Folgefragen zur Stellungnahme des Bundesrates auf die Interpellation 21.4477 bezüglich der Differenzierung zwischen Siedlungspolitik und rechtlichen Verfahren vom 16. Februar 2022
22.3213 · Interpellation · 2022-03-17
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Da die Antworten auf die Interpellation 21.4477 aus Sicht des Interpellanten leider etwas zu pauschal und nicht konkret genug ausfielen, ergeben sich erneut einige Folgefragen an den Bundesrat:
1. Der Bundesrat schreibt, er nehme zu Einzelfällen, die Eigentumsrechte in einem bestimmten Stadtviertel betreffen, nicht Stellung: Warum tut er es dennoch, im vorliegenden Fall seit 9. Mai 2021?
2. Warum weist der Bundesrat auf den Vorrang des Völkerrechts bezüglich Regelung solcher Fälle hin? Denn das Gegenteil ist der Fall. Das Völkerrecht ist nicht zuständig für solche Fälle.
3. Wo kann der vollständige UNO-Bericht zum Thema angeblicher Vertreibungen aus Ostjerusalem eingesehen werden? Die Haltung der UNO und ihrer Berichterstatter sind bekannt für ihre antiisraelische Haltung. Woher die Bereitschaft des Bundesrates, vorbehaltlos die UNO zu zitieren?
4. Der Bundesrat spricht von den negativen Auswirkungen der Annexion Ostjerusalems. Wo dagegen bleibt die öffentliche Kritik des Bundesrates an anhaltender Hetze und Terror seitens der palästinensischen Behörde und der Hamas gegen Israel und jüdische Menschen? Was ist mit der völkerrechtswidrigen Charta der PLO, deren Ziel die Vernichtung Israels ist, was das Ziel "Zweistaatenlösung" zur Illusion macht?
Begründung
Das Völkerrecht hat hier nicht Vorrang, wie der Bundesrat schreibt. Völkerrecht befasst sich nicht mit privatrechtlichen Immobilienangelegenheiten, ist also irrelevant. Es ersetzt nicht Privatrecht. Israel soll laut internationalem Recht eine funktionierende Ordnung - zu der auch Zivilgerichte gehören - sicherstellen.
Einmal mehr: Es geht hier um den mehrfach beschriebenen Fall von Liegenschaften, die seit 1875 als jüdischer Besitz registriert sind, was weder in osmanischer Zeit, der Mandatszeit und auch unter jordanischer Besetzung nicht änderte. Es besteht kein Zusammenhang mit der Annexion Ostjerusalems durch Israel oder den Status von Jerusalem. Das Thema Völkerrecht führt zur Frage, warum der Bundesrat den völkerrechtlich unhaltbaren Zielen und Aktivitäten von Fatah und Hamas nicht die gleiche Aufmerksamkeit schenkt wie dem Staat Israel. Der Bundesrat misst im Nahostkonflikt mit verschiedenen Ellen, zum Nachteil Israels. Zudem gibt es rund 50 unfreie Staaten, auf die sich die Schweiz fokussieren könnte.
Es fehlen Gründe für die angebliche Vertreibung von Palästinensern aus Jerusalem. Ursachen können fehlende Aufenthaltsbewilligungen, Verbindungen zu Terror, illegal erstellte Häuser usw. sein. Es sind die einseitigen pro-palästinensischen Parteinahmen durch UNO, Drittstaaten u.a., die die Konflikte in Ostjerusalem entscheidend verschärfen.
Stellungnahme des Bundesrates
1.-2. Wie in seinen Antworten auf die Interpellationen 21.3933, 21.4241 und 21.4477 erwähnt, nimmt der Bundesrat nicht zu Einzelfällen im Zusammenhang mit Eigentumsrechte Stellung. Er erinnert lediglich daran, dass die UNO-Charta Annexionen verbietet und dass Ost-Jerusalem, wo sich der betroffene Stadtteil befindet, gemäss dem humanitären Völkerrecht besetzt ist.
3. Die Statistiken stammen aus der Website der UN-Organisation "United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs " (OCHA), die unter folgendem Link zugänglich ist: https://www.ochaopt.org/data/demolition. Die Datenbanken des OCHA werden von Experten nach einer Überprüfung vor Ort erstellt.
4. Die Schweiz setzt sich für die Einhaltung des Völkerrechts durch alle Parteien ein. In diesem Sinne thematisiert sie Verletzungen bilateral mit den Parteien oder bei ihren Wortmeldungen in multilateralen Gremien. Der Bundesrat verurteilt aufs Schärfste jede antisemitische Position oder jede Position, die das Existenzrecht Israels leugnet. Er stellt auch fest, dass die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) den Staat Israel 1988 anlässlich der Unabhängigkeitserklärung Palästinas explizit anerkannt hat. Diese Anerkennung ist seit der Unterzeichnung der Abkommen von Oslo im Jahr 1993 gegenseitig.
Antwort des Bundesrates.