22.3115 · Motion · 2022-03-14
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Als direkte Folge des Kriegs in der Ukraine schnellen die Treibstoffpreise in die Höhe. Seit einigen Tagen müssen Private und Unternehmen, die auf ein Fahrzeug angewiesen sind, dabei zusehen, wie der Preis für "einmal volltanken" unerträglich hoch wird. Ich fordere den Bundesrat auf, den Anteil der Mineralölsteuer, der nicht direkt für den Unterhalt des Strassennetzes verwendet wird, so schnell wie möglich und so lange wie nötig aufzuheben.
Begründung
Innerhalb weniger Tage ist der Preis für einen Liter Treibstoff an der Tankstelle um mehrere Dutzend Rappen gestiegen. Wirtschaftsminister Guy Parmelin hat am 12. März gegenüber der Presse selbst ein Szenario von 4 Franken pro Liter nicht ausgeschlossen.
Diese plötzliche und starke Zunahme hat die Konsumentinnen und Konsumenten überrumpelt. Für viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger ist die Nutzung eines Fahrzeugs, sei es nun als Privatperson oder als Verantwortliche oder Verantwortlicher eines Unternehmens, kein Luxus, sondern eine Lebensnotwendigkeit. Diese "anormalen" Treibstoffpreise belasten das Portemonnaie der Haushalte, erhöhen die Transportkosten und fallen letztlich auf die Konsumentinnen und Konsumenten zurück.
Ich fordere den Bundesrat daher auf, zu beschliessen, dass der Anteil der Mineralölsteuer, der nicht direkt für den Unterhalt des Strassennetzes aufgewendet wird, so schnell wie möglich und unbefristet - die Dauer der Massnahme hängt von der wirtschaftspolitischen Lage Europas ab - aufgehoben wird.
Diese Massnahme ist konkret, pragmatisch und administrativ einfach umzusetzen. Die Konsumentinnen und Konsumenten, die Bevölkerung in Randregionen und die Wirtschaft generell werden direkt unterstützt. Die Massnahme ist in keinerlei Hinsicht ein Anreiz, noch mehr fossile Energieträger zu verbrauchen, sondern schlicht und einfach eine notwendige Antwort auf eine unerwartete und schmerzhafte Situation.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die wirtschaftliche Erholung von der Corona-Krise hat sich bis zuletzt fortgesetzt. Allerdings belastet der Krieg in der Ukraine die Aussichten. Für die Schweizer Volkswirtschaft dürften hauptsächlich indirekte Auswirkungen des Konflikts von Bedeutung sein. Insbesondere ist vor dem Hintergrund der globalen Preisanstiege bei Energieträgern und anderen Rohwaren (u. a. Grundnahrungsmittel, Industriemetalle) mit höheren Teuerungsraten zu rechnen. In den ersten Wochen seit Kriegsbeginn in der Ukraine hat sich der Schweizer Franken nominal tendenziell aufgewertet, v. a. gegenüber dem Euro. Dies trägt aktuell dazu bei, den importierten Teuerungsdruck im Inland zu begrenzen. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes erwartet für 2022 eine Teuerungsrate von 1,9 Prozent (Prognose von Dezember 2021: 1,1 %) mit entsprechenden dämpfenden Effekten auf die Entwicklung des privaten Konsums.
Der Bundesrat ist nicht befugt, auf die Erhebung eines Teils oder der gesamten Treibstoffsteuer zu verzichten. Nur durch eine Änderung des Bundesgesetzes über die Mineralölsteuer (SR 641.61) könnten die Umstände definiert werden, unter denen er solche Steuererleichterungen aussprechen könnte. Er ist sich indessen sehr wohl der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst. Er sieht derzeit keinen unmittelbaren Bedarf für Massnahmen, allerdings ist die Preisentwicklung weiterhin volatil und die weitere Entwicklung unsicher. Es wurde vor diesem Hintergrund eine interdepartementale Arbeitsgruppe der betroffenen Departemente UVEK, WBF und EFD gebildet. So werden laufend Grundlagen erarbeitet und mögliche Handlungsfelder des Bundes mit Blick auf allfällige Massnahmen und deren Finanzierung sowie deren Konsequenzen geprüft.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.