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22.3128 · Motion · 2022-03-15

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes (MinöStG) zu unterbreiten, damit die Brenn- und Treibstoffpreise reguliert und so zu starke Preisschwankungen insbesondere in Krisenzeiten (aussergewöhnliche Umstände, Ereignisse höherer Gewalt wie Epidemien, Kriege usw.) vermieden werden können.

Begründung

Die Situation in der Ukraine hat zu einer massiven Erhöhung der Benzinpreise geführt. Diese Erhöhung fällt gänzlich auf die Konsumentinnen und Konsumenten zurück, wie das auch bei den verschiedenen Steuern, die in der Schweiz auf Erdölprodukte erhoben werden, der Fall ist.

Diese Krise zeigt zwar, wie wichtig es ist, dass wir unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schneller beenden müssen. Allerdings werden wir dieses Ziel nicht von heute auf morgen erreichen.

Der Benzinpreis könnte bald 4 Franken pro Liter erreichen und so die ganze Schweizer Wirtschaft, die Landwirtschaft, die Familien und Haushalte stark beeinträchtigen. Nimmt die Kaufkraft der Familien und des Mittelstandes dadurch ab, könnte dies möglicherweise eine Rezession nach sich ziehen.

Die geltende Gesetzgebung ermöglicht Steuererleichterungen nur für Treibstoffe, die in der Land- oder Forstwirtschaft, der Berufsfischerei oder von konzessionierten Transportunternehmungen verwendet werden. Steuererleichterungen werden zudem für Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen gewährt, die aus erneuerbaren Rohstoffen gewonnen werden, wenn die ökologischen und sozialen Mindestanforderungen erfüllt sind, die der Bundesrat festgelegt hat.

Für den Fall einer ausserordentlichen Lage ist jedoch nichts vorgesehen. In diesem Fall kommt nur eine Gesetzesänderung in Frage, was mehrere Wochen oder sogar Monate dauern kann.

Daher soll Artikel 12 MinöStG dahingehend ergänzt werden, dass der Bundesrat bei aussergewöhnlichen Umständen, insbesondere einer Epidemie oder einem Krieg, Steuererleichterungen beschliessen kann.

Mit dieser Rechtsgrundlage könnte der Bundesrat die Steuer sofort für eine beschränkte Zeitdauer senken, beispielsweise um 20 bis 30 Rappen pro Liter. Dies würde einer Reduktion des Benzinpreises von rund 10 Prozent pro Liter im Vergleich zu den Durchschnittspreisen vor dem Krieg in der Ukraine entsprechen und die ganze Bevölkerung entlasten.

Vor Kurzem hat die französische Regierung auf den 1. April 2022 einen ähnlichen Beschluss gefasst (Reduktion von 15 Cent pro Liter an der Tankstelle während vier Monaten).

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die wirtschaftliche Erholung von der Corona-Krise hat sich bis zuletzt fortgesetzt. Allerdings belastet der Krieg in der Ukraine die Aussichten. Für die Schweizer Volkswirtschaft dürften hauptsächlich indirekte Auswirkungen des Konflikts von Bedeutung sein. Insbesondere ist vor dem Hintergrund der globalen Preisanstiege bei Energieträgern und anderen Rohwaren (u. a. Grundnahrungsmittel, Industriemetalle) mit höheren Teuerungsraten zu rechnen. In den ersten Wochen seit Kriegsbeginn in der Ukraine hat sich der Schweizer Franken nominal tendenziell aufgewertet, v. a. gegenüber dem Euro. Dies trägt aktuell dazu bei, den importierten Teuerungsdruck im Inland zu begrenzen. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes erwartet für 2022 eine Teuerungsrate von 1,9 Prozent (Prognose von Dezember 2021: 1,1 %) mit entsprechenden dämpfenden Effekten auf die Entwicklung des privaten Konsums.

Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst. Er sieht derzeit keinen unmittelbaren Bedarf für Massnahmen, allerdings ist die Preisentwicklung weiterhin volatil und die weitere Entwicklung unsicher. Es wurde vor diesem Hintergrund eine interdepartementale Arbeitsgruppe der betroffenen Departemente UVEK, WBF und EFD gebildet. So werden laufend Grundlagen erarbeitet und mögliche Handlungsfelder des Bundes mit Blick auf allfällige Massnahmen und deren Finanzierung sowie deren Konsequenzen geprüft.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.