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22.3199 · Interpellation · 2022-03-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Corona-Krise hat einen grossen Handlungsbedarf punkto Digitalisierung in der Verwaltung gezeigt. Aktuell beschäftigt das BAG rund 250 externe Personen, welche unter anderem im Bereich der operativen Abwicklung von technischen Fragestellungen im Rahmen der Pandemie tätig sind. Diese Personen stehen dem BAG nur für eine begrenzte Zeitperiode zur Verfügung.

Wenn sie in den nächsten Monaten oder Jahren keinen Vertrag mehr mit dem Bundesamt haben, dann geht viel Know-how wieder verloren, welches für kommende Initiativen gebraucht werden könnte. Insbesondere im Bereich der Digitalisierung, dessen Bedeutung in den kommenden Jahren stark steigen wird, sollte dieser Wissensverlust unbedingt vermieden werden. In diesem Zusammenhang ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie beabsichtigt das BAG, auf den Handlungsbedarf zu reagieren, welchen die Covid-Krise in Sache Digitalisierung aufgezeigt hat?

2. Gibt es eine klare Digitalisierungsstrategie und einen Aktionsplan mit Zielen und Zeitplan im BAG?

3. Welche Digitalisierungsprojekte sind für die kommenden Jahre im BAG geplant und was ist der Stand der Arbeiten?

4. Wie werden diese Projekte priorisiert?

5. Was für ein Personalbedarf ist für die Umsetzung dieser Projekte erforderlich? Wie wird sich das BAG personell organisieren?

6. Wie wird der frühe Einbezug aller relevanten Akteure bei Digitalisierungsprojekten sichergestellt?

7. Welche Fähigkeiten braucht es intern und dauerhaft, welche Fähigkeiten können extern bezogen und bei Bedarf temporär skaliert werden?

8. Bedenkt das BAG, im Digitalisierungsbereich weiterhin mit externen Fachleuten zusammenzuarbeiten? Wenn ja, wird sich die Beschaffung von Personalverleih in Richtung Werke verlagern, um Verbindlichkeit hinter die Ausschreibungen zu kriegen?

9. Werden die zusätzlichen Kosten intern kompensiert oder wird es mehr Stellen geben? Wenn ja, wie viele Stellen sollen geschaffen werden?

10. Was hält der Bundesrat von der Idee, eine Digitalisierung-Roadmap für das BAG (mit Zielen, personellen und finanziellen Ressourcen, Fristen, usw.) auszuarbeiten?

Stellungnahme des Bundesrates

1., 2. und 10. Der Aufholbedarf betr. Digitalisierung ist im Bundesamt für Gesundheit (BAG) erkannt und es liegen wichtige Grundlagen dazu vor. Hinzuweisen ist auf den Bericht vom 12. Januar 2022 zur Verbesserung des Datenmanagements im Gesundheitsbereich (bag.admin.ch > Das BAG > Publikationen > Bundesratsberichte 2022). Um das Wissen aus der Krise nicht zu verlieren, wurde im BAG - nicht nur betreffend digitalen Themen, sondern allgemein - ein Prozess zur Wissenssicherung erarbeitet. Das BAG hat eine Strategie "Digitale Transformation BAG" erarbeitet, welche Ende April von der Geschäftsleitung genehmigt wurde. Die Strategie enthält unter anderem ein Zielbild und Leitsätze zum Gesundheitswesen. Darauf basierend wird ein Programm zur Förderung der Digitalen Transformation im Gesundheitswesen in Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren erarbeitet und dem Parlament die entsprechenden Mittel beantragt. Dieser Auftrag wurde dem BAG vom Bundesrat Anfang Mai erteilt. Das Programm wird eine Roadmap und einen Zeitplan enthalten.

3. Als konkret geplante Projekte können unter anderem folgende bereits genannt werden: Umsetzung der 5 Massnahmen aus dem Bericht zur Verbesserung des Datenmanagements im Gesundheitsbereich (EXE 2021.3099); Weiterkonzeption der Vorschläge, welche im Bericht des Bundesrats zum Postulat 15.4225 Humbel vom 4. Mai 2022 aufgeführt werden mit dem Ziel der Forschung bessere Rahmenbedingungen für die Weitergabe und Weiterverwendung von Gesundheitsdaten zu bieten; Relaunch des Informationssystems Aufsicht Krankenversicherung (ISAK); Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers gemäss Eckwerten des Bundesrates vom 27. März 2022; Weiterentwicklung des Meldesystems für die übertragbaren Krankheiten.

4. Zum einen erlaubt die unter Ziffer 1., 2 und 10 erwähnte Strategie und das u.a. darauf aufzubauende Programm, eine Priorisierung vorzunehmen. Zum anderen sind im Zusammenhang mit der Digitalisierung zahlreiche Aufträge aus dem Parlament gemäss den vorgegebenen Fristen umzusetzen.

5. und 9. In einem ersten Schritt wurde evaluiert und dem Bundesrat Anfang Mai unterbreitet, welche Ressourcen für die Jahre 2023 und 2024 beim Parlament beantragt werden. Zum einen handelt es sich dabei um zusätzliche Stellen innerhalb des BAG, zum anderen um Finanzmittel, um externe Dienstleister beauftragen zu können. Für die Umsetzung des Programms zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen werden die zusätzlich nötigen Ressourcen im Rahmen eines Verpflichtungskredits beantragt werden.

6. Für die Erarbeitung und anschliessende Umsetzung des Programms zur Förderung der Digitalen Transformation im Gesundheitswesen werden alle relevanten Akteure einbezogen.

7. Bundesintern braucht es insbesondere ein gutes Verständnis über das Funktionieren des Schweizerischen Gesundheitswesens sowie über die Möglichkeiten und Bedürfnisse aller Akteure betr. der Digitalisierung. Dies kann unter anderem mit entsprechenden Weiterbildungen der Mitarbeitenden erreicht werden. Des Weiteren braucht es Kompetenzen in Bezug auf die Möglichkeiten der Digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Für die konkrete technische Konzeption und Umsetzung von spezifischen Lösungen sowie deren Betrieb und Unterhalt können hingegen interne und externe Dienstleister beigezogen werden.

8. Das BAG wird bei seinen Arbeiten rund um die Digitalisierung weiterhin auch auf das Wissen externer Fachleute zurückgreifen. Je nach Anforderung des konkreten Digitalisierungsprojektes wird die Art des Vertrages ausgewählt. Werkverträge eignen sich insbesondere für im Voraus klar und abschliessend beschreibbare Softwarelösungen oder auch für Werbekampagnen, nicht jedoch, wenn eine bestimmte Person bspw. als Projektleiterin angestellt werden soll oder wenn eine kontinuierliche agile (Weiter)Entwicklung angestrebt wird.

Antwort des Bundesrates.