22.3153 · Motion · 2022-03-16
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen vom Bundeshaushalt unabhängigen gemeinwohl- und ertragsorientierten Staatsfond einzurichten.
Der Staatsfond erhält seine finanzielle Grundausstattung durch die Auslagerung eines zu bestimmenden Teils der Währungsreserven der Schweizerischen Nationalbank. Die SNB erhält im Gegenzug Obligationen des Staatsfonds in gleicher Höhe als Sicherheit.
Allfällige Gewinne dieses Staatsfonds werden zwischen Bund und Kantonen nach dem gleichen Verteilschlüssel verteilt wie die Nationalbankgewinne.
Die Gewinnanteile des Bundes an den Erträgen dieses Staatsfonds können wie folgt verwendet werden:
1. Übernahme von Beteiligungen mittels Eigenkapitalerhöhungen an systemrelevanten Unternehmen in der Schweiz (insbesondere KMU), die in akute Gefahr geraten von ausländischen Unternehmen, insbesondere von Staatsunternehmen übernommen zu werden.
2. Übernahme von strategischen Sachwerten, insbesondere auch von Infrastrukturen, Immobilien, Patenten oder spezifischen Mobilien um den Erhalt und die Funktionsfähigkeit von unverzichtbaren und nachweislich erfolgreichen Wirtschaftszweigen sicherzustellen.
3. Finanzierung von Investitionsprogrammen zur Konjunkturbelebung und zur Sicherstellung der Standortvorteile der Schweiz, insbesondere der Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Datennetze, Gesundheitswesen, Produktion und Tourismus sowie Bildung und Forschung.
Der Fonds untersteht der Aufsicht des Bundesrates, handelt jedoch politisch unabhängig. Ebenso bestimmt der Bundesrat den Leistungsauftrag und die strategischen Ziele. Der Bundesrat soll zudem den eidgenössischen Räten jährlich über die Aktivitäten des Fonds Bericht erstatten.
Begründung
Die Schweizerische Nationalbank verfügt gegenwärtig über Währungsreserven von über einer Billion
Franken. Von diesen Währungsreserven legt die SNB gegenwärtig fast 200 Milliarden Franken in ausländischen Aktien an.
Abgesehen von den Schwankungs- und Reputationsrisiken dieser Anlagen, welche für die SNB
problematisch werden können, ist es auch nicht die Aufgabe der SNB das Schweizerische Volksvermögen im Ausland anzulegen.
Zentrale Aufgabe der SNB ist es für Währungsstabilität und Preisstabilität zu sorgen. Die SNB ist weder eine Vermögensverwalterin noch ein Investor in ausländische Unternehmen. Die Anlage von grossen Teilen ihrer Währungsreserven in ausländische Aktien macht die SNB auf Dauer angreifbar.
Ein Souveräner Staatsfonds könnte einen Teil dieser Währungsreserven wie die Beispiele des norwegischen Staatsfonds oder des Staatsfond von Singapur zeigen, vorteilhafter, strategischer und unabhängiger anlegen.
Die SNB wäre von dieser Aufgabe zumindest teilweise entbunden.
Ausländische Staatsfonds (in Norwegen und Singapur) zeigen seit Jahrzehnten, dass diese Staatsfonds sehr wohl zum Wohle ihrer Länder mit einem strategischen Ansatz, mit hervorragender Governance und genügend Transparenz dieser Aufgabe nachkommen können. Es ist nicht einzusehen, wieso dies nicht auch in der Schweiz möglich sein soll.
Die Erträge könnten analog der Ausschüttung der SNB verteilt werden. Die Rechte der Kantone und des
Bundes würden nicht tangiert. Die Erträge des Bundes könnten zielgerichtet in der Schweiz investiert
werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die von der Motion geforderte Auslagerung eines Teils der Währungsreserven in einen Staatsfonds wäre ein Eingriff in die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit der SNB und würde ihren geldpolitischen Handlungsspielraum einschränken. Die Währungsreserven der SNB stehen in direktem Bezug zu ihrer Geldpolitik. Die starke Zunahme der Währungsreserven und der Bilanz über die vergangenen Jahre war massgeblich durch die umfangreichen Devisenkäufe bedingt, die die SNB tätigte, um eine übermässige Aufwertung des Frankens und die damit verbundene Deflationsgefahr zu bekämpfen. Für die Umsetzung der Geldpolitik ist es notwendig, dass die SNB über ihre Währungsreserven uneingeschränkt verfügen und diese, je nach geldpolitischer Erfordernis, weiter erhöhen oder auch reduzieren kann. Der Handlungsspielraum der SNB wäre eingeschränkt, wenn ein Teil der Währungsreserven ausgelagert und durch eine unbefristete und damit illiquide Forderung gegenüber einem Fonds ersetzt würde.
Ein aus SNB-Währungsreserven gespeister Staatsfonds brächte darüber hinaus in Bezug auf die Anlagepolitik und die Anlageperformance gegenüber dem heutigen System kaum Vorteile. Die SNB legt bereits heute ihre Devisenanlagen professionell an und richtet ihre Anlagepolitik auf eine hohe Liquidität und eine breite Diversifikation aus. Der Staatsfonds dürfte die ausgelagerten Devisenanlagen weder absichern noch in Franken wechseln, weil dies den Franken unter zusätzlichen Aufwertungsdruck setzen und die Geldpolitik unterminieren würde. Auch die Verwendung der Erträge im Inland würde deren Umtausch in Franken voraussetzen und entsprechenden Aufwertungsdruck erzeugen. Im Staatsfonds-Modell wären die Aktiven somit denselben Wechselkursrisiken ausgesetzt wie die Währungsreserven der SNB. Würde der Fonds versuchen, das Ertragspotenzial zu steigern, z.B. durch einen im Vergleich zur SNB höheren Anteil an Aktien, ginge dies mit höheren Risiken einher.
Unklar ist auch, was im Falle eines Anlageverlusts auf den Aktiven des Staatsfonds passieren würde. Entweder müsste der Staatsfonds von Beginn an mit zusätzlichem Eigenkapital ausgestaltet werden, das solche Verluste absorbieren könnte, oder die SNB müsste im Falle einer Überschuldung einen Teil ihrer Forderung gegenüber dem Staatsfonds abschreiben, womit das Anlagerisiko weiterhin bei der SNB liegen würde. Eine Ausstattung mit Eigenkapital aus Bundesmitteln würde als Investitionsausgabe den Bundeshaushalt belasten und wäre unter der geltenden Schuldenbremse nur möglich, wenn im gleichen Umfang Einsparungen vorgenommen oder Mehreinnahmen geschaffen würden. Dies ist angesichts der Grösse des Fonds und des damit verbundenen Eigenkapitalbedarfs in Höhe von mehreren Milliarden nicht realistisch.
Zudem reduziert die Verschiebung eines Teils der Währungsreserven und somit der aus ihnen resultierenden Erträge von der SNB in einen Staatsfonds das künftige reguläre Gewinnausschüttungspotenzial der SNB für Bund und Kantone. Geringere SNB-Ausschüttungen und die beantragte Zweckbindung des Bundesanteils am Fondsgewinn würden den finanzpolitischen Handlungsspielraum des Bundes verringern und je nach Zeitpunkt der Auslagerung der Währungsreserven den vorgesehenen Abbau der coronabedingten Verschuldung innert 11-13 Jahren verzögern. Gemäss Beschluss des Bundesrates vom Juni 2021 soll der Bundesanteil an den Zusatzausschüttungen der SNB von aktuell maximal 1,3 Milliarden Franken pro Jahr für den Abbau der coronabedingten Verschuldung verwendet werden (siehe Botschaft des Bundesrates vom 18. März 2022).
Die in der Motion angeführten Verwendungszwecke für den Bundesanteil an den Erträgen des Staatsfonds decken ein weites und sehr heterogenes Feld ab, welches von strategischen Unternehmensbeteiligungen über Infrastrukturfinanzierung, Bildung und Forschung bis hin zur Konjunkturbelebung reicht. Nach Ansicht des Bundesrates macht es finanzpolitisch keinen Sinn, derart unterschiedliche Zweckbindungen ohne gemeinsamen Bezug und ohne Gesamtsicht auf das jeweilige Aufgabenfeld aus den Erträgen eines Staatsfonds zu finanzieren.
Aus den dargelegten Gründen ist nach Ansicht des Bundesrates somit weder die Errichtung eines Staatsfonds aus den Währungsreserven der SNB noch die Verwendung seiner Erträge für die aufgeführten Zwecke überzeugend.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.