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22.3139 · Interpellation · 2022-03-16

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Am 15. Februar hat die Armasuisse mitgeteilt, dass der Rüstungschef die Möglichkeit einer Produktion der Schweizer F-35A in Italien diskutiert und im Hinblick darauf Gespräche mit dem italienischen Rüstungschef, Mitarbeitenden des italienischen Verteidigungsministeriums und weiteren italienischen Vertreterinnen und Vertretern geführt hat.

Trotz der Aussicht auf einen sehr umfangreichen möglichen Auftrag belässt Italien die Schweiz weiterhin auf seiner schwarzen Liste für natürliche Personen und verweigert vor allem Schweizer Akteuren den Zugang zu den italienischen Finanzmärkten.

Diese Haltung ist nicht akzeptabel. Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:

1. Welche Gegenleistungen beabsichtigt der Bundesrat im Zusammenhang mit der möglichen Produktion der Schweizer F-35A in Italien zu verlangen oder welche Gegenleistungen hat er von Italien bereits verlangt?

2. Ist der Bundesrat sich bewusst, dass angesichts des inakzeptablen Verhaltens Italiens gegenüber der Schweiz in den oben genannten Punkten die mögliche Produktion der F-35A in Italien problematisch ist?

3. Beabsichtigt der Bundesrat, die Produktion der Schweizer F-35A in Italien davon abhängig zu machen, dass Italien der Schweiz zusichert, dass Schweizer Unternehmen Zugang zu den italienischen Finanzmärkten erhalten und die Schweiz endlich von Italiens schwarzer Liste für natürliche Personen gestrichen wird?

4. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, wenn Italien diese Garantien nicht gibt, um die Frage des Zugangs von Schweizer Unternehmen zu den italienischen Finanzmärkten und die Frage der schwarzen Liste zu lösen?

5. Beabsichtigt der Bundesrat, eine Alternative zu finden, um die Schweizer F-35A anderswo zu produzieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1., 2.,3. und 5. Die Vertragspartnerin für die Beschaffung der F-35A ist nicht Italien, sondern die US-Regierung. Entsprechend hat sich die Schweiz Ende März 2022 mit der US-Regierung geeinigt, dass bis zu 28 Flugzeuge in Italien produziert werden. Die vertraglichen Vereinbarungen mit der US-Regierung und der Lieferzeitplan bleiben unverändert. Bei der Fertigungslinie in Italien handelt es sich um die einzige in Europa. Die Alternative wäre gewesen, alle Flugzeuge in den USA zu produzieren. Für den Bundesrat steht aber fest, dass eine Fertigung in Italien aufgrund der räumlichen Nähe mit verschiedenen Vorteilen für die Schweiz verbunden ist.

4. Der Bundesrat hat bereits mehrfach betont, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Schweiz von dieser schwarzen Liste gestrichen wird. Gleichzeitig führt das EFD mit den italienischen Behörden Gespräche über die Verbesserung der Rahmenbedingungen zum Marktzugang für Finanzdienstleister. Diese Themen werden entsprechend weiterhin auf mehreren Verwaltungsebenen und in Kontakten zwischen Fachleuten zur Sprache gebracht.

Antwort des Bundesrates.