22.3058 · Interpellation · 2022-03-02
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das BfS hält in seinen "Methodische Erläuterungen: Öffentliche Statistiken zu Todesfällen, Todesursachen und meldepflichtigen Erkrankungen" (Version 9.3.2021) fest: "Wenn eine chronisch kranke Person zusätzlich eine akute Infektion erwirbt, wird die Infektion als weitere Krankheit registriert [...], aber in der publizierten Statistik erscheint generell die Grundkrankheit."
Das Bundesamt für Statistik (BfS) hat in der Todesursachenstatistik von April bis Mai 2020 insgesamt 1469 Todesfälle mit Haupttodesursache Covid-19 ausgewiesen. Im selben Zeitraum wurden jedoch 1541 Todesfälle weniger mit anderen Haupttodesursachen ausgewiesen als von Januar bis Februar 2020, so z.B. Bösartige Tumore, Diabetes, Kreislaufsystem, Atmungsorgane, etc.
Das BAG schrieb im Covid-Situationsbericht vom 31. Mai 2020: "Von den 1573 verstorbenen Personen, für welche vollständige Daten vorhanden sind, litten 97 Prozent an mindestens einer Vorerkrankung. Die drei am häufigsten genannten Vorerkrankungen bei verstorbenen Personen waren Bluthochdruck (63%), Herz-Kreislauferkrankungen (57%) und Diabetes (26%)."
1. BfS, BAG und Swissmedic sind alle dem EDI angegliedert. Wie wird gewährleistet, dass das BfS die Todesursachenstatistik unabhängig und korrekt erstellt, also als Todesursache die Grundkrankheit und nicht Covid-19 erfasst?
2. Wie erklärt sich in den ersten fünf erfassten Monaten des Jahres 2020 die Diskrepanz zwischen Theorie und Anwendung der langjährigen Methodik?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das obligatorische Meldesystem für übertragbare Krankheiten des BAG (z.B. Todesfälle, die in der Schweiz an und mit Covid-19 gestorben sind) und die BFS-Bevölkerungsdatenbank (BEVNAT) basierend auf den Meldungen der Zivilstandsregister (Schweizer Wohnbevölkerung) sind zwei unabhängige Datenbanksysteme, die nicht miteinander verbunden sind und einem unter-schiedlichen Zweck dienen.
In der Schweiz werden in einem Nicht-Pandemie-Jahr knapp 70'000 Todesfälle in BEVNAT registriert. Für jeden einzelnen Fall gibt es eine ärztliche To-desursachenbescheinigung. Auf der Basis dieser Bescheinigung erfolgt im BFS durch spezialisiertes Personal eine Kodierung der Todesursachen nach spezifischen Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation. Die Richtlinien zur Kodierung von Covid-19 als Todesursache sind auf internationaler Ebene beschrieben und können eingesehen werden (https://www.who.int/classifications/icd/Guidelines_Cause_of_Death_COVID-19-20200420-EN.pdf).
Hierbei wird zwischen direkter Todesursache, Begleitursachen und der Grundkrankheit unterschieden, die schlussendlich zum Tod geführt hat. Dieser Prozess ist insgesamt sehr aufwendig. Mit dieser Methodik ist aber sichergestellt, dass das BFS die Todesursachenstatistik unabhängig und korrekt erstellt.
2. Im Verlauf eines Jahres unterliegt die Mortalität in der Schweiz ebenso wie in anderen Ländern saisonalen Schwankungen. Die Todesursachenstatistik des BFS zeigt, dass die Todesfälle über die Monate eines Jahres nicht gleichverteilt sind. Vor allem im Januar und Februar sterben in der nördlichen Hemisphäre mehr ältere Menschen als in den Monaten ab Mitte März und April. Deshalb ist ein direkter Vergleich dieser absoluten Monatszahlen nicht ohne weiteres möglich. Es ist daher gerade den Covid-19-Sterbefällen geschuldet, dass im Total für die Monate April und Mai etwa ähnlich viele Personen verstorben sind als im Total für die Monate Januar und Februar.
Antwort des Bundesrates.