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Konkrete Massnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen, dem Klima zuliebe

22.315 · Standesinitiative · 2022-09-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Ausgangslage

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Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und Artikel 156 des Geschäftsreglementes vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève) reicht der Grosse Rat des Kantons Genf folgende Standesinitiative ein:

In Anbetracht dessen, dass:

  • künftig Energiemangellagen zu erwarten sind;
  • in der Schweiz und auf der ganzen Welt Klimademonstrationen stattfinden;
  • die Nutzung fossiler Energieträger, die CO2-Emissionen verursachen, einzudämmen ist;
  • die Nutzung umweltfreundlicher und landschaftsschonender erneuerbarer Energien gefördert werden muss;
  • die erneuerbaren Energien in der Schweiz zu langsam ausgebaut werden;
  • die Abschaffung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) des Bundes zur Folge hatte, dass die verschiedenen Subventionen für Privateigentümer eher den Selbstverbrauch als die Stromproduktion für die Gesamtbevölkerung fördern;
  • gerade einmal 2,25 Prozent des in der Schweiz produzierten Stroms aus Solarenergie stammt;
  • auch im Energiebereich eher konstruktive, innovative und anreizbasierte Lösungen als Pflicht- oder Strafmassnahmen gefördert werden sollten;
  • der Ausbau der Solarenergie aufgrund des zu niedrigen Strom- und Abnahmepreises für erneuerbare Energie kaum vorankommt;
  • die Inhaber von Anlagen kostendeckend arbeiten können müssen;
  • es besser ist, grüne Energie vor Ort zu produzieren, als kohlenstoffhaltige Energieträger aus dem Ausland zu importieren;
  • die Anreizmassnahme auf dem alten System der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) beruhen könnte;
  • diese Vergütung zu den Investitionsbeiträgen, der sogenannten Einmalvergütung (EIV), hinzukäme,

fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf:

  • eine bundesweite Ausbildungsoffensive zu lancieren, um die von der Solarbranche zur Bekämpfung des Klimanotstands benötigten Kompetenzen zu schaffen, d. h. 20 000 Fachleute in der Schweiz auszubilden;
  • die Sanierung von Dächern und die Installation von Fotovoltaikanlagen durch Finanzhilfen des Bundes massiv zu unterstützen;
  • gezielte steuerliche Anreize vorzuschlagen, insbesondere für die Einspeisung von Solarenergie ins Netz;
  • diese Ausbildungsmassnahmen, Finanzhilfen und steuerlichen Anreize gemeinsam mit den Kantonsbehörden umzusetzen.

Begründung

Die Ziele einer vernünftigen Energiepolitik sind allseits bekannt: Klimaschutz, Erhöhung der Versorgungsicherheit, Stärkung der Volkswirtschaft. Im Sinne dieser Ziele soll weniger auf fossile Energieträger wie Heizöl, Erdgas und Kohle gesetzt, sondern die Nutzung erneuerbarer, umweltfreundlicher und landschaftsschonender Energien gefördert werden. Dies ist das Gebot der Stunde. Allerdings hapert es an der Umsetzung dieser Politik.

Derzeit stammen nur 2,25 Prozent des in der Schweiz produzierten Stroms aus Solarenergie.

Eine stärkere Nutzung dieser Energie in der Schweiz wäre jedoch möglich und würde die Abhängigkeit von Stromimporten, namentlich von Kohlestrom, verringern.

Das Potenzial der Solarenergie ist enorm. Wenn alle ausreichend sonnenexponierten Dächer und Fassaden in der Schweiz mit Sonnenkollektoren ausgestattet werden, kann das Land 2050 den gesamten jährliche Warmwasserbedarf, einen Grossteil des Heizbedarfs und nahezu 40 Prozent des Strombedarfs mit Solarenergie decken.

Leider wird dieses Potenzial kaum genutzt, da nur 5 Prozent der geeigneten Dächer und Fassaden mit Fotovoltaikanlagen ausgestattet sind (Stand 2016).

Nach Schätzungen beträgt die Fläche der ausreichend sonnenexponierten Dächer und Fassaden jedoch 140 bzw. 55 km2. Die durchschnittliche Sonneneinstrahlung auf diese Flächen entspricht 200 TWh pro Jahr, was nahezu dem aktuellen Gesamtenergiebedarf der Schweiz gleichkommt. Die Nutzung dieser Dächer und Fassaden für die Energiegewinnung hätte zudem keinerlei Auswirkungen auf das bestehende Bau- und Agrarland, die Fruchtfolgeflächen blieben somit erhalten.

Auch die Holzenergie stellt eine erneuerbare Energie mit erheblichem Potenzial dar. Dank den neuen Technologien kann Holz nicht nur für die Wärmeerzeugung, sondern auch für Stromproduktion verwendet werden. Holz ist wie Wasser eine Energiequelle, die gelagert und bedarfsabhängig genutzt werden kann.

Der Anteil der Holzenergie könnte in der Schweiz problemlos verdoppelt werden, ohne die Wälder zu schädigen. Ganz im Gegenteil: Dies würde dazu beitragen, die Gesundheit und die Vitalität der Wälder zu erhalten. Das Potenzial der Holzenergie in der Schweiz wird auf 16,1 TWh, sprich knapp 6 Millionen m3, geschätzt. Würde dieses Potenzial genutzt, könnten Millionen von Litern Heizöl eingespart werden.

Wie bei der Sonnenenergie hätte die Nutzung der Holzenergie der Wälder keine oder nur geringe Auswirkungen auf das Bau- und Agrarland und würde das Landschaftsbild nicht verändern.

Die jahreszeitabhängige Solarenergie bildet zusammen mit der winterfähigen Holzenergie einen idealen Energiemix. Der Ausbau dieser beiden erneuerbaren Energieträger kommt allerdings kaum voran, da diese nicht mit dem importierten Dumpingstrom konkurrieren können. Da der Abnahmepreis für den produzierten Strom zu niedrig ist, werden viele Projekte für Produktionsanlagen mangels Rentabilität gar nicht umgesetzt.

Die Abschaffung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) des Bundes hatte zur Folge, dass die verschiedenen Subventionen für Privateigentümer eher den Selbstverbrauch als die Stromproduktion für die Gesamtbevölkerung fördern. Zur Verringerung der Importe von Strom aus nicht erneuerbaren Quellen wie Kohle fordert der Kanton Genf den Bund deshalb auf, ein System zu schaffen, gemäss dem die Stromversorgungsunternehmen einheimisch produzierten Strom aus erneuerbaren Energien, der ins Netz eingespeist wird, kostendeckend zu vergüten haben. Dieses System würde auf dem alten KEV-System beruhen. Um den Ausbau dieser Energien tatsächlich zu fördern, müsste diese Vergütung zu den Investitionsbeiträgen, der sogenannten Einmalvergütung (EIV), hinzukommen.

Verhandlungen

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