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22.3151 · Interpellation · 2022-03-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In den letzten Jahren konnte die Schweiz durch Drohnen-Forschungszentren und die Ansiedlung von innovativen Start-ups eine Vorreiterrolle im internationalen Drohnenökosystem einnehmen. Damit die Schweiz auch in Zukunft ein attraktiver Standort für diese aufstrebende Branche bleibt, sind gute Rahmenbedingungen entscheidend. Dabei besteht Verbesserungspotenzial bei der Geschwindigkeit und Komplexität von Bewilligungs- und Zertifizierungsprozessen. Der Bundesrat wird deshalb gebeten die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

1. Welche Massnahmen trifft der Bundesrat, um die zurzeit langsamen und komplexen Bewilligungs- und Zertifizierungsprozesse für Drohnen (bspw. SORA Bewilligungsprozess) zu vereinfachen und zu beschleunigen?

2. Welche digitalen Möglichkeiten nutzt der Bundesrat hierbei?

3. Wie werden die zentralen Anspruchsgruppen (z.B. Skyguide) einbezogen, um Bewilligungs- und Zertifizierungsprozesse für Drohnen zu vereinfachen und zu beschleunigen?

4. Welche Rolle nimmt der Bundesrat in den zentralen, internationalen Gremien (z.B. ICAO, EASA, JARUS, GUTMA) ein, um die Prozesse und Vorschriften auf Europäischer und internationaler Ebene mitzugestalten und langfristig zu vereinfachen und beschleunigen?

5. Wie werden die zentralen Anspruchsgruppen (z.B. Skyguide) bei diesen internationalen und Europäischen Mandaten heute und in Zukunft einbezogen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat im Bericht 2016 über die Luftfahrtpolitik der Schweiz seine Absicht festgehalten, die Integration neuer technologischer Entwicklungen in der Luftfahrt ins aviatische System zu fördern (BBl 2016 1847, S.1925 -1926). Dazu gehören zügige Bewilligungsverfahren für Drohnen sowie die Sicherstellung eines guten internationalen Marktzugangs für die Schweizer Drohnenindustrie. Gleichzeitig müssen die Sicherheitsvorgaben bei der Integration neuer Anwendungen in den kleinräumigen und daher komplexen Schweizer Luftraum eingehalten werden.

1. Die Schweiz wurde früh zu einem führenden Standort von Forschung und Entwicklung von technologischen Innovationen im Drohnenbereich - auch dank vorrausschauender, vergleichsweise KMU-freundlicher Regulierungen. Diese Vorreiterrolle der Schweiz in der internationalen Drohnenindustrie hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass Anzahl und Komplexität der Gesuche für Bewilligungen und Zertifizierungen von Drohnen stark zugenommen haben. Eine standardisierte Bearbeitung vieler dieser Gesuche ist heute noch nicht möglich, weil es sich häufig um neuartige Anwendungen und Technologien handelt. Dies erfordert anwendungsspezifische und zeitaufwendige Genehmigungsprozesse. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL reduziert die Bearbeitungszeit von Gesuchen mit zusätzlichen Ressourcen für komplexe Bewilligungsarbeiten und der Erarbeitung von Leitfäden für Gesuchstellende. Gleichzeitig wird derzeit die Auslagerung von standardisierten Bewilligungsarbeiten an qualifizierte Stellen geprüft.

2. Die digitalen Möglichkeiten für eine effiziente Bearbeitung der Gesuche werden bestmöglich genutzt. Das BAZL fördert im Rahmen der Spezialfinanzierung Luftverkehr Initiativen aus Industrie und Forschung, die Antragstellende mit digitalen Tools bei der Erstellung und Einreichung von Gesuchen unterstützen sollen. Mit der Implementierung von U-Space-Lufträumen, in denen der sichere und effiziente Betrieb einer Vielzahl komplexer Drohnenanwendungen möglich wird, werden sich die Bereiche Digitalisierung und Automatisierung von Bewilligungsprozessen weiter verbessern.

3. Das BAZL steht in Kontakt mit involvierten Anspruchsgruppen, gerade zur Vereinfachung und Beschleunigung von Bewilligungs- und Zertifizierungsprozessen. Im Bereich der landwirtschaftlichen Sprühflüge hat das BAZL 2019 in Koordination mit anderen betroffenen Bundesstellen einen standardisierten, beschleunigten Bewilligungsprozess erarbeitet. Auch unterstützt das BAZL die Flugsicherung Skyguide bei der Automatisierung des Bewilligungsprozesses für Drohnenflüge rund um Flugplätze und innerhalb von Kontrollzonen. Verschiedene Anspruchsgruppen arbeiten zudem in Arbeitsgruppen des Amts mit, dazu zählt u.a. die Partnerschaft "SUSI" (Swiss U-Space Implementation), bei welcher Skyguide sowie nationale und internationale Partner aus der Industrie das BAZL bei der Einführung von U-Space-Lufträumen in der Schweiz unterstützen.

4. Die Schweiz und die EU regeln den Luftfahrtsektor im Rahmen ihres bilateralen Luftverkehrsabkommens. Die Schweiz übernimmt seit 2002 europäisches Luftfahrtrecht, wobei sie dank ihrer Mitgliedschaft bei der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) die Regeln auf europäischer Ebene aktiv mitgestalten kann. So hat sie sich bei der Ausgestaltung der EU-Drohnenverordnungen sowie des U-Space-Verordnungspakets erfolgreich für innovationsfreundliche, harmonisierte Regulierungsansätze eingesetzt. Diese Stossrichtung wird sie auch in Zukunft bei der Mitarbeit in sämtlichen im Vorstoss erwähnten internationalen Gremien verfolgen.

5. Die Anspruchsgruppen werden laufend einbezogen. Wissen und Anliegen von zentralen Akteuren wie Skyguide fliessen in die Tätigkeiten des BAZL auf internationaler Ebene mit ein. Auch werden die Anspruchsgruppen regelmässig über internationale Entwicklungen informiert.

Antwort des Bundesrates.