Potenzial für die Schweizer KMU-Wirtschaft bei einem Anschluss an den EU-One-Stop-Shop zur Abrechnung der MWST prüfen
22.3384 · Postulat · 2022-04-11
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht zu erstatten, welche Vor- und Nachteile für die Schweiz bei einer Teilnahme am EU-One-Stop-Shop zur Abrechnung der Mehrwertsteuer bei elektronischen Gütern und Dienstleistungen resultieren können. Insbesondere soll das Potenzial für neue digitale Dienstleistungen, die mögliche Entlastung für Schweizer KMU, notwendige Anpassungen gesetzlicher Grundlagen sowie die Bedeutung eines allfälligen Souveränitätsverlusts beleuchtet werden.
Eine Minderheit der Kommission (Friedli Esther, Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Matter Thomas, Tuena) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Begründung
Wer elektronische Güter oder Dienstleistungen an Endkunden in die EU verkauft, ist ab dem ersten Euro dort MWST-pflichtig. Man kann sich zwar in der EU bei einem Land registrieren und dann dort die Abrechnung für alle anderen Länder einreichen - aber der Aufwand für kleinere Umsätze ist enorm.
Ideal wäre es, wenn Schweizer Unternehmen im Rahmen der MwSt-Abrechnung für die Schweiz bei der ESTV auch die Umsätze für den EU Raum abrechnen könnte und dann die ESTV für die Verteilung in die EU Länder sorgt.
Es ist klar, dass das nicht einfach zu lösen ist und dass dazu wohl ein Vertrag zwischen der Schweiz und der EU erforderlich wäre. Mit einer solchen Lösung könnten gerade kleinere Unternehmen aber auch wirklich am europäischen Binnenmarkt teilnehmen. Es wird in Zukunft gerade für Klein- und Kleinstunternehmen, die in der Schweiz in grosser Zahl vorhanden sind, immer wichtiger werden, dass sie mit ihren Dienstleistungen in Form skalierbarer digitaler Produkte auch den europäischen Raum als Markt anvisieren können. Dafür müssen aber die Einstiegshürden so tief wie möglich gehalten werden. Es wäre darum gerade in Anbetracht der Struktur der Schweizer KMU-Wirtschaft extrem hilfreich, wenn die ESTV die Rolle eines One-Stop-Shops übernehmen könnte. Der Bericht soll zudem aufzeigen, welche zusätzlichen Ressourcen dafür nötig wären.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Würde die Schweiz am EU-One-Stop-Shop (OSS) teilnehmen, bestünde der einzige Vorteil für Schweizer Unternehmen darin, dass sie ihre Umsätze aus elektronischen Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Personen (elektronische B2C-Dienstleistungen) in der EU gegenüber der ESTV abrechnen könnten. Denn Schweizer Unternehmen können bereits heute den OSS in einem beliebigen Mitgliedstaat der EU nutzen, um ihre in der EU erzielten Umsätze aus solchen Dienstleistungen abzurechnen.
Auch bei einer Teilnahme der Schweiz am EU-One-Stop-Shop müssten die Schweizer Unternehmen weiterhin jede Dienstleistung mehrwertsteuerlich entsprechend den lokalen Regeln desjenigen EU-Mitgliedstaats qualifizieren, in dem die Kundin oder der Kunde ihre Dienstleistung in Anspruch nimmt. Dazu müsste das Unternehmen wissen, was jeweils als elektronische Dienstleistung gilt, ob sie im entsprechenden Mitgliedstaat steuerbar ist und wenn ja, zu welchem Steuersatz. Weiter müsste für jeden Mitgliedstaat einzeln abgeklärt werden, welche Vorschriften für die Rechnungsstellung gelten.
Die von Schweizer Unternehmen in den EU-Staaten vereinnahmte Mehrwertsteuer könnte zwar gegenüber der ESTV abgerechnet werden, aber nach den Regelungen der EU. Für jedes Land, in dem Mehrwertsteuer geschuldet ist, wären der Umsatz und die Steuer aufgegliedert nach den jeweiligen Steuersätzen getrennt anzugeben. Dieser Prozess lässt sich nicht mit der heutigen einfachen Mehrwertsteuerabrechnung in der Schweiz vergleichen. Nebst den Schweizer Unternehmen könnten auch Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten ihre an Kundinnen und Kunden in der EU erbrachten elektronischen Dienstleistungen mit der ESTV abrechnen. Die ESTV müsste prüfen, ob die MWST-Beträge, welche sie an die ausländischen Finanzverwaltungen abzuliefern hat, gerechtfertigt sind.
Umgekehrt müssten Unternehmen mit Sitz in der EU, die in der Schweiz ausschliesslich elektronische B2C-Dienstleistungen erbringen, die bei ihren schweizerischen und liechtensteinischen Kundinnen und Kunden einkassierte Mehrwertsteuer nicht mehr mit der ESTV abrechnen, sondern könnten diese der Finanzverwaltung in ihrem EU-Staat entrichten. Wie die Diskussionen innerhalb der EU gezeigt haben, liesse sich kaum überprüfen, ob ausländische Unternehmen die Schweizer MWST korrekt erheben und die EU-Finanzverwaltungen die Erträge korrekt an die Schweiz weiterleiten.
Für einen Anschluss der Schweiz an den OSS wäre ein Staatsvertrag mit der EU notwendig. Da das Fürstentum Liechtenstein auch Teil des MWST-Inlands ist, müsste es ebenfalls einen Vertrag mit der EU abschliessen. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass für die Umsetzung Anpassungen an der IT der ESTV und zusätzliche personelle Ressourcen für die ESTV aufgrund des Kontrollaufwands notwendig wären.
Die Argumente für und gegen eine Teilnahme der Schweiz am EU-One-Stop-Shop hat der Bundesrat bereits verschiedentlich dargelegt (vgl. Ip. Dobler 16.3939 und Ip. Vonlanthen 17.4209), so dass sich in einem weiteren Bericht kaum mehr Neues ausführen liesse.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.