22.3319 · Motion · 2022-03-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem der Anteil der Privatsender am Ertrag aus der Abgabe für Radio und Fernsehen von den heutigen 4-6 Prozent auf 6-8 Prozent erhöht wird.
Begründung
Am vergangenen 13. Februar hat das sogenannte Medienpaket in der Volksabstimmung Schiffbruch erlitten. Umstritten war vor allem eine weitere Förderung der Printmedien (von der in erster Linie die grossen Verlagshäuser profitiert hätten) und der Online-Medien. (Gegen die Förderung der Online-Medien wurde vor allem angeführt, sie führe zu Marktverzerrungen und sie bilde eine direkte Medienförderung zweifelhafter Verfassungsmässigkeit.)
Völlig unumstritten dagegen war die Erhöhung des Anteils der privaten Sender am Ertrag aus der Abgabe für Radio und Fernsehen. Heute liegt dieser Anteil zwischen 4-6 Prozent (2019 hat der Bundesrat den Anteil auf 6 Prozent festgesetzt). Das an der Urne abgelehnte Medienpaket sah einen Anteil von 6-8 Prozent vor.
Die Einführung der Möglichkeit, den Anteil privater Sender am Ertrag aus der Abgabe für Radio und Fernsehen in bescheidenem Umfang zu erhöhen, stellt einen kleinen Schritt dar zur Unterstützung der Informationsvielfalt, der im Einklang steht mit dem Volkswillen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die eingereichte parlamentarische Initiative von Ständerat Philippe Bauer 22.407 "Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe" sowie die parlamentarische Initiative der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats 22.425 "Ausbau der bewährten Medienfördermassnahmen" haben das Anliegen der Motion bereits aufgenommen: Beide parlamentarischen Initiativen sehen eine Erhöhung des Anteils der Radio- und Fernsehabgabe für private Veranstalter auf 6 bis 8 Prozent vor.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.