Die Übersetzung von Sachliteratur in die Landessprachen auch nach dem Rückzug von Pro Helvetia sicherstellen
22.3217 · Motion · 2022-03-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit die Übersetzung von Sachliteratur aus den Landessprachen und in die Landesprachen wieder finanziell unterstützt wird.
Begründung
Der Austausch und der vertiefte Kontakt zwischen den verschiedenen Regionen, Sprachen und Kulturen unseres Landes und das Wissen übereinander spielen eine Schlüsselrolle für das gegenseitige Verständnis und den nationalen Zusammenhalt. Die Kulturgemeinschaften unseres Landes bringen wertvolle Werke hervor, die unbedingt auch in den anderen Landessprachen verbreitet und bekannt gemacht werden müssen, um so unser kollektives Gedächtnis zu bereichern. Deshalb ist die Übersetzung von literarischen Werken (Belletristik und Lyrik) wie auch von Sachliteratur (verstanden als Gattung, die kritische, philosophische, historische, kunsthistorische, soziologische, biografische usw. Texte umfasst) aus den Landessprachen und in die Landessprachen von grosser Bedeutung.
Die Förderung der Übersetzungstätigkeit und finanzielle Beiträge an die Kosten der Übersetzung (nicht des Drucks) wurden während Jahren von Pro Helvetia sichergestellt. Die "ch Stiftung" ihrerseits fördert den Austausch und die Verständigung mit einem Druckkostenzuschuss für die Veröffentlichung zeitgenössischer Schweizer Literatur in einer anderen Landessprache.
Pro Helvetia hat beschlossen, sich ab dem 1. Januar 2021 ausschliesslich auf literarische Werke zu konzentrieren. Die Stiftung richtet daher keine Beiträge mehr für Sachliteratur aus. Eine Alternativlösung für diese Sparte wurde nicht ausgehandelt und ist daher nicht vorgesehen.
Mit dem Entscheid von Pro Helvetia ist eine Lücke entstanden und die Erreichung der Ziele in einem ganzen Bereich des Landesrechts (Sprachen und Kulturen) ist gefährdet. Dies hat bei den betroffenen Kreisen in Kultur und Wissenschaft grossen Unmut ausgelöst. Der Missstand muss deshalb nun unverzüglich behoben werden mit einer an die festgelegten Ziele angepassten Lösung, ganz besonders angesichts der gegenwärtigen geopolitischen Lage.
Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen - gesetzgeberischen und/oder organisatorischen - Schritte einzuleiten, damit die Übersetzung von Sachliteratur durch Dritte oder direkt durch die öffentliche Hand unterstützt wird, mit dem Ziel, den nationalen Zusammenhalt, die Verständigung zwischen den Landesteilen und das kollektive Gedächtnis zu stärken.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie in der Beitragsverordnung der Stiftung Pro Helvetia vom 22. Oktober 2020 (SR 442.132.2) festgehalten, konzentriert sich die Stiftung bei ihrer projektbezogenen Fördertätigkeit auf Vorhaben des professionellen zeitgenössischen Kunst- und Kulturschaffens. Die dementsprechende Eingrenzung im Bereich der Übersetzungsförderung auf literarische Werke entspricht diesem Grundsatz der Fokussierung auf das professionelle zeitgenössische Kunstschaffen und erfolgte im Rahmen einer Portfoliobereinigung von Pro Helvetia für die neue Kulturbotschaft 2021-24 (BBl 2020 3131).
Gleichwohl gilt es zu betonen, dass weiterhin Sachbücher mit direkter Verbindung zu den inhaltlichen Zuständigkeiten (Kunstsparten) der Stiftung gefördert werden können, sofern sich diese Projekte (inkl. Übersetzungen) in kritischer und zeitgenössischer Perspektive mit übergreifenden Aspekten des aktuellen Schweizer Kunst- und Kulturschaffens auseinandersetzen und eine schweizweite Relevanz haben.
Folgerichtig werden Übersetzungen historischer, philosophischer oder soziologischer Sachbücher ohne ausdrückliche und direkte Verbindung zu den inhaltlichen Förderschwerpunkten der Stiftung nicht mehr unterstützt.
Der Bundesrat erachtet diese Schwerpunktausrichtung von Pro Helvetia als sachgerecht und zielführend für die Erfüllung des gesetzlichen Leistungsauftrags. Er ist der Ansicht, dass die Unterstützung von Publikationen und Übersetzungen für historische, philosophische oder soziologische etc. Werke nicht im Auftrag und innerhalb der Kriterien der Kulturförderung der Stiftung platziert sein sollte.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.