Die Schweiz muss alle internationalen Bemühungen, die für die Kriegsverbrechen in der Ukraine Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, unterstützen
22.3361 · Interpellation · 2022-03-18
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Ermittlungen über mutmassliche Kriegsverbrechen eingeleitet, die während der russischen Invasion in die Ukraine begangen wurden. Beantragt haben diese Untersuchung die Ukraine selbst sowie 39 Länder, darunter die Schweiz. Wegen der russischen Invasion in die Ukraine hat der Chefankläger des IStGH Karim Khan am 28. Februar 2022 angekündigt, dass Ermittlungen über mögliche Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Konflikt eingeleitet würden. Er hat gesagt, die Ermittlungen erstreckten sich auf Vorgänge ab 2014. Sie würden angesichts der "Ausweitung des Konflikts" in den vergangenen Tagen auch "alle neuen mutmasslichen Verbrechen" umfassen, die auf dem Gebiet der Ukraine begangen würden und in die Zuständigkeit des IStGH fallen könnten. Angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen und der Verstösse gegen das Völkerrecht muss unser Land alle internationalen Bemühungen unterstützen, die Personen zur Rechenschaft zu ziehen, die für die Kriegsverbrechen in der Ukraine verantwortlich sind.
Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
1. Wie unterstützt die Schweiz den IStGH bei der Untersuchung der Kriegsverbrechen, die von den für die russische Aggression Verantwortlichen begangen werden?
2. Stellt der Bundesrat dem IStGH die Kompetenzen der Direktion für Völkerrecht und der Abteilung für internationales Strafrecht der Bundesanwaltschaft zur Verfügung?
3. Was tut die Schweiz, um die Untersuchungen der Kriegsverbrechen, die von den für die russische Invasion Verantwortlichen begangen wurden, voranzubringen?
4. Engagiert sich die Schweiz in sogenannten Fact Finding Missions und stellt somit sicher, dass alles, was in der Ukraine geschieht und strafrechtlich relevant sein könnte, systematisch dokumentiert und dem IStGH zur Verfügung gestellt wird?
5. Wie haben sich in den letzten Jahren die Beiträge der Schweiz an den IStGH und an andere internationale Strafgerichte entwickelt?
6. Wie wird sich die Schweiz für die Stärkung der internationalen Strafjustiz im Zusammenhang mit dem Sitz im UNO-Sicherheitsrat einsetzen?
Stellungnahme des Bundesrates
1) und 3) Die Schweiz übermittelte die Situation in der Ukraine am 2. März 2022 zusammen mit 40 weiteren Staaten an den ICC. Dieser konnte so sofort eine Untersuchung einleiten. Am vom Vereinigten Königreich organisierten hochrangigen Treffen vom 24. März 2022 bekräftigte der stv. Staatssekretär des EDA die Unterstützung der Schweiz für den ICC. Die Schweiz kooperiert auch bereits mit dem ICC, v.a. im Bereich der Rechtshilfe. Sie steht bereit, dies auch in der Situation Ukraine zu tun. Die Bundesanwaltschaft (BA) etablierte eine Task-Force zur Ukraine und zu Russland mit Fokus u.a. auf dem Völkerstrafrecht. Sie ist im Austausch mit dem ICC. Die BA hat - in Zusammenarbeit mit dem fedpol und dem SEM - Massnahmen ergriffen, um allfällige Informationen und Beweismittel über Völkerrechtsverbrechen zu erheben und zu sichern.
2) Der ICC verfügt selbst über das nötige Fachwissen. Die BA steht bei Bedarf im geltenden rechtlichen Rahmen zur Verfügung. Die Direktion für Völkerrecht setzt ihr Fachwissen ein, damit die Schweiz den ICC bestmöglich als Vertragsstaat unterstützt. Die Schweiz hat bereits einen Finanzermittler an den ICC entsendet. Aufgrund einer entsprechenden Anfrage des ICC wird das EDA zudem zwei weitere Expertinnen oder Experten entsenden. Die Schweiz unterstützt auch weiterhin die zwischenstaatliche Organisation Justice Rapid Response, welche spezialisierte Expertise für die Aufarbeitung von Gräueltaten zur Verfügung stellt.
4) Die Schweiz setzte sich z.B. für die Schaffung einer Untersuchungskommission durch den UNO Menschenrechtsrat und die Aktivierung des Ermittlungsmechanismus der OSZE ein. Diese beiden Untersuchungsmechanismen sammeln Beweise für Kriegsverbrechen in der Ukraine und stellen diese der nationalen und internationalen Strafverfolgung, z.B. dem ICC, zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt die Schweiz die UN Human Rights Monitoring Mission in der Ukraine und auch lokale Dokumentationsbestreben zu Kriegsverbrechen allgemein aber auch spezifisch zu sexueller und geschlechterspezifischer Gewalt.
5) Das Budget des ICC wird von den Vertragsstaaten jährlich beschlossen. Als Vertragsstaat des Römer Statut zahlt die Schweiz einen Pflichtbeitrag an den ICC. Die Pflichtbeiträge ergeben sich aus dem beschlossenen Budget des ICC und dem UNO Verteilschlüssel. Das Budget des ICC erhöhte sich bis im Jahr 2020 jeweils um ca. 2 Prozent. Für das Jahr 2021 fand keine Budgeterhöhung statt. Für das Jahr 2022 wurde das Budget um ca. 4 Prozent erhöht; der Beitrag der Schweiz betrug knapp 3.3 Mio. Euro.
6) Die Schweiz wird sich in Stellungnahmen und Verhandlungen für die internationale Strafjustiz engagieren. Wo nötig, wird sie sich für die Übermittlung von Situationen an den ICC durch den UNO Sicherheitsrat und die Schaffung unparteilicher Rechenschaftsmechanismen einsetzen. Sie wird die Mitglieder der UNO und insbesondere des Sicherheitsrats dazu aufrufen, mit dem ICC zu kooperieren und das Römer Statut zu ratifizieren.
Antwort des Bundesrates.