Lexipedia

22.3049 · Dringliche Interpellation · 2022-03-02

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Wir haben wieder Krieg in Europa. Die Mitte-Fraktion erwartet jetzt vom Bundesrat, dass er sich darauf vorbereitet, den Menschen, die aus der Ukraine fliehen müssen, schnell und wirksam zu helfen. Die Schweiz hat eine historische Verpflichtung, sich mit aller Kraft für die Unterstützung der Bevölkerung in der Ukraine stark zu machen.

- Wie lässt sich mit allen europäischen Ländern eine Koordination sicherstellen, dass den Menschen aus der Ukraine schnell und wirksam Schutz gewährt und eine solidarische Aufnahme ermöglicht werden kann?

- Mit Blick auf die Ukraine sieht die Eidgenössische Migrationskommission EKM die Voraussetzungen für die rasche Anwendung des Schutzstatus S gegeben, der eine kollektive Aufnahme und ein Aufenthaltsrecht auf Zusehen hin gewährt. Die Mitte-Fraktion unterstützt diese Forderung. Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die Anwendung des Schutzstatus S rasch und wirksam eingeführt wird? Wie will der Bundesrat zudem sofortige und grosszügige Familienzusammenführung für Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz ermöglich?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich ab dem ersten Tag des Krieges mit der ukrainischen Bevölkerung solidarisch erklärt und sich in der Folge unverzüglich dafür eingesetzt, die Reaktion und die Unterstützung der Schweiz mit den europäischen Ländern zu koordinieren. Es liegt im Interesse der Schweiz, dass auf europäischer Ebene ein harmonisierter Ansatz in Bezug auf den Schutz von Personen aus der Ukraine gewährleistet wird. Nach Konsultation der Kantone, Städte, Gemeinden und betroffenen Organisationen hat der Bundesrat entschieden, den Schutzstatus S anzuwenden (Art. 4 und 66 AsylG). Der Status kommt dem auf europäischer Ebene in der Richtlinie 2001/55/EG vorgesehenen Status am nächsten. Nach den vom Bundesrat vorgenommenen punktuellen Anpassungen, zum Beispiel in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt oder die Reisefreiheit, kann der Status als gleichwertig mit dem von der Europäischen Union verabschiedeten Status betrachtet werden. Der Bundesrat ist ausserdem bereit, sich solidarisch an der Aufnahme von Personen aus der Ukraine zu beteiligen und verfolgt in diesem Zusammenhang die Diskussionen der EU-Mitgliedstaaten von Nahem. Die ukrainischen Staatsangehörigen können visumsbefreit in die Schweiz einreisen und ab ihrer Ankunft vom Staatssekretariat für Migration den Schutzstatus S erhalten. Es sind deshalb keine weiteren Massnahmen zur Erleichterung von Familienzusammenführungen notwendig.

Antwort des Bundesrates.

Krieg gegen die Ukraine. Rasch Schutzstatus für Ukrainerinnen und Ukrainer einführen | Lexipedia | Lexipedia