22.3073 · Motion · 2022-03-03
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Angesichts des völkerrechtswidrigen Krieges in der Ukraine und im Sinne der humanitären Tradition der Schweiz wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Nachtragskredit in der Höhe von 15 Millionen Franken für zusätzliche humanitäre Hilfe in der Region zu unterbreiten.
Begründung
Der Angriff der russischen Armee auf die unabhängige Ukraine hat eine schwere humanitäre Krise verursacht. Innert weniger Tagen wurden ganze Landstriche unbewohnbar und mehrere Hunderttausend Menschen zur Flucht gezwungen. Gemäss den Aufrufen der Vereinten Nationen beläuft sich der finanzielle Bedarf für die kurzfristige humanitäre Hilfe auf 2 Milliarden US-Dollar. Angesichts des enormen Leids und im Sinne ihrer humanitären Tradition muss die Schweiz sich gemäss ihrer Wirtschaftsleistung grosszügig an der internationalen Hilfe für die Menschen in und aus der Ukraine beteiligen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz hat auf den Krieg in der Ukraine durch die rasche Bereitstellung von humanitärer Hilfe reagiert. Das humanitäre Unterstützungspaket der Schweiz besteht aus drei Komponenten: Lieferung von Hilfsgütern, Einsatz von Expertinnen und Experten des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) und finanzielle Unterstützung an humanitäre Organisationen. Mitte März hat die Schweiz bereits mehr als 500 Tonnen Hilfsgüter in die Ukraine und nach Moldova geschickt. Das Unterstützungspaket der Schweiz belief sich in dieser ersten Phase auf 8 Millionen Franken.
Ende März 2022 sind etwa 12 Millionen Menschen auf Nothilfe angewiesen, weil sie unter anderem auch keinen Zugang mehr zu Strom, Wasser, Lebensmitteln und anderen Grundversorgungsmitteln haben. Schätzungsweise 6,5 Millionen Menschen sind innerhalb der Ukraine auf der Flucht. Zusätzlich suchten gemäss Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) bereits über 3,5 Millionen Flüchtlinge Schutz in den Nachbarländern. Somit wurden mehr als 23 Prozent der ukrainischen Bevölkerung vertrieben. Die UNO sowie die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung beziffern in ihren Hilfsaufrufen vom März den Finanzierungsbedarf für die Ukraine und die Nachbarstaaten bis Mai 2022 auf knapp 2 Milliarden US-Dollar.
Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, dass die aussergewöhnliche Krise und ihre migrationspolitische Dimension zusätzliche Anstrengungen fordern. Er beschloss daher am 11. März 2022, die humanitäre Hilfe für die Ukraine und die umliegenden Länder auf 80 Millionen Franken zu erhöhen. Der von der Motion verlangte Nachtragskredit von 15 Millionen ist in diesem Betrag inkludiert. Ein Viertel der 80 Millionen Franken soll zu Gunsten der geflohenen Ukrainerinnen und Ukrainer in den Nachbarländern eingesetzt werden. Drei Viertel sind für die Unterstützung der Bevölkerung in der Ukraine vorgesehen. Die Mittel teilen sich auf zwischen Beiträgen an die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, an UNO-Agenturen, an internationale und lokale NGO sowie an Projekte, die von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) in der Ukraine umgesetzt werden. An diese Aufstockung trägt das EDA 21 Millionen Franken aus bestehenden Krediten bei, das EJPD beteiligt sich mit 6 Millionen Franken. Die zusätzlichen Mittel von 53 Millionen Franken werden dem Parlament zur Bewilligung unterbreitet. Die zusätzlichen Mittel sind nötig, da die Nothilfegelder der DEZA aktuell stark beansprucht sind. Die humanitären Bedürfnisse sind angesichts der Kumulation akuter Krisen enorm. Neben den sozioökonomischen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, welche die Entwicklungsländer weiterhin besonders belasten, verschärfen bewaffnete Konflikte und der Klimawandel die Hungersnot in verschiedenen Regionen. Diese wird sich durch den Krieg in der Ukraine noch akzentuieren.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.