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Abhängigkeit von fossilen Energien reduzieren mit dem Ersatz von Heizungen und Fenstern sowie der Nutzung von Schweizer Altholz und Solarthermie für die Wärmeerzeugung

22.3310 · Interpellation · 2022-03-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz tut gut daran, ihre Abhängigkeit von ausländischen fossilen Energieträgern zu reduzieren und ihre Energieproduktion auf der Basis einheimischer Ressourcen besser aufstellen. Mit verschiedenen Massnahmen ist es möglich, diesem Ziel näher zu kommen.

1. Über welche zusätzlichen Anreize und über welche Gesetzgebungen kann der Ersatz von Öl- und Gasheizungen rasch vorangetrieben werden?

2. Welche gesetzlichen Grundlagen müssten angepasst werden, damit eine finanzielle Unterstützung von energetischen Fenstersanierungen rasch etabliert werden kann?

3. Welche Möglichkeiten gibt es, den Export von Altholz einzuschränken, sodass dieses stattdessen für die Wärme- oder Stromerzeugung im Inland verwendet werden kann?

4. Ist es denkbar und sinnvoll, dass der Bundesrat ein Förderprogramm für grosse solarthermische Anlagen für Prozesswärme und Wärmeverbünde einrichtet?

Begründung

Gemäss EnDK werden momentan rund 15 000 fossile Heizungen/Jahr durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt. Wollen wir die vollständige Dekarbonisierung bis 2050 schaffen, müssen wir den Ersatz auf 30 000/Jahr erhöhen. In der Schweiz sind noch rund 340 000 Gasheizungen in Betrieb (Jahresstatistik VSG/2019). 2020 wurden etwa 30 Prozent der Raumwärme in Gebäuden mit Gas erzeugt. 57 Prozent des gesamten Gasverbrauchs in der Schweiz, rund 18 TWh, werden für die Bereitstellung von Raumwärme eingesetzt. Ein zusätzliches Förderprogramm, ergänzend zum laufenden Gebäudeprogramm, könnte die Sanierungsrate wesentlich beschleunigen und unsere Gasimporte innert kurzer Zeit um rund 60 Prozent reduzieren. Beim Ersatz sollten neben Wärmepumpen auch die Anschlüsse an Wärmeverbünde sowie der Einsatz von kombinierten Heizungen mit Pellets und Solarthermie gefördert werden.

Eine kürzlich erschienene Studie der Empa weist nach, dass sich eine Fenstersanierung lohnt und sich niederschwellig umsetzen lässt. Alleine durch Dachsanierungen und die Fenstererneuerungen bei älteren Häusern kann der Bedarf an Heiz- und Kühlenergie um 20 bis 30 Prozent gesenkt werden. Die heute bestehenden Förderprogramme bieten aber offenbar nicht genügend Anreize, damit dieses energetische Verbesserungspotenzial genutzt wird.

Momentan werden jährlich rund 300 000t Altholz aus der Schweiz ins Ausland exportiert. Mit dieser energetischen Ressource könnte wertvolle Energie in Form von Wärme oder Strom bereitgestellt werden. Die Technologien bestehen bereits und müssten nur besser ausgelastet oder ausgebaut werden. Zudem könnte der Einsatz von Holz in Wärmeverbünden durch den Einsatz von Solarthermie in den Sommermonaten reduziert werden. Es gibt jedoch weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene Förderprogramme für diese Massnahme. Das so eingesparte Holz kann an anderen Orten zum Ersatz fossiler Energien eingesetzt werden.

Viele industrielle Prozesse brauchen Wärme. Der jährliche Verbrauch liegt bei etwa 80 PJ. Dies entspricht 80 Prozent des Brennstoffverbrauchs in der Industrie - ein Grossteil davon dürfte Erdgas sein. Zu den Grossverbrauchern in diesem Bereich gehören u.a. die Nahrungsmittelindustrie (15%) und die Chemie-/Pharmaindustrie (29%), wo vielfach Solarthermie zum Ersatz von Gas eingesetzt werden könnte. Es gibt allerdings zurzeit keine Förderprogramme für diesen Technologieeinsatz.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Mit dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (Art. 34 des CO2-Gesetzes; SR 641.71), das zum Teil aus Mitteln der CO2-Teilzweckbindung finanziert wird, und der Kompensationspflicht der Importeure fossiler Treibstoffe (Art. 26ff des CO2-Gesetzes) wird der Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch klimafreundliche Heizsysteme mit erneuerbaren Energien bereits unterstützt.

Die Revision des CO2-Gesetzes war vom 17. Dezember 2021 bis zum 4. April 2022 in der Vernehmlassung und deckt den Zeitraum von 2025 bis 2030 ab. Mit dieser Revision sollen u.a. neu die Mittel aus der CO2-Abgabe, die auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas erhoben wird, bis knapp zur Hälfte in Klimaschutzmassnahmen investiert werden können. Dem Gebäudeprogramm sollen zudem für den Ersatz alter Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Systeme bis 2030 zusätzlich 40 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung stehen.

Im Rahmen des Voranschlags 2022 hat zudem das Parlament beschlossen, dem Programm EnergieSchweiz und somit u.a. dem nationalen Förderprogramm Impulsberatung "erneuerbar heizen" zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Seit dem 1. April 2022 können sich nun Hausbesitzerinnen und Stockwerkeigentümer kostenlos beraten lassen, welche erneuerbaren Heizsysteme für ihr Gebäude in Frage kommen.

2. Die Mittel des Bundes für das Gebäudeprogramm stammen aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe und dürfen nur für Massnahmen eingesetzt werden, welche gegenüber der reinen CO2-Abgabe zu einer Zusatzwirkung führen. Aus diesem Grund wurde die alleinige Förderung des Fensterersatzes 2014 aus dem harmonisierten Fördermodell der Kantone gestrichen. Diese Förderung wäre mit hohen Mitnahmeeffekten verbunden, weil auf dem Markt praktisch nur noch qualitativ gute Fenster (dreifach Verglasung) erhältlich sind und die Sanierungsquote bei Fenstern genügend hoch ist. Findet der Fensterersatz im Rahmen einer Gesamtsanierung nach Minergie oder GEAK-Klassen statt, ist dieser bereits heute förderberechtigt.

3. Grundsätzlich könnte der Export von Altholz zur Verbrennung in der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA, SR 814.610) geregelt werden. Das Umweltschutzgesetz (USG, SR 814.01) enthält die rechtliche Grundlage dazu.

Im Rahmen der Revision der VeVA im Jahr 2010 und der Aufnahme des Grundsatzes der Entsorgungsautarkie in der Verordnung wurde aber eine Beschränkung der Ausfuhr von Altholz durch die Mehrheit der Kantone und der betroffenen Branchen abgelehnt. Zudem haben die energiepolitischen Massnahmen der Schweiz und der Nachbarländer sowie die Preisgestaltung der Markteilnehmer dazu geführt, dass der Export von Holzabfällen seit Jahren rückläufig ist und heute weniger als 5 Prozent beträgt. Das heisst, nur rund 40 000 Tonnen der insgesamt 820'000 Tonnen anfallenden Schweizer Holzabfälle werden im Ausland thermisch verwertet. Rund 95 Prozent der exportierten Holzabfälle gehen ohnehin in die stoffliche Verwertung und stehen für die thermische Nutzung nicht zur Verfügung. Die Kontingentierung der Exportbewilligungen bis zur Auslastung der schweizerischen Kapazitäten wäre nur mit unverhältnismässigem Aufwand korrekt und transparent zu vollziehen.

4. Im Rahmen des Gebäudeprogramms fördern bereits heute ein paar Kantone solarthermische Anlagen für Wärmeverbünde und Prozesswärme. Solche Projekte sind allerdings selten. Solarthermische Anwendungen können vor allem im Bereich von Prozesswärme und zur Einsparung von Brennstoffen bei der Wärmeerzeugung für thermische Netze Beiträge zum Energiesystem leisten. Welche Potenziale dabei zu welchen Wärmegestehungskosten zur Verfügung stehen, soll ab dem ersten Halbjahr 2022 in einem gemeinsamen Projekt von Swissolar und EnergieSchweiz untersucht werden.

Antwort des Bundesrates.

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