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22.3218 · Motion · 2022-03-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Strukturverbesserungsverordnung anzupassen, um Anreize für den Einsatz moderner und innovativer Technologien in Bewässerungssystemen zu schaffen.

Begründung

Die Landwirtschaft kann einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten. Allerdings ist die Modernisierung der landwirtschaftlichen Infrastruktur mit erheblichen und für die Landwirtinnen und Landwirte prohibitiven Strukturkosten verbunden, insbesondere bei den Bewässerungssystemen. So belaufen sich beim Bau einer modernen und effizienten Infrastruktur die Restkosten, nach Abzug der Subventionen von Bund und Kanton, auf bis zu 35 000 Franken pro Hektare.

Die Kosten für den Anschluss, für den keine Finanzhilfen ausgerichtet werden, können bis zu 7 Prozent des Investitionsvolumens betragen. Diese besonders hohen Kosten sind von den Direktzahlungen jedoch nicht gedeckt. Der Versorgungssicherheitsbeitrag beträgt für Dauerkulturen, die die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises erfüllen, 1300 Franken pro Hektare.

Es besteht somit das Risiko, dass anstelle von effizienten Bewässerungssystemen, die den heutigen Anforderungen entsprechen, weniger effiziente, aber wirtschaftlich tragfähige Techniken eingesetzt werden (Pumpschächte für kleinere Flächen, individuelle Methode, Dieselpumpen usw.). Die schweizerische Landwirtschaft gerät so im Vergleich zu anderen Ländern in Rückstand. Will sie hingegen konkurrenzfähig und vorbildlich bleiben, sind effiziente Bewässerungssysteme nötig, insbesondere bei den Spezialkulturen.

In seiner Antwort auf die Motion 19.3187 anerkennt der Bundesrat, dass die von den Stromversorgern in Rechnung gestellten Anschlussgebühren sehr hoch sind. Er führt aus, dass diese Gebühren jedoch kein Anrecht auf Beiträge geben, weil es sich dabei um Infrastrukturkosten handelt, die nicht direkt mit einem Projekt in Verbindung stehen. Gemäss der laufenden Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022 sollen diese Kosten auch weiterhin nicht anrechenbar sein, im Unterschied beispielsweise zu den Wasseranschlussgebühren.

Im Hinblick auf die Modernisierung der landwirtschaftlichen Infrastruktur müssen die Beiträge überdacht werden. Dies kann mittels einer Revision der Strukturverbesserungsverordnung erfolgen, indem beispielsweise für die Realisierung solcher Projekte, die zum ökologischen Wandel beitragen, ein Zusatzbeitrag des Bundes vorgesehen wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Notwendigkeit wirksamer und nachhaltiger Bewässerungssysteme, die den heutigen Anforderungen entsprechen, bewusst. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) unterstützt bereits seit zahlreichen Jahren Bewässerungsprojekte, und zwar mittels Investitionshilfen, die sowohl Bundesbeiträge (Beiträge à fonds perdu) als auch Investitionskredite umfassen. Dabei handelte es sich beispielsweise um die Unterstützung von Bewässerungsprojekten in inneralpinen Trockentälern zur Reduzierung von Ernteverlusten bei starker Trockenheit oder von Berieselungsprojekten zur Frostbekämpfung (im Obst- und Weinbau), hauptsächlich im Wallis.

Wegen des Frosts im Frühling 2017 gingen deutlich mehr Anfragen aus dem Kanton Wallis ein. In den Gemeinden des Rhonetals (Martigny, Charrat, Fully, Riddes, Ardon, Vétroz, Saint-Léonard) konnten bereits zahlreiche Projekte, die aufgrund der zusätzlichen Kosten für den Frostschutz ebenfalls beitragsberechtigt sind, von diesen Finanzhilfen profitieren.

Im Rahmen der Möglichkeiten begünstigt dieses Förderinstrument die Realisierung von Gemeinschaftsprojekten, im Zuge derer sich mehrere Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter in Bewässerungskooperativen zusammenschliessen, wodurch moderne und effiziente Systeme mit an das Stromnetz angeschlossenen Pumpstationen installiert werden können, die je nach Bedarf automatisch steuerbar sind.

Bereits heute kann der Bund im Rahmen der Strukturverbesserungen den von den Stromversorgern geforderten Netzanschlussbeitrag (NAB) unterstützen, bei dem es sich um die mit dem jeweiligen Projekt einhergehenden Investitionskosten handelt. Diese Unterstützungsmöglichkeit wird durch Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a der Strukturverbesserungsverordnung (SVV, SR 913.1) gewährleistet. Das BLW ist bereit, anlässlich einer nächsten Revision der Verordnung eine explizitere Formulierung der Beitragsberechtigung für den NAB vorzuschlagen.

Der Netzkostenbeitrag (NKB) hingegen, der der Leistungsbeanspruchung des Verteilnetzes entspricht, ist nicht beitragsberechtigt, weil es sich dabei um Infrastrukturkosten handelt, die nicht direkt mit einem Projekt in Verbindung stehen (Vernehmlassungsvorlage: Art. 22 Abs. 2 Buchst. g SVV, SR 913.1).

Im Rahmen der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+; BBl 2020 3955) hat der Bundesrat ausserdem eine Anreizmassnahme für Bewässerungssysteme mit präziser Wasserbewirtschaftung vorgeschlagen (Art. 76 Abs. 1 Buchst. c LwG, Entwurf).

Das Parlament entschied in der Frühlingssession 2021, die AP22+ zu sistieren, bis der Bundesrat einen Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik (siehe Postulate 20.3931 und 21.3015) vorlegt. Der Bundesrat wird diesen Bericht bis Mitte 2022 dem Parlament unterbreiten. Es liegt also in den Händen des Parlaments, wie es mit der AP22+ weitergehen wird. Da das Anliegen der Motion sowohl im landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022 als auch im Rahmen der zurzeit sistierten AP22+ berücksichtigt wird, besteht diesbezüglich nach Ansicht des Bundesrates derzeit kein Handlungsbedarf.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.