Auch der italienische Grenzstreifen merkt, dass übertriebenes Grenzgängertum ein Problem ist. Ist ein gemeinsames Vorgehen zur Einführung von Schutzklauseln möglich?
22.3314 · Interpellation · 2022-03-18
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Tessiner Arbeitsmarkt bereiten zunehmend Sorgen.
Die Anzahl Grenzgängerinnen und Grenzgänger steigt laufend an. Im Wesentlichen betrifft dieser Anstieg seit einigen Jahre den Dienstleistungssektor, in dem es keinerlei Mangel an einheimischen Arbeitskräften gibt. Dadurch kommt es zu den allzu bekannten Phänomenen: Einheimische Arbeitskräfte werden durch Grenzgängerinnen und Grenzgänger ersetzt und dies zu Dumpinglöhnen.
Der Inländervorrang light hat sich, wie vorauszusehen war, sowohl bei der Prävention als auch beim In-Schach-Halten der erwähnten Phänomene als völlig nutzlos erwiesen.
Die neusten Daten des Bundesamts für Statistik zeigen es deutlich: Im vierten Quartal 2021 waren im Tessin 74 229 Grenzgängerinnen und Grenzgänger tätig, 49 044 davon im Dienstleistungssektor.
Im Dienstleistungssektor geht also die Explosion der G-Ausweise weiter. Wenn man bedenkt, dass dieser Sektor vor Einführung der Freizügigkeit rund 10 000 Personen von jenseits der Grenze beschäftigte, bekommt man eine Vorstellung der heutigen Lage.
In jüngster Zeit ist ein neues Phänomen zu beobachten. Auch im italienischen Grenzstreifen macht sich das Bewusstsein breit, dass unkontrolliertes Grenzgängertum dem lokalen Wirtschaftsgeflecht schadet, weil damit der Abzug von Wissen und Desindustrialisierung einhergehen.
Aufgrund dieses keimenden gemeinsamen Bewusstseins, das sich natürlich auf italienischer Seite noch konsolidieren muss, sind die Gespräche über die Ausarbeitung konkreter Schutzklauseln in den Grenzregionen wieder aufzunehmen.
Darum frage ich den Bundesrat:
Falls sich Schweizerinnen und Schweizer und Italienerinnen und Italiener auf eine gemeinsame Position an der italienischen Grenze einigen könnten, ist dann der Bundesrat bereit, sich ernsthaft mit der Einführung von Schutzklauseln zu befassen, die den ständig wachsenden Zustrom von Grenzgängerinnen und Grenzgängern im Tessin bremsen sollen, ein Problem, das auch auf der anderen Seite der Grenze spürbar ist?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der stetigen Zunahme der Anzahl Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz bewusst. Er weiss, wie bedeutend ihr Anteil an der Beschäftigung in gewissen Grenzkantonen und insbesondere im Tessin mittlerweile ist.
Die Schweizer Wirtschaft ist auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Dies gilt insbesondere in Branchen, in denen ein Arbeitskräftemangel herrscht. Die Personenfreizügigkeit, die auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gilt, unterstützt namentlich in den Grenzregionen das Wirtschaftswachstum. Es besteht ein klarer Zusammenhang zwischen der Zuwanderung von Arbeitskräften und der konjunkturellen Entwicklung, die zum Erhalt der Arbeitsplätze in der Schweiz beiträgt.
Tatsächlich hat die Zahl der ausländischen und schweizerischen Grenzgängerinnen und Grenzgänger seit Mitte der 1990er-Jahre stetig zugenommen. Dies gilt insbesondere für den Kanton Tessin. Hier geht diese Entwicklung seit einiger Zeit mit einem überdurchschnittlichen Beschäftigungswachstum einher. Verschiedene Indikatoren legen nahe, dass auch die lokale Bevölkerung von dieser Dynamik profitiert hat. In den letzten zehn Jahren ist die Erwerbsquote im Tessin gestiegen, während sich die Arbeitslosenquote dem Schweizer Durchschnitt angenähert hat. In Bezug auf die strukturelle Zusammensetzung weisen Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Tessin zudem vielfältigere Profile auf als in anderen Grenzregionen.
Der Bundesrat setzt sich aktiv für eine bedarfsgerechte Zuwanderung von Arbeitskräften ein. Er ergreift regelmässig Massnahmen, um unerwünschte Auswirkungen der Personenfreizügigkeit zu mildern. So stärkt er die Konkurrenzfähigkeit von älteren Arbeitnehmenden und ermöglicht schwer vermittelbaren Stellensuchenden den Schritt in den Arbeitsmarkt.
Um sicherzustellen, dass den spezifischen Bedürfnissen der Grenzregionen Rechnung getragen wird, arbeitet der Bundesrat sowohl auf politischer wie auch fachlicher Ebene eng mit den Kantonen und den Nachbarstaaten zusammen. In diesem Zusammenhang kommt auch den Unternehmen eine wichtige Rolle zu. Sie sind gehalten, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu nutzen.
Aus diesen Gründen ist es nach Ansicht des Bundesrats derzeit nicht angezeigt, Massnahmen wie etwa eine Schutzklausel in Betracht zu ziehen. Der Bundesrat misst jedoch der Arbeitsmarktsituation namentlich in den Grenzregionen weiterhin eine besondere Bedeutung zu.
Antwort des Bundesrates.