22.3221 · Interpellation · 2022-03-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Am 1. August 2009 ist die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) in Kraft getreten. Heute nun, dreizehn Jahre später, ist die Frage des Unterrichts in den Landessprachen immer noch aktuell. Der Bund hat - selbstverständlich unter Wahrung der kantonalen Schulhoheit - ein wesentliches Interesse daran, dass die Landessprachen in den Kantonen lebendig bleiben, und dabei spielt die obligatorische Schule eine wichtige Rolle.
1. Über welche Informationen verfügt der Bundesrat und wie beurteilt er die Entwicklung des Unterrichts in den Landessprachen in den obligatorischen Schulen der Kantone? Wer ist beim HarmoS-Konkordat für die Aufsicht zuständig?
2. Verfügt der Bundesrat über Informationen darüber, ob die Kantone Artikel 4 Absatz 2 des Konkordats einhalten, der "während der obligatorischen Schule [...] ein bedarfsgerechtes Angebot an fakultativem Unterricht in einer dritten Landessprache" vorschreibt?
3. Stimmt es, dass einige Kantone diese Bestimmung nicht einhalten oder dass sie diesen Unterricht auf einen schulfreien Nachmittag oder auf Zeiten im Stundenplan legen, die nicht zu einer Teilnahme motivieren?
4. Der Bundesrat hat am 15. Februar 1995 die Maturitäts-Anerkennungsverordnung verabschiedet. Mit der demnächst vorgesehenen Revision dieser Verordnung darf unter keinen Umständen die Stellung des Italienischen in Frage gestellt werden. Wo steht diese Revision gegenwärtig? Welche Aufmerksamkeit erhält darin die italienische Sprache?
5. Die Studie des Forums für das Italienische in der Schweiz "La posizione dell'italiano in Svizzera: uno sguardo sul periodo 2012-2020 attraverso alcuni indicatori" (Die Stellung des Italienischen in der Schweiz: ein Blick auf den Zeitraum 2012-2020 anhand verschiedener Indikatoren) hat gezeigt, dass Daten zu den Schülerinnen und Schülern fehlen, die im Laufe ihrer Schulzeit Sprachen lernen. Bekanntlich erhebt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr die Zahl der Schülerinnen und Schüler. Warum prüft der Bundesrat nicht die Möglichkeit, das BFS damit zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit den Kantonen im Rahmen dieser Erhebung periodisch auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die eine Landes- und/oder andere Fremdsprache lernen, zu erfassen, sodass wir künftig über Daten zur Entwicklung des Sprachenunterrichts und der Mehrsprachigkeit der Schülerinnen und Schüler in der Schweiz verfügen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. bis 3. In Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Harmonisierung wichtiger Eckwerte im Bereich der obligatorischen Schule (Art. 62 Abs. 4 BV), haben die Kantone gemeinsam das HarmoS-Konkordat vom 14. Juni 2007 (www.edk.ch > Dokumentation > Rechtstexte und Beschlüsse > Rechtssammlung) erarbeitet. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erstattet periodisch Bericht über dessen Umsetzung, zuletzt am 27. Juni 2019 als "Bilanz 2019" (www.edk.ch > Themen > Obligatorische Schule). Letztere zeigt insgesamt ein positives Bild der Harmonisierung. Der Bund teilt diesen Befund und bestätigt, dass die Umsetzung des Verfassungsauftrags weit fortgeschritten ist und konsequent vorangetrieben wird.
Der Bilanzbericht zeigt auch, dass die meisten Kantone auf Sekundarstufe I ein bedarfsgerechtes Angebot an fakultativem Unterricht in einer dritten Landessprache zur Verfügung stellen (Art. 4 Abs. 2 HarmoS-Konkordat). Neben dem traditionellen Präsenzunterricht umfasst das Angebot auch innovative Konzepte für Fernunterricht oder Klassenaustausche. Eine schweizweite Übersicht zur Anzahl Schülerinnen und Schüler, die eine dritte Landessprache als Wahlfach besuchen, fehlt allerdings. Die EDK sieht in ihrem Tätigkeitsprogramm 2021-2024 (www.edk.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilung vom 30. Oktober 2020) entsprechend vor, zusammen mit den kantonalen Volksschulämtern Möglichkeiten für ein verbessertes Monitoring zu prüfen.
4. Die Revision der Maturitäts-Anerkennungsverordnung (MAV, SR 413.11) resp. des Maturitäts-Anerkennungsreglements (MAR) ist Teil des Projekts "Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität", mit welchem Bund und Kantone die gymnasiale Maturität den aktuellen und zukünftigen Anforderungen anpassen und den prüfungsfreien Zugang zu den universitären und pädagogischen Hochschulen langfristig sicherstellen wollen. Die Kenntnisse über die kulturellen Besonderheiten der Schweiz sowie das Verständnis für diese sollen dabei durch geeignete Massnahmen gestärkt werden. Die italienische Sprache verliert im Gymnasium entsprechend nicht an Bedeutung. Die öffentliche Vernehmlassung zu den Vorlagen ist für den Frühsommer 2022 geplant.
Parallel dazu laufen weitere Bestrebungen, die zur Förderung des Italienischen an den Gymnasien beitragen: So führt die EDK eine vertiefende Befragung der Gymnasien zur Umsetzung von Art. 9 Abs. 7 MAR/MAV durch, wonach diese im Grundlagenfach "zweite Landessprache" mindestens zwei Sprachen anbieten müssen. Und seit 2016 unterstützt der Bund Pilotprojekte zweisprachiger Unterrichtsprogramme an Gymnasien zur Förderung des Italienischen.
5. Die Bundesstatistiken erfassen keine Detailinformationen zu den einzelnen Unterrichtsfächern der Schülerinnen und Schüler. Somit wird auch der fakultative Fremdsprachenerwerb nicht separat erhoben. Zudem führen bisher nur wenige Kantone umfassende Statistiken über die Belegung des Italienischunterrichts als Wahlfach.
Zur Erhebung der Anzahl Schülerinnen und Schüler, die den Italienischunterricht auf der Sekundarstufe I und im Gymnasium besuchen, sollen künftig Umfragen bei den Kantonen im Rahmen der Umsetzung des Tätigkeitsprogramms der EDK 2021-2024 sowie die in Antwort 4 erwähnte Befragung zu Artikel 9 Absatz 7 MAR/MAV beitragen.
Antwort des Bundesrates.