22.316 · Standesinitiative · 2022-09-06
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Die Eidgenössischen Räte werden ersucht, durch Anpassung der gesetzlichen Grundlagen dafür zu sorgen, dass übermässige Krankenkassen-Reserven rasch und proportional zu den kantonalen Anteilen an die Versicherten zurückgeführt werden.
Begründung
Laut Artikel 14 des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) müssen Krankenversicherer zur Sicherstellung der Solvenz im Bereich der sozialen Krankenversicherung ausreichende Reserven bilden. Dabei legt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) laut Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV) ein Modell zur Ermittlung der Mindesthöhe der Reserven fest. Es wird davon ausgegangen, dass ab einer Solvenzquote von 150 Prozent, der Krankenversicherer einen Prämienüberschuss an den Versicherten zurückerstatten kann. Wie die Assura in einer Medienmitteilung bekannt gab, stiegen aber die durchschnittlichen Reserven der Schweizer Krankenversicherer in den letzten drei Jahren übermässig stark und lagen Anfangs 2020 bei über 200 Prozent Solvenzquote. Bei gewissen Krankenversicherern liegen sie sogar über 300 Prozent.
Die Versicherten bezahlten also zu hohe Prämien in den letzten Jahren. Obwohl Reserven nötig sind, sind diese aktuell viel zu hoch und müssen der Bevölkerung rückerstattet werden. Weiter gibt es grosse kantonale Unterschiede, die berücksichtigt werden müssen. Der Kanton Basel-Stadt liegt sogar an der Spitze der Überschüsse mit geschätzten 1148 Franken pro versicherte Person für den Zeitraum 2014-2019 (Quelle: Berechnung auf der Grundlage der Statistik der obligatorischen Krankenversicherung und der Aufsichtsdaten OKP des BAG, Assura). Dieses Geld gehört den Versicherten und muss rasch aber auch kantonal proportional rückerstattet werden.