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22.3317 · Interpellation · 2022-03-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die SVP fordert angesichts des Krieges in der Ukraine, mit einem "Plan Wahlen 2.0" die landwirtschaftliche Produktion zu steigern, um so den Selbstversorgungsgrad der Schweiz mit Nahrungsmitteln zu erhöhen. Damit dürfte vor allem die Auslandabhängigkeit der Schweiz durch vermehrte Importe von Futtermitteln, Kunstdünger und Pestiziden erhöhen werden, ohne dass eine signifikante Steigerung der Erträge zu erwarten wäre.

Einem Ausbau der landwirtschaftlichen Produktion sind auf unseren beschränkten Flächen enge Grenzen gesetzt. Nun auch ökologische Ausgleichsflächen unter den Pflug zu nehmen, hätte nur einen minimalen Effekt auf die landwirtschaftliche Produktion. Diese Flächen machen gegenwärtig 1,2 Prozent der Ackerfläche aus, mit dem Absenkpfad Pestizide ist ein Ausbau auf 3,5 Prozent vorgesehen. Ein grosses Potenzial zur Erhöhung der Versorgungsund Ernährungssicherheit liegt hingegen bei den rund 43 Prozent Ackerflächen, die gegenwärtig für den Anbau von Tierfutter verwendet werden. Eine Reduzierung des Fleischkonsums und eine vermehrt pflanzliche Produktion für die menschliche Ernährung würden den Selbstversorgungsgrad der Schweiz markant erhöhen.

Dessen war sich auch schon Friedrich Traugott Wahlen bewusst: Zentrale Elemente seines Plans waren darum die markante Reduktion des Tierbestandes und die Förderung des Ackerbaus für die menschliche Ernährung.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Unsere natürlichen Ressourcen werden jetzt schon übernutzt, die Biodiversität schwindet und das Klima erhitzt sich weiter. Ist er auch der Meinung, dass eine Intensivierung der Produktion, noch mehr Kunstdünger, Pestizide und Nährstoffe, noch schwerere Maschinen, unsere Böden, Gewässer und Ökosysteme nachhaltig schädigen und unsere Versorgungssicherheit langfristig noch mehr gefährden?

2. Zur Erhöhung der Versorgungs- und Ernährungssicherheit trugen beim Plan Wahlen alle bei, auch die

KonsumentInnen. Ist der Bund bereit, mit der Einführung von Instrumenten wie etwa der Kostenwahrheit oder via die Absatzförderung eine Basis zu schaffen, damit die Nachfrage der KonsumentInnen nach nachhaltig produzierten, pflanzlichen Nahrungsmitteln aus der Schweiz künftig zunehmen kann?

3. Wie will er die LandwirtInnen und die KonsumentInnen bei der Erhöhung der Ernährungssicherheit zusätzlich einbinden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat sorgt dafür, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln kurz- und langfristig gewährleistet ist. Die Versorgung der Schweiz mit Nahrungsmitteln wird durch die inländische Produktion, die Importe und gegebenenfalls die Pflichtlager sichergestellt. Um die Inlandproduktion mittel- und langfristig zu gewährleisten ist der Erhalt der fruchtbaren Böden, der Biodiversität und der übrigen Produktionsgrundlagen von zentraler Bedeutung. Eine Produktionssteigerung durch einen erhöhten Einsatz von Produktionsmitteln wie Dünger und Pflanzenschutzmitteln könnte den Druck auf die Ökosysteme und das Klima zusätzlich erhöhen. Dies könnte sich negativ auf den Erhalt der Produktionsgrundlagen auswirken, was die längerfristige Ernährungssicherheit schwächt. Wichtig ist sowohl aus kurz-, wie auch aus langfristiger Sicht, dass die Produktionsmittel (z.B. Dünger) möglichst effizient eingesetzt werden.

2. und 3. Am 6. April 2022 hat der Bundesrat den Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung verabschiedet. Damit will der Bundesrat die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 halbieren. Der Aktionsplan bindet die verschiedensten Akteure ein. Mit den Postulaten 20.3931 und 21.3015 "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" hat der Bundesrat verschiedene Prüfaufträge zur zukünftigen Agrarpolitik erhalten. So sind unter anderem Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Selbstversorgungsgrades, zur Erweiterung der Agrarpolitik in Richtung einer ganzheitlichen Politik für gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion zu prüfen. Der Bundesrat wird den Bericht in Erfüllung der beiden Postulate voraussichtlich bis Sommer 2022 verabschieden und sich in diesem Rahmen zu den Fragen 2 und 3 äussern.

Antwort des Bundesrates.