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22.3222 · Postulat · 2022-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu untersuchen, welche Massnahmen ergriffen werden müssen, damit die Menge der in der Schweiz jährlich verursachten Treibhausgasemissionen in den ersten Monaten jedes Jahres veröffentlicht werden kann.

Begründung

Der Bundesrat veröffentlicht die Menge der Treibhausgasemissionen in der Schweiz nur einmal pro Jahr, und dies mit zwei Jahren Verzögerung. Schweden beispielsweise veröffentlicht diese Informationen einmal pro Quartal. Wir werden also erst 2022 wissen, wie gross die Menge der 2020 in der Schweiz verursachten Treibhausgasemissionen war.

Das wirft Probleme auf, wie anhand der folgenden drei Beispielen illustriert werden soll:

1. Das geltende CO2-Gesetz schreibt vor, dass die Treibhausgasemissionen bis 2020 im Vergleich zu 1990 um 20 Prozent vermindert werden. Der Bund veröffentlicht die Treibhausgasbilanz für das Jahr 2020 jedoch erst im April 2022. Wir wissen also erst im April 2022, ob das Reduktionsziel 2020 erreicht wurde oder nicht. Das ist reichlich spät, wenn man bedenkt, welches Gewicht der Bund der Bekämpfung des Klimawandels beimisst.

2. Der Bundesrat hat im Dezember 2021 eine Revision des CO2-Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage sieht Massnahmen vor, mit denen erreicht werden soll, dass bis 2030 die Treibhausgasemissionen in der Schweiz um 50 Prozent gegenüber 1990 vermindert werden. Die Teilrevision wird erst am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Um die Ziele zu erreichen, werden damit nur sechs Jahre bleiben. Für eine seriöse Überwachung der Wirkung des Gesetzes ist es daher wichtig, dass jedes Jahr aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen vorliegen.

3. Einer SDA-Meldung vom 15. März 2022 zufolge haben diverse Institutionen wie Fastenaktion und HEKS an einer Pressekonferenz darauf hingewiesen, dass der Bund betreffend Klimagerechtigkeit sein jährliches CO2-Guthaben bereits aufgebracht hat. Ethikerinnen und Ethiker dieser Institutionen seien auf der Grundlage wissenschaftlicher Daten des Weltklimarates zu diesem Schluss gekommen. Wie können diese Institutionen mithilfe von Informationen des Weltklimarates die Menge der zwischen dem 1. Januar und dem 15. März 2022 ausgestossenen Treibhausgase bestimmen, während die entsprechenden offiziellen Daten des Bundes erst im April 2024 vorliegen? Wie kann die Öffentlichkeit unter diesen Umständen die Richtigkeit der von diesen Institutionen verbreiteten Informationen beurteilen?

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die CO2-Statistik wird vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) jeweils zum frühestmöglichen Zeitpunkt - im Juli des Folgejahres - veröffentlicht. Diese Statistik enthält die CO2-Emissionen aus Brenn- und Treibstoffen und deckt damit rund 70 Prozent der Treibhausgasemissionen ab. Zudem werden alljährlich im Juli zuhanden der Europäischen Umweltagentur EUA die gesamten Treibhausgasemissionen des Vorjahres abgeschätzt. Dieses "Proxy-Inventar" vermittelt ein grobes Bild, lässt aber keine detaillierten Aussagen über die Entwicklung in den einzelnen Sektoren zu. Für das Treibhausgasinventar werden die Emissionen unter Einbezug von Modellen und verschiedener weiterer Datenquellen detailliert nach einzelnen Verursachern aufgeschlüsselt und im April des nachfolgenden Jahres veröffentlicht.

Einen Grossteil der ausgewiesenen Emissionen berechnet das BAFU gestützt auf andere Statistiken. Eine raschere Erstellung des Treibhausgasinventars würde daher bedingen, dass Grundlagen wie zum Beispiel die Gesamtenergiestatistik ebenfalls früher vorliegen oder dass das BAFU eigene Erhebungen durchführt. Letzteres würde gegen Artikel 4 des Bundestatistikgesetzes (BStatG, SR 431.01) verstossen und Wirtschaft und Verwaltung zusätzlich belasten.

Für die energiebedingten Treibhausgasemissionen wäre anhand von Absatzzahlen eine quartalsweise Aussage möglich. Diese wäre jedoch wenig aussagekräftig, weil zum Beispiel der Heizölverbrauch je nach Jahreszeit erheblich schwankt.

Die Ursachen für die Treibhausgasemissionen, denen die klimapolitischen Instrumente entgegentreten, verändern sich in der Regel nicht sprunghaft. Für die allfällige Adjustierung der Massnahmen sind daher mehrjährige Trends in den einzelnen Sektoren entscheidend. Dabei ist wichtig, dass die Emissionsdaten aussagekräftig und vergleichbar sind und nach internationalen Standards erhoben werden. Nach Ansicht des Bundesrates stünde dem Aufwand für eigene Erhebungen und quartalsweise Hochrechnungen kein Zusatznutzen gegenüber.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.