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22.3271 · Interpellation · 2022-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Gemäss Artikel 74a Kernenergiegesetz erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung regelmässig Bericht über die Entwicklung der Kerntechnologie. Wann wurde dies zuletzt gemacht, wo sind die Berichte auffindbar und welche Kernaussagen beinhalten sie?

2. Welche Länder planen oder bauen derzeit neue Kernkraftwerke mit welchen Technologien?

3. Wie stehen die im Bau befindlichen Anlagen bezüglich Kosten/Nutzen?

4. Wie stehen die im Bau befindlichen Anlagen bezüglich Kostenüberschreitungen?

5. Welche Bauzeiten sind für die unterschiedlichen Anbieter/Technologien zu erwarten?

6. Welche Technologien gibt es mit welchen Vor- und Nachteilen?

7. Welche Anbieter welcher Kernkraft-Technologien gibt es aktuell auf dem Markt, mit welchen Vor- und Nachteilen?

8. Welche Anbieter mit welchen Kernkraft-Technologien sind in den kommenden Jahren im Markt zu erwarten, mit welchen Vor- und Nachteilen?

9. Welchen CO2-Ausstoss pro kWh ist bei einem Kernkraftwerk zu erwarten und wie steht dieser Ausstoss gegenüber anderen Technologien?

10. In welchen Ländern (weltweit) betrachten deren Regierungen die Kernenergie als wichtige Komponente zum Erreichen der Klimaneutralität?

11. Ist es für den Bundesrat eine Option, das Neubauverbot von Kernkraftwerken zu präzisieren, um den Bau einzelner Kernkraft-Technologien zu ermöglichen? Wenn ja, welche Varianten gäbe es?

12. Wie müsste das Bewilligungsverfahren (Analog Wasser- und Windkraft) gestrafft werden, um ein Kernkraftwerk möglichst zeitnah erstellen zu können?

13. Welche Nennleistung von Kernanlagen ist heute "State of the Art", resp. käme für einen Schweizer Standort in Frage?

14. Welche Investoren (auch ausserhalb des VSE) hätten Interesse, den Neubau von Kernanlagen in der Schweiz zu prüfen?

15. Wie beurteilt der Bundesrat aus heutiger Sicht die Wiederaufbereitung von gebrauchten Brennelementen (Recycling)?

16. Wie kann sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie die Effizienz von Kernanlagen verbessern, wenn Brennelemente wiederaufbereitet werden dürfen?

17. Wie würde sich die Verhandlungsposition der Schweiz gegenüber der EU verändern, wenn aus der Schweiz in Zukunft deutlich mehr Winter- und Nachtstrom (Bandenergie) zum Export angeboten werden könnte?

18. Wie würde sich die Finanzierung des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds SEF entwickeln, wenn ein oder mehrere zusätzliche Kernkraftwerke am Netz wären?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat erstattet der Bundesversammlung gemäss Artikel 74a des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) regelmässig Bericht über die Entwicklung der Kerntechnologie. Dies erfolgt zusammen mit der fünfjährlichen Berichterstattung des Bundesrats ans Parlament gemäss Art. 55 Abs. 3 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730). Der Bericht soll Ende 2022 erstmals publiziert werden.

2. Weltweit sind bei der Entwicklung der neuen Kernenergietechnologien vor allem die USA, China und Russland tätig. Weitere Technologielieferanten gibt es in Japan, Südkorea, Indien, Kanada, Frankreich und Grossbritannien.

3. und 4. Bei den in Europa sich im Bau befindenden Kernkraftwerken (KKW) wie Flamanville (Frankreich) oder dem kürzlich in Betrieb genommenen KKW Olkiluoto (Finnland) gibt es grosse zeitliche Verzögerungen und Kostenüberschreitungen. Diese beeinflussen das Kosten-Nutzen-Verhältnis negativ. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Anlagen kann sich erst wieder verbessern, wenn die Strompreise mittelfristig auf höherem Niveau sind. Auch in Nordamerika gibt es Verzögerungen und Kostenüberschreitungen. Die Stromgestehungskosten von neueren europäischen und nordamerikanischen Projekten liegen deshalb gemäss einer Studie des Paul Scherrer Instituts zu den Potentialen, Kosten und Umweltauswirkungen von Stromproduktionsanlagen bei rund 51-125 CHF pro Megawattstunde (MWh), wobei die Kosten für Stilllegung und Entsorgung eingepreist sind und es grössere Unterschiede nach Weltregionen gibt.

5. Die Bauzeiten sind weniger von den Anbietern oder Technologien, sondern den Vorgaben und Verfahren in den Standortländern abhängig.

6., 7. und 8. Abgesehen von der Kernfusionsforschung, deren Zeithorizont über den hier betrachteten Rahmen hinausgeht, fokussiert sich die Nuklearforschung bei der Entwicklung neuer Kernkraft-Technologien auf die Reaktortechnik der Generation IV. Ziele der Entwicklung von Reaktoren der Generation IV sind: Erhöhte und bessere Nutzung des Brennstoffs, weniger Kernenergieabfall, vor allem deutlich weniger langlebige hochradioaktive Abfälle, höhere Wirtschaftlichkeit, höhere Sicherheit im Betrieb und ein geringeres Risiko der Weiterverbreitung von Kernwaffen (Proliferation).

Eine neue Technologie stellen die "Small Modular Reactors" (SMR) dar, welche je nach Konzept der Generation III oder IV zugeordnet werden können. Es handelt sich dabei um kleine Reaktoren, die den Kostennachteil im Vergleich zu grossen KKW durch Serienproduktion, Standardisierung und Vereinfachung, Modularisierung und kürzere Bauzeit kompensieren sollen. Damit sollen vor allem die Investitionsrisiken verkleinert werden.

Allerdings sind die neuen Technologien erst in der Konzept- und Designphase und noch nicht kommerziell verfügbar. Somit ist heute nicht abschätzbar, ob die in der Forschung angestrebten Ziele realisierbar sind und falls ja, bis wann und zu welchen Kosten diese Technologien mit Sicherheit verfügbar und gesellschaftlich akzeptiert sein werden.

9. Laut dem aktuellsten Schweiz-spezifischen Ökobilanz-Datenbestand (KBOB:2022; www.kbob.admin.ch) liegen die Treibhausgasemissionen für den gesamten Lebenszyklus von Kernenergie bei rund 23 bis 25 Gramm CO2 pro Kilowattstunde (gCO2 equivalent/kWh). Das liegt über den Werten für die grosse Speicherwasserkraft (rund 11 bis 13 gCO2 equivalent/kWh). Die Treibhausgasemissionen von Strom aus aktuellen Photovoltaik-Anlagen liegen je nach Bezug und nach Modultechnologie für auf Schrägdächern verbauten Anlagen zwischen 27 gCO2 equivalent/kWh (Eigenverbrauch) und 55 gCO2 equivalent/kWh bei einem Bezug aus dem Netz. Mit Erdgas betriebene Gaskraftwerke ohne CO2-Abscheidung haben Emissionen von rund 480g/CO2/kWh. Neben den Treibhausgasemissionen sind bei der Energieerzeugung auch andere Umweltauswirkungen relevant (z.B. Entsorgung/Endlagerung) und die Gesamtumweltbelastung gemäss der Methode der ökologischen Knappheit (UBP-Methode; UBP = Umweltbelastungspunkte) ist für Strom aus Kernenergie deutlich höher als bei erneuerbaren Energien. Während beispielsweise Photovoltaik-Anlagen eine Gesamtumweltbelastung von rund 80-176 UBP/kWh haben, liegt diese bei der Kernenergie bei rund 659-692 UBP/kWh.

10. In der EU wurde im Februar 2022 von der Kommission die Kernenergie in die neue Delegierte Verordnung (C/2022/0631 final) zur Verordnung (EU) 2020/852 ("Taxonomie-Verordnung") aufgenommen. Diese stuft, unter gewissen Bedingungen und zeitlich befristet, Kernenergie als mit den Nachhaltigkeitskriterien gemäss der Taxonomie-Verordnung vereinbar. Es gelten strenge Kriterien zu minimalem Abfall aus dem Brennstoffzyklus und dass der Mitgliedsstaat am Datum der Inbetriebnahme sowohl einen operationellen Stilllegungs- wie auch einen Entsorgungsfonds hat. Der ergänzende delegierte Taxonomie-Rechtsakt soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

11., 12., 13. und 14. Anders als bei Wasserkraft- und Windenergieanlagen liegt die Zuständigkeit für KKW alleine beim Bund. Die Schweizer Bevölkerung hat sich 2017 mit der Annahme des EnG für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie ausgesprochen. Das heisst, die aktuellen KKW können so lange weiterlaufen, wie sie sicher sind. Der Bau neuer KKW ist in der Schweiz hingegen verboten. Damit ein Investor den Bau eines KKW prüfen könnte, müssten demnach zuerst die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Planung und der Bau eines neuen KKW in der Schweiz würde entsprechend viel Zeit beanspruchen. Der Weg der Schweiz ist der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion und der Energieeffizienz.

15. und 16. Die Wiederaufarbeitung von gebrauchten Brennelementen bzw. die bessere Nutzung der Brennelemente ist Teil der Forschung zu Reaktoren der Generation IV. Wenn Brennelemente besser genutzt werden können, würde sich auch das Kosten-Nutzen Verhältnis verbessern, was auch das Ziel der Forschung zu Reaktoren der Generation IV ist.

17. Der Abschluss eines Stromabkommens mit der EU ist nach wie vor ein Ziel des Bundesrates. Die Verhandlungen zu einem Stromabkommen wurden 2018 seitens der EU sistiert. Die EU macht eine Fortsetzung der Verhandlungen weiterhin von der Klärung der institutionellen Fragen abhängig. Die EU lehnt es ebenso ab, ein technisches Stromabkommen mit der Schweiz ohne institutionelle Lösung zu verhandeln.

18. Die Eigentümer von KKW leisten Beiträge an den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, um die Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung ihrer eigenen Anlage sicherzustellen. Die beiden Fonds sind für jede Anlage grundsätzlich während einer angenommen Betriebsdauer von 50 Jahren zu äufnen.

Antwort des Bundesrates.