Bessere Rahmenbedingungen für Schweizer Elektrizitätsunternehmen, damit sie in erneuerbare Energien im Inland und nicht im Ausland investieren
22.3091 · Motion · 2022-03-08
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, damit für Schweizer Unternehmen, insbesondere für Elektrizitätsunternehmen, der Anreiz besteht, vermehrt in der Schweiz und nicht im Ausland in den Bau von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu investieren.
Begründung
Eine Studie von Energie Zukunft Schweiz bestätigt, dass Schweizer Unternehmen, insbesondere Elektrizitätsunternehmen, vermehrt Anlagen im Ausland bauen. In den letzten Jahren haben sie ausserhalb der Schweiz vor allem Solar- oder Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von 11 Terawattstunden pro Jahr gebaut oder erworben. Rechnet man die Investitionen der institutionellen Anleger hinzu, steigt die Zahl auf 20 Terawattstunden. Zum Vergleich: Die Kernkraftwerke in der Schweiz haben im vergangenen Jahr 18,6 Terawattstunden produziert.
Das Schweizer Elektrizitätsunternehmen Axpo hat zum Beispiel in Toulouse in Frankreich mehrere Millionen in eine Photovoltaikanlage investiert, die den Bedarf von 4000 Haushalten deckt. Laut dem CEO der Axpo Christoph Brand werden Projekte im Ausland viel schneller umgesetzt. Nämlich in fünf Jahren; in der Schweiz kann ein Projekt über Jahrzehnte blockiert werden. Hinzu kommt, dass die Investitionskosten in Europa tiefer sind und dass das Anreizsystem mehr Garantien bietet, da man weiss, dass es während der gesamten 20-jährigen Lebensdauer solcher Anlagen gelten wird.
Wenn Schweizer Unternehmen, die über das Können und die Mittel verfügen, in die Stromproduktion zu investieren, dies lieber im Ausland tun, liegt es auf der Hand, dass die Rahmenbedingungen verbessert werden müssen, damit sie dies in der Schweiz tun können und so zur Verbesserung der Stromversorgung sowie der Sicherheit und der Unabhängigkeit der Schweiz im Energiebereich beitragen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Schweizer Elektrizitätsunternehmen stark im Ausland investieren. Die Gründe hierfür sind gemäss der Branche vielseitig und reichen von einer geringeren Liquidität des schweizerischen Energiemarktes (es gibt in der Schweiz weniger und nicht so grosse baureife Projekte im Vergleich zum Ausland), längeren Bewilligungsverfahren für neue Projekte, strategischen Überlegungen (Diversifikation resp. langfristige Ergänzung zum Schweizer Geschäftsportfolio) bis hin zu Risikowahrnehmung und Renditeerwartung der Investoren (tiefere Kapitalkosten, bessere Wind- und Sonnenverhältnisse im Ausland, geringeres Lohnniveau).
Der Bundesrat hat bereits geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, damit Schweizer Unternehmen in einheimischen erneuerbaren Energien investieren. Um den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien in der Schweiz zu stärken, hat der Bundesrat im Juni 2021 das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Die Vorlage wird zurzeit in der zuständigen Kommission des Ständerates beraten. Zudem hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 vorgeschlagen, die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die bedeutendsten Anlagen der Wasserkraft und der Windenergie zu vereinfachen und zu straffen. Weiter soll der Ausbau der Photovoltaik vorangetrieben werden, indem die Investitionen für Photovoltaikanlagen auch bei Neubauten steuerlich abgezogen werden können und die Zulassung von Solaranlagen an Fassaden vereinfacht wird. Der Bundesrat hat die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. Zusätzlich hat der Bund einen Runden Tisch mit den wichtigen Akteuren im Bereich der Wasserkraft einberufen. Am abschliessenden Treffen wurde eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, welche ausgewählte Schweizer Wasserkraftprojekte enthält.
Die Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit der Schweiz ist für den Bundesrat sehr wichtig. Er hat dazu, ergänzend zu den oben erwähnten Massnahmen, am 16. Februar 2022 u.a. die Einrichtung einer Wasserkraftreserve beschlossen, die auf den kommenden Winter 2022/23 zur Verfügung stehen wird.
Die Schweizer Stromversorgungsunternehmen sind zum grössten Teil im Besitz von Kantonen und Gemeinden. Kantone und Gemeinden bestimmen mit ihren Eignerstrategien die Investitionsentscheide der Stromversorgungsunternehmen. Der Bund erwartet, dass die Kantone und die Gemeinden ihre Verantwortung zur Sicherung der Schweizer Stromversorgung wahrnehmen und hiermit in den Bau von Schweizer erneuerbaren Energien Anlagen investieren.
Der Bundesrat beantragt aus diesen Gründen, die vorliegende Motion abzulehnen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.