parteien auf, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu respektieren. Als Vermittlerin kann sie jedoch nur tätig werden, wenn eine Anfrage der Konfliktparteien vorliegt.

2. Der Bundesrat begleitet den Rohstoffhandelssektor bereits sehr eng. Der internationale Rohstoffhandel ist nach wie vor einer der wichtigsten Wirtschaftszweige für die Schweiz und für die Versorgungssicherheit der Schweiz von grosser Bedeutung. Der Bundesrat ist an einem funktionierenden Weltmarkt interessiert und sieht in der gegenwärtigen Lage keinen Anlass, den Rohstoffhandel stärker zu kontrollieren. In der Bundesverwaltung besteht bereits ein Gremium zum Rohstoffsektor, die interdepartementale Plattform für Rohstoffe. Dieses befasst sich mit den Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere die Früherkennung von Risiken.

3. Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 die Vermögenswerte aller gelisteten Personen, Unternehmen und Organisationen mit sofortiger Wirkung gesperrt, darunter auch diejenigen des Präsidenten, des Premierministers und des Aussenministers Russlands. Mit der Totalrevision der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (RS 946.231.176.72) setzt die Schweiz zudem auch die übrigen Finanzsanktionen der EU um. Diese Sanktionen umfassen auch das generelle Verbot, von russischen Unternehmen oder Privatpersonen Einlagen in Höhe von mehr als 100'000 Schweizer Franken anzunehmen. Damit wird die Nutzung des Finanzplatzes durch russische Exponenten bzw. Unternehmen bereits auf das Allernotwendigste eingeschränkt.

4. Die Schweizer Gasversorgungsunternehmen kaufen das Gas vorwiegend auf den Handelsplätzen in Deutschland ein, wo viel russisches Gas angeboten wird. Obwohl es keine direkten langfristigen Lieferverträge mit Russland gibt, ist deshalb der Anteil an russischem Gas mit 47 Prozent (Jahr 2020) in der Schweiz hoch. Diese Menge sehr rasch mit Gas aus Norwegen, Algerien und Aserbaidschan oder durch Flüssigerdgas aus Katar oder den USA zu ersetzen, ist eine Herausforderung, zumal auch die europäischen Länder auf diese Alternativen umschwenken und die verfügbaren Mengen beschränkt sind. Mittel- bis längerfristig muss die Schweiz von den fossilen Energien wegkommen.

5./6. Der Bundesrat ist bereit, sich solidarisch an der Aufnahme von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine zu beteiligen. Nach Konsultation der Kantone und anderer interessierter Parteien hat er deshalb entschieden, den Schutzstatus S anzuwenden. Für die Unterbringung berücksichtigen Bund und Kantone auch die verschiedenen Unterstützungsangebote, welche von Privaten, Gemeinden und verschiedenen Institutionen an sie herangetragen werden.

7. Der Bundesrat verurteilte die nuklearen Drohungen Russlands scharf, u.a. in der UNO. Die aktuellen Entwicklungen zeigen die Dringlichkeit der Reduzierung der Nuklearwaffenrisiken und der nuklearen Abrüstung. Sein diesbezügliches Engagement hat der Bundesrat 2022 in der Strategie Rüstungskontrolle und Abrüstung 2022-2025 dargelegt. Zudem nimmt er eine Neubeurteilung der Frage eines Schweizer Beitritts zum Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) vor, unter Einbezug der Frage, inwiefern der TPNW den Schweizer Sicherheitsinteressen entspricht und konkrete Abrüstungsfortschritte fördern kann. Die Neubeurteilung verzögert sich infolge pandemiebedingten Verschiebungen wichtiger Konferenzen.

8. Das Kriegsmaterialgesetz enthält bereits ein umfassendes Verbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen sowie von Personenminen und Streumunition. Dieses betrifft auch die direkte Finanzierung (z.B. Kreditvergabe) sowie die Umgehung des Verbots mittels indirekter Finanzierung (z.B. Aktien). Eine Ausweitung des bestehenden Verbots würde kaum einen Nutzen für die Abrüstung, dafür aber Risiken bei der Nutzung gängiger Finanzprodukte (z.B. Indexfonds) schaffen. Der Nationalrat hat dies zuletzt gestützt auf die Parlamentarische Initiative 20.497 Seiler Graf beraten und schliesslich verworfen. Die Volksinitiative 'Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten' wurde vom Stimmvolk am 29. November 2020 abgelehnt.

9. Die Schweiz deckt rund 15 Prozent ihres Energiebedarfs aus Gas. Sie ist dabei fast vollständig auf Importe angewiesen; nur 1 Prozent des Gasbedarfs stammt heute aus inländisch produziertem Biogas. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047s) wird die Dekarbonisierung und Elektrifizierung und auch die Versorgungssicherheit der Schweiz weiter verstärkt. Einen Beitrag dazu leistet auch das neue CO2-Gesetz, das derzeit in der Vernehmlassung ist. Der Bund ist in diesem Zusammenhang auch in Gesprächen mit den Kantonen und Städten, um die Planung des Rückbaus von Gasnetzen zur Wärmeversorgung zugunsten von klimafreundlichen Fernwärmenetzen zu prüfen.

Antwort des Bundesrates.

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