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22.3297 · Motion · 2022-03-17

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, durch die Schaffung einer zusätzlichen Vollzeitstelle das in Genf beherbergte Biowaffen-Übereinkommen verstärkt zu unterstützen.

Begründung

Der Krieg in der Ukraine zeigt, dass der Einsatz von biologischen und chemischen Waffen auch in Europa nicht auszuschliessen ist. So gab es in den letzten Tagen Mutmassungen, wonach Russland einen möglichen Einsatz solcher Waffen vorbereiten könnte.

Biologische Waffen verbreiten krankheitsverursachende Organismen oder Toxine, welche tödlich und hoch ansteckend sein können und Menschen, Tiere oder Pflanzen schädigen oder töten. Krankheiten, die durch solche Waffen verursacht werden, beschränken sich nicht auf nationale Grenzen und können sich innert kurzer Zeit in der ganzen Welt verbreiten. Die Folgen einer absichtlichen Freisetzung von biologischen Kampfstoffen oder Toxinen durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure wären dramatisch.

Das Biologiewaffen-Übereinkommen (BWÜ) verbietet die Entwicklung, die Herstellung, den Erwerb, die Weitergabe, die Lagerung und den Einsatz von biologischen Waffen und Toxinwaffen. Es war der erste multilaterale Abrüstungsvertrag, der eine ganze Kategorie von Massenvernichtungswaffen (MVW) verbot. Das BWÜ ist ein Schlüsselelement in den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen vorzugehen. Mit 183 Vertragsstaaten und vier Unterzeichnerstaaten hat das Übereinkommen eine nahezu universelle Mitgliedschaft erreicht. Trotzdem gibt es immer wieder Verstösse gegen das BWÜ, zum Beispiel von Russland, wie die USA in einem Bericht letztes Jahr feststellte.

Trotz der Wichtigkeit der Arbeit der Konvention hat die in Genf ansässige Organisation nur ein äusserst geringes Funding von etwa 1,5 Millionen Franken pro Jahr. Zum Vergleich: dem Chemiewaffenübereinkommen stehen etwa 70 Millionen Franken zur Verfügung (2019). Seit 2008 finanziert die EU zwei zusätzliche Stellen zur Unterstützung der Umsetzung des BWÜ. Obwohl die Unterstützung der EU die Kapazitäten des BWÜ signifikant erhöht, hinkt das jährliche Budget damit zum Beispiel der Chemiewaffenkonvention immer noch stark hinterher. Ähnlich der EU soll die Schweiz mit etwa 300 000 Franken pro Jahr eine zusätzliche Stelle schaffen und so die Umsetzung des BWÜ unterstützen. Die Schweiz würde damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung in der Schweiz und der ganzen Welt beitragen - in unmittelbarer wie auch fernerer Zukunft. Gleichzeitig könnte die Schweiz mit der Stelle in das internationale Genf investieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt die Notwendigkeit der Stärkung des Biologiewaffenübereinkommens (BWÜ), wie er dies auch in seiner kürzlich erschienen "Strategie Rüstungskontrolle und Abrüstung 2022-2025" ausführlich dargelegt hat. So setzt sich die Schweiz für eine institutionelle Stärkung des Abkommens ein, u.a. in den Bereichen Technologieentwicklung, vertrauensbildende Massnahmen, Ausbau der internationalen Untersuchungskapazitäten sowie der Koordination von Hilfs- und Schutzmassnahmen. Ebenso befürwortet sie die Wiederaufnahme von Gesprächen über ein rechtlich verbindliches Zusatzprotokoll, die auch Verifikationsfragen zur zukünftigen Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen umfassen.

Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die Finanzierung einer Stelle bei der Implementierungsunterstützungs-Einheit des Abkommens nicht das richtige Mittel ist, um das Vertragswerk nachhaltig und effektiv zu stärken. Dazu sind politische Weichenstellungen der BWÜ-Vertragsstaaten u.a. in den oben genannten Bereichen notwendig. Die Ende Jahr anstehende Überprüfungskonferenz des Übereinkommens, die nur alle fünf Jahre stattfindet, bietet die Gelegenheit, entsprechende Entscheide im multilateralen Rahmen zu fällen.

Darüber hinaus würde eine unilaterale Finanzierung das Signal aussenden, dass die Schweiz ohne entsprechenden politischen Entscheid der Vertragsstaaten handeln will. Die von der EU finanzierten Stellen dienen dazu, EU-eigene finanzielle Mittel und Projekte zur Förderung der Implementierung des BWÜ in den Vertragsstaaten zu verwalten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.