Lexipedia

22.3048 · Dringliche Interpellation · 2022-03-02

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Wir haben wieder Krieg in Europa. Die Mitte-Fraktion erwartet jetzt vom Bundesrat, dass er sich darauf vorbereitet, den Menschen, die aus der Ukraine fliehen müssen, schnell und wirksam zu helfen. Es war unverständlich, wie zögerlich und ratlos sich der Bundesrat zu Beginn dieser Krise gezeigt hat. Die Schweiz hat eine historische Verpflichtung, sich mit aller Kraft für die Unterstützung der Bevölkerung in der Ukraine stark zu machen.

Gleichzeitig braucht es eine klare und konsequente Antwort des Westens auf die russische Aggression gegen die Ukraine und den Bruch des Völkerrechts durch Russland. Der Westen muss dieser Politik der Macht und rohen Gewalt geschlossen entgegenstehen.

1. Wie stellt der Bundesrat gemeinsam mit der europäischen Gemeinschaft sicher, dass den Menschen, die in der Ukraine an Leib und Leben gefährdet sind, möglichst rasch humanitäre Hilfe erbracht werden kann?

2. Die Bevölkerung der Nachbarländer der Ukraine zeigt sich hilfsbereit und haben bereits eine halbe Million Ukrainerinnen und Ukrainern bei sich aufgenommen. Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament umgehend ein "Hilfsprogramm Ukraine" zu unterbreiten, damit die Finanzierung der Soforthilfe in angemessenem Umfang sichergestellt werden kann?

3. Der Bundesrat hat richtigerweise entschieden, sich den EU-Sanktionen gegen Russland anzuschliessen. Wie stellt der Bundesrat nun sicher, dass diese effektiv umgesetzt und auch eingehalten werden? Welche Massnahmen hat der Bundesrat bereits ergriffen, um rasch in der Lage zu sein, allfällig nötige - sogar wahrscheinlich nötige - Entscheide zu weiteren Sanktionen der EU oder auch der USA zu fällen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Nach Ausbruch des russischen Militärangriffes auf die Ukraine hat das EDA (DEZA) unmittelbar reagiert und ein Hilfspaket im Umfang von 8 Millionen Schweizer Franken zur Unterstützung der ukrainischen Bevölkerung geschnürt. Dieses Paket besteht aus Finanzbeiträgen an humanitäre Partnerorganisationen und Hilfsgütergüterlieferungen via Polen. Diese werden direkt vor Ort durch ein Soforteinsatzteam des Schweizerischen Korps für Humanitäre Hilfe (SKH) koordiniert und an die entsprechenden Partnerorganisationen an der Grenze zur Ukraine übergeben. Die Koordination wird eng mit den polnischen und ukrainischen Behörden abgestimmt. Die Schweiz ruft alle Konfliktparteien regelmässig zum Schutz der Zivilbevölkerung und von Personen, die nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen, sowie der Sicherstellung des humanitären Zugangs auf.

2. Die UNO sowie die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung beziffern in ihren jüngst lancierten Hilfsaufrufen den Finanzierungsbedarf für die Ukraine und Nachbarstaaten auf knapp 2 Milliarden US-Dollar. Vor diesem Hintergrund beschloss der Bundesrat am 11. März 2022, sein humanitäres Engagement in der Ukraine und der Region für 2022 auf insgesamt 80 Millionen Franken zu erhöhen. Das EDA trägt 21 Millionen Franken aus bestehenden Krediten bei, das EJPD beteiligt sich mit 6 Millionen Franken. Die restlichen 53 Millionen Franken sind zusätzliche Mittel und werden dem Parlament zur Bewilligung unterbreitet. Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz (DEZA und SECO) passt auch laufende Programme an die akuten Bedürfnisse und Möglichkeiten vor Ort an. Ausserdem setzt sich die Schweiz in den multilateralen Entwicklungsbanken (Weltbank, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) und im Internationalen Währungsfonds IWF für eine substantielle Unterstützung der Ukraine ein. Der Bundesrat ist zudem bereit, sich solidarisch an der Aufnahme von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine zu beteiligen. So hat er nach Konsultation der Kantone und anderer interessierter Parteien entschieden, den Schutzstatus S anzuwenden.

3. Die Bundesverwaltung verfolgt die Entwicklung in der EU eng und arbeitet mit Hochdruck daran, dass der Bundesrat zeitnah über die Übernahme der Massnahmen der EU entscheiden kann. Als Drittstaat erhält die Schweiz erst bei deren Publikation Kenntnis von Rechtstexten der EU. Eine detaillierte Analyse der konkreten Verordnungsbestimmungen für eine Umsetzung in der Schweiz ist deshalb erst ab diesem Zeitpunkt möglich. Bei der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) handelt es sich um einen Rechtstext, der Personen, Unternehmen und Organisationen in der Schweiz konkrete Pflichten und Verbote auferlegt. Eine sorgfältige Umsetzung dieser Massnahmen in die Schweizerische Rechtsordnung ist somit unerlässlich. Am 4. März 2022 wurde die bestehende Verordnung totalrevidiert, womit sich die Schweiz den Sanktionen der EU angeschlossen hat. Die beteiligten Bundesstellen koordinieren sich eng bei Fragen zur Umsetzung dieser Massnahmen. Im EDA wurde eine Task Force eingesetzt, die die Lage fortlaufend analysiert.

Antwort des Bundesrates.

Die Schweiz muss mit einem "Hilfsprogramm Ukraine" rasch und wirksam helfen und Entscheide antizipieren | Lexipedia | Lexipedia