Anerkennung und Berufsbildung für Personen, die sich um Betagte und Menschen mit Behinderungen kümmern
22.3323 · Motion · 2022-03-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
In Kommission des Ständerats
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit Personen ohne anerkannte Ausbildung, die sich um Betagte oder Menschen mit Behinderungen kümmern, einerseits berufsbegleitende Ausbildungen absolvieren können und dass zum andern ihre in der Praxis erworbenen beruflichen Kompetenzen anerkannt und sie dafür angemessen entlöhnt werden.
Begründung
Als ich 2016 und 2019 meine Motion einreichte, hatte ich einen klaren Plan: Ich wollte das Thema so offen wie möglich angehen, damit es reifen kann. Ich beschränkte mich auf die grossen Themen, die es anzugehen gilt. Meine Motion wurde nicht behandelt.
Ich wiederhole die Themen hier noch einmal unverändert: die Arbeit dieser pflegenden und begleitenden Personen zuhause anerkennen, ihnen eine angemessene Ausbildung ermöglichen und dafür sorgen, dass sie gerecht entlöhnt werden. Die von mir verfolgte Strategie hat die erhoffte Wirkung entfaltet. Verschiedene Personen, darunter auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier, haben sich des Themas angenommen und die Sache mit mir zusammen vertieft. Dieses gesellschaftliche Phänomen existiert und nimmt zu. Es gibt viele Betagte oder Behinderte, die von Schweizerinnen und Schweizern oder von ausländischen Staatsangehörigen betreut oder gepflegt werden, dies hauptsächlich zuhause. Diese Frauen (meist sind es nämlich Frauen) und Männer haben sehr oft familiäre Verpflichtungen und konnten oder können nicht genügend Zeit finden, um eine angemessene Ausbildung zu absolvieren. Sie verfügen zwar über ausgezeichnete soziale Kompetenzen, es fehlen ihnen aber einige grundlegende Kompetenzen im Bereich der Pflege. Dazu kommt, dass sie von unserem Sozial- und Gesundheitssystem und den Behörden nicht anerkannt werden. Es erscheint mir fundamental, dass diese Personen eine berufsbegleitende Ausbildung absolvieren und auch abschliessen können. So könnten sie diesen Beruf ausüben, der für viele bedürftige Betagte und Menschen mit Behinderungen unverzichtbar ist. Diese Lösung hätte zudem den Vorteil, dass die Krankenkassen und die Sozialversicherungen erheblich Kosten einsparen könnten. Die Idee wurde aufgegriffen und weiterentwickelt, und darauf kommt es mir an. Ich bin heute mehr denn je davon überzeugt, dass das Thema wichtig ist. Mir ist noch klarer geworden, dass es Dreh- und Angelpunkt zahlreicher verschiedener und wichtiger Bemühungen ist, die alle in die gleiche Richtung gehen, und ich bin der festen Überzeugung, dass wir es uns nicht leisten können, die Thematik auf die lange Bank zu schieben.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat bereits in seinen Stellungnahmen zu den gleichlautenden Motionen 16.3830 und 19.4280 ausführte, anerkennt und schätzt er das Engagement von Personen, die ihren Alltag der Betreuung und Pflege behinderter oder betagter Personen widmen. Da sich die Sachlage in den vergangenen Jahren jedoch nicht wesentlich verändert hat, hält der Bundesrat auch an seiner Haltung fest: Die bestehenden Rahmenbedingungen zur Ausbildung von pflegenden und betreuenden Personen erfüllen die Anliegen des Motionärs bereits.
So können sich Personen ihre informell erworbenen Kompetenzen und Erfahrungen im Pflege- und Betreuungsbereich gemäss Artikel 9 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (SR 412.10) anrechnen lassen. Zudem setzt sich das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation in Zusammenarbeit mit Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt im Rahmen der Initiative "Berufsbildung 2030" für eine stete Verbesserung der Rahmenbedingungen ein, damit Erwachsene einen anerkannten Berufsabschluss erwerben können. Es fördert namentlich Projekte zur Anrechnung von Bildungsleistungen, zur Schaffung erwachsenengerechter Angebote in der beruflichen Grundbildung oder Projekte im Bereich indirekter Bildungskosten und damit zur Verbesserung der finanziellen Situation. Ausserdem können sich interessierte Personen bereits heute mit der Ausbildung zu "Pflegehelferinnen und Pflegehelfern SRK" des Schweizerischen Roten Kreuzes auf ihre Aufgaben in der Pflege und Betreuung behinderter oder betagter Personen vorbereiten.
Ein wesentlicher Punkt bleibt zudem die weitreichende Regulierung im Gesundheitswesen: Würde eine zusätzliche offizielle Ausbildung für Betreuungsaufgaben geschaffen, bestünde die Gefahr, dass diese für die entsprechende Tätigkeit künftig vorausgesetzt wird. Patientinnen und Patienten könnten dann nur noch zuhause gepflegt werden, wenn mindestens ein Angehöriger über diese Ausbildung verfügt - was letztlich kontraproduktiv wäre.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.