22.3225 · Motion · 2022-03-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, um die Bewilligungspflicht für Transporte mit unteilbarem Ladegut für Fahrzeuge bis zu 3 Meter Breite, 4 Meter Höhe, 30 Meter Länge, 44 Tonnen Gewicht und einer Achsenbelastung von maximal 12 Tonnen aufzuheben.
Begründung
Nach geltendem Recht können die Kantone Transporte mit Fahrzeugen bis 30 Meter Länge, 3 Meter Breite, 4 Meter Höhe, 44 Tonnen Gewicht und einer Achslast bis 12 Tonnen gemäss Verkehrsregelnverordnung eine Bewilligung erteilen, die in der ganzen Schweiz gültig ist. Die Bewilligungen werden von den zuständigen kantonalen Stellen mit Verweis auf die allgemein anwendbaren Vorschriften der Verkehrsregelnverordnung (VRV) routinemässig erteilt. Die Ausstellung der Bewilligung ist eine reine Formalität, besondere Abklärungen sind nicht notwendig.
Der Verzicht auf die Erteilung einer formellen Bewilligung würde zu einer beträchtlichen Entlastung sowohl der Antragssteller als auch der zuständigen kantonalen Verwaltungsstellen führen, ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Ausnahmefahrzeuge und Transporte, deren Masse und Gewicht über den erwähnten Grenzwerten liegen, sollen weiterhin bewilligungspflichtig sein.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich Massnahmen, die den administrativen Aufwand für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Verwaltung reduzieren. Im Bereich der Ausnahmetransporte hat er deshalb beispielsweise die Möglichkeit von Dauerbewilligungen geschaffen und damit den Verwaltungsaufwand für das Transportgewerbe erheblich reduziert. Solche Massnahmen dürfen jedoch weitere wichtige Anliegen, wie etwa eine funktionierende Infrastruktur oder die Verkehrssicherheit, nicht beeinträchtigen.
Die bestehende Bewilligungspflicht stellt sicher, dass Ausnahmetransporte rechtskonform durchgeführt werden, namentlich bezüglich der Vorschriften zu Gewichten und Abmessungen.
Eine teilweise Aufhebung der Bewilligungspflicht könnte zu vermehrtem Missbrauch führen. Zudem könnte sie eine Zunahme von Ausnahmetransporten nach sich ziehen, möglicherweise auch auf Strassen, die für solche Transporte nicht geeignet sind.
Eine Zunahme von Fahrzeugen mit höheren Gewichten und Abmessungen würde generell negative Auswirkungen auf die Infrastruktur, die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss haben.
Im Übrigen ermöglicht das bestehende Bewilligungsverfahren nicht nur die statistische Erfassung solcher Transporte, sondern auch eine gewisse Steuerungs- und Kontrollmöglichkeit durch die Kantone und den Bund. Eine Aufhebung der Bewilligungspflicht würde diese Möglichkeiten verringern und den Kontroll- und Verwaltungsaufwand zu Lasten der Polizei verschieben.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.