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22.3364 · Motion · 2022-03-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und den übrigen Sicherstellungs- und Reisefondseinrichtungen der Schweizer Reisebranche eine zeitlich befristete staatliche Absicherung in der Form einer Bürgschaft oder einer Garantie für einen Kredit von Dritten zu gewähren, damit das bewährte System der Kundengeldabsicherung funktionsfähig bleibt und diese Einrichtungen ihren Ansprüchen gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten im Konkursfall im Nachgang zur Corona-Krise uneingeschränkt nachkommen können.

Begründung

Das Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 (944.3) verlangt, dass der Veranstalter oder der Vermittler, der Vertragspartei ist, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und die Rückreise des Konsumenten sicherstellen muss. Für die Umsetzung des Pauschalreisegesetzes hat die Reisebürobranche aus eigener Initiative die "Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche" (Garantiefonds) etabliert, um die Konsumenten in einem Konkursfall schadlos zu halten und somit die Vorgaben des Pauschalreisegesetzes zu erfüllen. Im Laufe der letzten Jahre sind noch weitere, deutlich kleinere Fonds zur Insolvenzabsicherung entstanden (TPA Garantiefonds, Swiss Travel Security, FAIR Reisegarant, Reisegarantie-Stiftung der Universal Flugreisen AG). Sollte ein Konkursfall eintreten, geht es diesen Organisationen darum, die Kunden des in Konkurs geratenen Reisebüros zu entschädigen, nicht das Reisebüro selbst. Nutzniesser des gesetzlichen Schutzes sind somit die Endkonsumenten und nicht die Reisebranche selbst. Die Verfügbarkeit eines solchen Insolvenzabsicherung ist allerdings unablässig uns systemrelevant für die Funktionsfähigkeit der gesamten Branche.

Das Modell der privatwirtschaftlich organisierten Kundengeldabsicherung hat sich bisher bestens bewährt. Seit seiner Gründung hat alleine der Garantiefonds 19 Millionen Franken. aufgewendet um über 25 000 Konsumenten schadlos zu halten. Alle Konkursfälle konnten ohne Einschränkungen und ohne jegliche staatliche Intervention abgewickelt werden und dies zu Kosten, die im internationalen Vergleich sehr niedrig sind, da die Fonds in der Schweiz als non-profit Organisationen aufgebaut sind.

Der Garantiefonds bzw. das System der Kundengeldabsicherung wurde zu einer Zeit etabliert, wo das Reisegeschäft noch wenig mit disruptiven Geschäftsmodellen konfrontiert war. Heute ist die Reisebranche stärker im Umbruch und die Bilanzen nahezu aller Unternehmen der Branche wurden durch die COVID-Krise geschwächt. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren ein allgemein höheres Ausfallrisiko für die Fonds besteht. Nach detaillierten Analysen und Wahrscheinlichkeitsrechnungen ist z.B. der Garantiefonds zum Schluss gekommen, dass die verbleibenden Reserven und die zu erwartende Entwicklung der nächsten Jahre Korrekturmassnahmen erfordern. Die finanzielle Stärkung des Garantiefonds als bei weitem grösster Player im Markt ist unumgänglich. Zu diesem Zweck hat der Stiftungsrat des Garantiefonds, in Zusammenarbeit mit der Reisebranche, grundlegende Änderungen am Gebührenmodell definiert. Diese Änderungen werden per 01. Januar 2022 greifen und die Einnahmen des Garantiefonds deutlich erhöhen. Eine Fondsgrösse von ~ CHF 40 Mio - 60 Mio. wird angestrebt, um glaubwürdig die ermittelten Ausfallrisiken auffangen zu können. Auch mit dem angepassten Gebührenmodell ist es jedoch nicht möglich innert kürzester Frist ein derart solides Fondskapital zu erreichen. Je nach Anzahl der Konkursfälle und der Entwicklung der Umsätze in der Branche wird es 5-10 Jahre dauern, bis der Garantiefonds die erforderlichen Reserven wieder angehäuft hat. Es besteht somit die Gefahr, dass grössere Ausfälle vor dem Erreichen der angestrebten Fondshöhe das gesamte System destabilisieren könnten.

Der Garantiefonds finanziert sich weiterhin ausschliesslich von den Beiträgen seiner Teilnehmer, ohne jegliche Kosten oder Aufwendungen für den Staat. Ausserdem steuert er durch strenge Bonitätsprüfungen und der eigenen Rückversicherung das Risiko. Durch die bereits definierten und eingeführten Anpassungen wird der Garantiefonds in der Lage sein, das eigene Vermögen wieder aufzubauen und seine Aufgaben uneingeschränkt wahrzunehmen. Um die Handlungsfähigkeit und Stabilität des Garantiefonds während der (Wieder-)Aufbauphase der Reserven zu sichern, bedarf es jedoch einer befristeten staatlichen Absicherung. Diese Absicherung kann in Form einer Bürgschaft oder einer Garantie für einen Kredit, den der Garantiefonds bzw. eine andere Sicherstellungs- und Reisefondseinrichtung der Schweizer Reisebranche im Bedarfsfall aufnehmen muss, erfolgen. Ähnliche Lösungen sind im europäischen Ausland bereits eingeführt worden, um die Konsumenten zu schützen (siehe z.B. Deutschland).

Die staatliche Garantie soll nur sicherstellen, dass die Konsumenten im Konkursfall auch dann erstattet werden können, wenn im Fonds nicht genügend Geld vorhanden ist und kann davon abhängig gemacht werden, dass der Bund dafür vom Fonds ein Entgelt erhebt und im Fall seiner Inanspruchnahme einen Rückforderungsanspruch gegen den Fonds hat.

Der Zusammenbruch des Systems der Kundengeldabsicherung ist weder im Interesse der Konsumenten noch der Reisebranche und schon gar nicht der Rechtssicherheit. Eine Alternative zum Garantiefonds ist nicht ersichtlich. Die Erfahrungen und Entwicklungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass private Versicherer kein valable Alternative sind (hohe Kosten, ungenügendes Interesse).

Neben den bereits beschlossenen Massnahmen zur direkten Unterstützung der Reisebranche ist die Stärkung der Fonds eine wichtige ergänzende Massnahme, um kurzfristig die Vorgaben des Pauschalreisegesetztes und der gesetzlich festgeschriebene Schutz der Konsumenten sicher zu stellen. Dadurch wird auch das Vertrauen der Kunden gestärkt und die Erholung der Branche beschleunigt. Im Endeffekt sichert dies auch die Wirkung der umfangreichen staatlichen Unterstützungsmassnahmen an die Reisebranche (Covid-Kredite, Härtefallhilfe, Kurzarbeit) ab.

Wie eingangs erwähnt sind der Garantiefonds und die anderen Sicherstellungs- und Reisefondseinrichtungen der Schweizer Reisebranche ausschliesslich den Konsumenten gegenüber verpflichtet. Aufgrund dieser Tatsache und dem demonstrierten Willen der Reisebürobranche, die Krise zu überstehen und die notwendigen Restrukturierungs- und Sanierungsmassnahmen vorzunehmen, erscheint ein Engagement des Bundes, im Sinne einer Abfederung der Risiken für die Konsumenten, als notwendig und gerechtfertigt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass auch die Reisebürobranche von der Corona-Krise betroffen ist. So hatten beispielsweise die behördlichen Massnahmen wie die Quarantänebestimmungen und Grenzschliessungen grosse Auswirkungen auf die Angebote und Aktivitäten der Reisebüros.

Zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten haben Pauschalreiseveranstalter gemäss dem Bundesgesetz über Pauschalreisen die Pflicht, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder ihres Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und die Rückreise des Konsumenten sicherzustellen. Damit wird ein Ungleichgewicht in Verträgen mit Konsumentinnen und Konsumenten ausgeglichen, welche bei Reisebuchungen zum Teil umfangreiche Vorauszahlungen leisten. Aus Sicht des Bundesrates hat sich das System der durch die Reisebranche organisierten und finanzierten Sicherstellungs- und Reisefondseinrichtungen bewährt.

Der Bundesrat begrüsst daher, dass die "Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche" mit einem angepassten Gebührenmodell wieder ein solides Fondskapital erreichen will, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Besteht trotz Gebührenerhöhung das Risiko, dass der Garantiefonds grössere Ausfälle nicht decken kann, bleibt jedoch die Reisebranche in der Verantwortung, weitere Massnahmen, wie eine stärkere Preis- oder Gebührenerhöhung oder eine Absicherung durch private Versicherer, zu ergreifen, um den gesetzlichen Verpflichtungen der Reiseveranstalter nachzukommen.

Die Abfederung der wirtschaftlichen Folgen durch den Bund erfolgte insbesondere durch die Kurzarbeitsentschädigung, den Corona-Erwerbsersatz, die Covid-19-Kredite und die Härtefallhilfen. Diese Stützungsmassnahmen sind darauf ausgerichtet, möglichst zielgerecht jene Unternehmen zu unterstützen, welche am stärksten betroffen waren und sind. Auch die Reisebüros profitieren von diesen Massnahmen: Die Löhne wurden bei ausbleibenden Aufträgen grösstenteils durch die ALV oder bei Selbständigerwerbenden durch den Corona-Erwerbsersatz gedeckt. Mit den Härtefallhilfen werden Unternehmen bereits seit Ende 2020 und noch bis längstens Mitte 2022 grosszügig mit à-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt, um u.a. Umsatzausfälle abzufedern. Die Reisebranche hat seit Ausbruch der Krise bis Ende März insgesamt rund 320 Millionen Härtefallgelder bezogen.

Eine staatliche Bürgschaft für den Fonds oder eine anderweitige staatliche Absicherung würde das Absicherungsrisiko faktisch auf den Steuerzahler übertragen, wodurch letztendlich Steuergelder für die Erfüllung einer privaten Aufgabe zum Einsatz kämen. Damit würde eine neue Bundesaufgabe entstehen, wofür eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werden müsste. Eine solche staatliche Finanzierung der Absicherung von privat gebuchten Ferienreisen erachtet der Bundesrat als nicht angemessen.

Der Bundesrat erachtet es vor diesem Hintergrund als nicht sinnvoll, dem Anliegen der Motion zu entsprechen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.