22.3259 · Interpellation · 2022-03-17
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Zahlreiche Organisationen der LGBTI-Communities in Europa weisen darauf hin, dass aufgrund Putins Angriff auf die Ukraine queere Menschen aus dem Kriegsgebiet in besonderer Weise in Gefahr sind. Zudem entwickelt sich die grösste Fluchtbewegung aktuell nach Polen, Ungarn und Rumänien. Die Regierungen dieser Länder haben in den letzten Jahren eine massiv queerfeindliche Politik vertreten und durchgesetzt, weshalb folglich queere Geflüchtete in diesen Ländern nicht sicher sind. Durch die Radikalisierung des Machtapparats Russlands werden auch queere Personen in Russland noch stärker verfolgt.
Bei der Besetzung von Gebieten in der Ukraine durch Russlands Streitkräfte muss auch davon ausgegangen werden, dass bestimmte Gruppen, darunter auch queere Personen, gezielt verfolgt werden. Darauf haben die Vereinigten Staaten bereits am 20. Februar 2022 in einem Brief an die UNO hingewiesen (https://int.nyt.com/data/documenttools/un-human-rights-letter-ukraine/ef8b119f2af25d55/full.pdf).
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie engagiert sich der Bundesrat auf internationaler Ebene, um queere Personen, als spezifisch vulnerable Gruppe, aus der Ukraine und Russland bei der Flucht zu unterstützen und bei Bedarf zu evakuieren?
2. Ist sich der Bundesrat der schwierigen Situation für queere Personen in den umliegenden osteuropäischen Ländern bewusst und sieht er Möglichkeiten, die Regierungen dieser Länder aufzufordern, queere Geflüchtete umfassend zu schützen und nicht zu diskriminieren?
3. Inwiefern berücksichtigt der Bundesrat die erhöhte Vulnerabilität von queeren Geflüchteten in der Schweiz, bei deren Unterbringung und in den Bundesasylzentren?
4. Prüft der Bundesrat die Unterstützung von Organisationen, welche queere Geflüchtete in der Schweiz begleiten und unterstützen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Der Bundesrat ist besorgt über die Lage der Zivilpersonen, die in den Kriegsgebieten verbleiben. Die Schweiz ruft dazu auf, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten und die Menschenrechte strikt zu achten. Die Schweiz leistet in der Ukraine und den Nachbarstaaten humanitäre Hilfe für Personen, die vom Konflikt betroffen sind. Die Unterstützung der Schweiz richtet sich unterschiedslos an alle gefährdeten Bevölkerungsgruppen.
Gemäss den Leitlinien Menschenrechte 2021-2024 www.eda.admin.ch > Home > Aussenpolitik > Frieden und Menschenrechte > Menschenrechtsdiplomatie > Dokumente) setzt sich das EDA auf bi- und multilateraler Ebene gegen die Diskriminierung und die Verfolgung von Minderheiten und verletzlichen Gruppen ein, was auch den Schutz der Rechte von Menschen einschliesst, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität stigmatisiert werden. Das EDA und die Schweizer Vertretungen vor Ort tun dies auch in der aktuellen Situation.
3. Für Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität diskriminiert werden könnten, können bei der Ankunft in einem Bundesasylzentrum (BAZ) oder im Laufe des Verfahrens Massnahmen angeordnet werden, um ihre besonderen Bedürfnisse bezüglich Unterbringung und Betreuung zu berücksichtigen. Die Unterbringung in den BAZ richtet sich nach dem Betriebskonzept Unterbringung (www.sem.admin.ch > Startseite > Asyl / Schutz vor Verfolgung Das Asylverfahren > Asylregionen und Bundesasylzentren > Dokument). Für Personen mit besonderen Bedürfnissen werden spezifische Vorkehrungen getroffen, insbesondere eine Unterbringung auf getrennten Stockwerken oder in separaten Gebäuden. In Einzelfällen können Personen mit besonderen Bedürfnissen nach Bedarf auch BAZ-extern untergebracht werden.
4. Die Bereitstellung von Unterstützungs- und Integrationsmassnahmen für Personen aus dem Asylbereich liegt in der Umsetzungsverantwortung der Kantone. Der Bund unterstützt die Kantone dabei über Beiträge an die kantonalen Integrationsprogramme KIP sowie weitere Bundesprogramme. Diese ergänzen die bestehenden Massnahmen der Regelstrukturen namentlich in den Bereichen der beruflichen Bildung (Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, Aus- und Weiterbildungsangebote).
Antwort des Bundesrates.