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22.3053 · Interpellation · 2022-03-02

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

1. Die "Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität" (WEGM) ist ein gemeinsames Projekt der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) und des Eidg. Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Wie macht das WBF seinen Einfluss geltend, damit das Einwanderungsland Schweiz seine völkerrechtliche Verpflichtung zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen als Mitgliedstaat des entsprechenden UNESCO-Übereinkommens einhält?

2. Mit diesem Übereinkommen verpflichtet sich die Schweiz, nachhaltige Systeme der Gouvernanz aufzubauen, die gezielt die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen fördern. Wie bildet sich in den Gouvernanz-Strukturen des WEGM-Projekts ab, dass die Schweiz eine Einwanderungsgesellschaft ist? Sind die Migrationsbevölkerung und ihre Perspektive in den WEGM-Leitungsgremien und -Arbeitsgruppen im Verhältnis ihrer gesellschaftlichen Bedeutung vertreten?

3. Setzt sich das WBF dafür ein, dass im Lehrplan über Transversale Themen neben Nachhaltigkeit, politische Bildung und Digitalisierung auch die Vielfalt der Gesellschaft als "gesellschaftliche Herausforderung" anerkannt wird? D.h. die Schweiz als Einwanderungsgesellschaft die Vielfalt kultureller Teilhabe sowie der Ausdrucksformen und der Perspektiven schützt und fördert? Wie stellt es sicher, dass sich die Immigrationsbevölkerung im Bildungskanon der Maturitätsfächer kulturell und sprachlich wiedererkennt und die Vielfalt kultureller und sprachlicher Erfahrungen und Kenntnisse als Ressource und nicht als Defizit bewertet wird?

4. Im Entwurf für einen Rahmenlehrplan wird "Deutsch" als "Teil der Schweizer Identität" imaginiert, was angeblich "zur nationalen Kohäsion" beitrage, "Vielfalt" als etwas "der Anderen" konstruiert und als "Lerngebiet" das "Selbst und der Andere" vorgegeben. Ist ein kulturelles Mainstreaming geplant, damit solch verunglückte Begriffe korrigiert werden und kulturelle und sprachliche Vielfalt nicht als Problem, sondern als Bereicherung erkannt wird?

5. Im Entwurf der neuen Maturitätsverordnung ist von "Nationalsprachen" und "kulturellen Besonderheiten" die Rede. Bilden diese Begriffe angemessen ab, dass mehr als ein Drittel der Bevölkerung als Erstsprache keine Landessprache spricht? Lässt sich kulturelle Vielfalt im Bildungskanon allein mit den vier Landessprachen definieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist sich der Verpflichtungen aus der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2008 bewusst. Er verweist diesbezüglich auf den dritten periodischen Bericht der Schweiz über die Umsetzung der Konvention an die UNESCO vom 20. Mai 2020 (www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen: Dritter Bericht der Schweiz an die UNESCO).

Mit dem Projekt "Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität" (www.matu2023.ch) verfolgen der Bund und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) das Ziel, den gymnasialen Lehrgang den aktuellen und zukünftigen Anforderungen anzupassen und den prüfungsfreien Zugang zu den universitären und pädagogischen Hochschulen langfristig sicherzustellen. In Anbetracht der kulturell sowie sozioökonomisch heterogenen Gesellschaft der Schweiz setzen sich Bund und EDK dafür ein, dass der gymnasiale Lehrgang sowie die Übergänge möglichst chancengerecht verlaufen, wovon auch spät zugewanderte Jugendliche oder Jugendliche mit Beeinträchtigung profitieren.

2. Die Projektorganisation setzt sich aus aktiven Stakeholdern im Bereich der gymnasialen Maturität zusammen. Vor dem Hintergrund des Projektziels erlaubt diese Struktur insbesondere in fachlicher und organisatorischer Hinsicht, den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Studierende Rechnung zu tragen. Die interessierten Kreise werden zu den Revisionsentwürfen der rechtlichen Grundlagen der gymnasialen Maturität im Rahmen der kommenden öffentlichen Vernehmlassung Stellung nehmen können.

3. Der Rahmenlehrplan der EDK (www.edk.ch > Themen > Gymnasium > Rahmenlehrplan und basale fachliche Kompetenzen) enthält die Mindestanforderungen an die fachlichen und überfachlichen Lerninhalte, damit die Vergleichbarkeit der Maturitätszeugnisse auf gesamtschweizerischer Ebene gewährleistet werden kann. Er wird in einem zweiten Schritt aktualisiert werden; zuständig dafür sind die Kantone. Gleichwohl wird der Bund, vertreten durch das WBF, in die Arbeiten zum Rahmenlehrplan eng einbezogen werden. Er wird sich dabei dafür einsetzen, dass die Vielfalt der Gesellschaft als wichtiges Anliegen thematisiert wird.

4. Die Funktionen der Fächer im gymnasialen Curriculum sind vor dem Hintergrund der Bildungsziele der gymnasialen Maturität zu betrachten. Letztere setzen sich aus dem Erlangen der persönlichen Reife für "allgemeine Studierfähigkeit" und für "vertiefte Gesellschaftsreife" zusammen. In den weiteren Projektarbeiten und in der Vernehmlassung werden auch Sprache und Begriffe darauf geprüft werden können, ob diese die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der Schweiz angemessen abbilden.

5. Bund und Kantone setzen sich dafür ein, die Kenntnisse über die regionalen und kulturellen Besonderheiten der Schweiz sowie das Verständnis für diese durch geeignete Massnahmen zu fördern. Dies schliesst auch ein breites Verständnis von Vielfalt und Interkulturalität mit ein, welches über die Förderung der vier "Landessprachen" gemäss Bundesverfassung (Art. 4 BV; SR 101) hinausgeht.

Antwort des Bundesrates.