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22.3394 · Postulat · 2022-05-02

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Schweiz als Sitzstaat multinationaler Unternehmen und globale Drehscheibe grenzüberschreitender Vermögensverwaltung die Transparenz von entsprechenden Finanzflüssen erhöhen kann und wie sich entsprechende internationale Entwicklungen auf die Schweiz auswirken und der Bundesrat darauf zu reagieren gedenkt. Insbesondere soll er sich zu folgenden Fragen positionieren: Zur Offenlegung von wirtschaftlich Berechtigter von Offshore-Firmen, zur Veröffentlichung der Länderberichterstattung multinationaler Unternehmen und zur Publikation von Steuervorbescheiden zwischen kantonalen Steuerverwaltungen und neuanzusiedelnden Gesellschaften.

Eine Minderheit der Kommission (Büchel, Aebi, Cottier, Estermann, Gössi, Köppel, Nidegger, Portmann) beantragt, das Postulat abzulehnen.

Begründung

Im Rahmen der Financial Action Task Force (FATF) werden die Regeln im Kampf gegen Geldwäscherei und Korruption verschärft. In der Europäischen Union erhöhen die 5. Antigeldwäscherei-Richtlinie und die Einführung einer öffentlichen Länderberichterstattung für grosse Unternehmen aller Branchen ("public Country-by-Country-Reporting") die Transparenz von Finanzflüssen deutlich. Die Einführung einer internationalen Mindeststeuer für grosse multinationale Unternehmen wird im Bereich der Unternehmensbesteuerung für neuen politischen Reformdruck in der Schweiz sorgen.

Verschiedene wissenschaftliche Publikationen (z.B. Matteotti 2017, Meyer-Nandi 2018, Carbonnier/Mehoutra 2020, Muselli/Bürgi Bonanomi 2021) und verschiedene Berichte internationaler Medienkonglomerate und von Nichtregierungsorganisationen zeigen in der Schweiz Handlungsbedarf auf. Sie führen zudem zu Bedenken, dass der Schweizer Finanzplatz international auch wieder unter Verdacht geraten könnte, im Bereich unlauterer Finanzflüsse eine unrühmliche Rolle zu spielen. Dies stellt für die Schweiz ein erhebliches Reputationsrisiko dar. Mehr Transparenz in diesem Bereich ist ein auch von der wissenschaftlichen Forschung empfohlenes Mittel, um erstens allenfalls ungerechtfertigte Vorwürfe zu entkräften und so das Vertrauen in den Standort Schweiz zu stärken. Zweitens macht Transparenz eine sachpolitische Diskussion über wissensbasierte und unideologische Lösungen erst möglich und erhöht wo nötig die politische Akzeptanz nachhaltiger Reformen. Transparenz fördert also letztlich eine proaktive Politik für einen sauberen, gesellschaftlich gut verankerten und nachhaltigen Schweizer Finanz- und Handelsplatz.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Tragweite der Problematik von illegalen Finanzflüssen bewusst und setzt sich zugunsten internationaler Standards zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung, Geldwäscherei und Korruption ein. Das Risiko von missbräuchlichen Praktiken besteht auf allen Finanzplätzen der Welt. In den vergangenen Jahren hat der Bundesrat grosse Anstrengungen unternommen, um an der Entwicklung internationaler Standards mitzuwirken und sie anschliessend in nationales Recht umzusetzen und effizient zu vollziehen. Angesichts der besonderen Auswirkungen, die illegale Finanzflüsse auf Entwicklungsländer haben, unterstützt die Schweiz seit langem Programme zur Stärkung der Finanzinstitutionen solcher Länder.

In den letzten Jahren hat die Schweiz die Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) mehrfach überarbeitet, um diese mit der internationalen Praxis in Einklang zu bringen. Die Financial Action Task Force (FATF) befand im Jahr 2020 das Schweizer Dispositiv zur Bekämpfung von GW/TF für insgesamt robust. Andere Reformvorhaben, z. B. jenes, mit dem das Dispositiv zur Transparenz und Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen gestärkt werden soll, werden derzeit ausgearbeitet und erfordern einen Dialog mit den verschiedenen Beteiligten. Über Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz von juristischen Personen wird der Bundesrat bis zum Ende des 3. Quartals 2022 entscheiden.

Die grossen multinationalen Unternehmen müssen bereits in länderbezogenen Berichten darlegen, wie ihre erwirtschafteten Umsätze und entrichteten Steuern weltweit verteilt sind. Aktuell tauscht die Schweiz diese Art von Informationen mit Steuerbehörden aus über 80 Partnerstaaten, darunter Schwellenländern, aus. Sie ist bereit, den Austausch auf alle Staaten auszuweiten, die den internationalen Standard einhalten. In seiner Antwort auf die Interpellation Arslan vom 30. Juni 2021 (21.3582 "Public Country-by-Country Reporting. Wann handelt die Schweiz?") erklärte der Bundesrat, das angestrebte Ziel sei aus seiner Sicht erreicht, indem die zuständigen Steuerverwaltungen die Berichte erhielten. Eine Veröffentlichung der Berichte sei nicht erforderlich und dürfte beispielsweise hinsichtlich der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses auch nicht unproblematisch sein. Des Weiteren setzt die Schweiz den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) gemäss dem entsprechenden globalen Standard um. Hierbei handelt es sich um ein anerkanntes und wirkungsvolles Instrument für die Bekämpfung illegaler Finanzflüsse. Zurzeit liegt der Fokus auf der Einführung des AIA mit Entwicklungs- und Schwellenländern. Über ein entsprechendes Projekt hat das Parlament noch 2022 zu befinden. In Übereinstimmung mit dem internationalen Standard tauscht die Schweiz darüber hinaus spontan Informationen über Steuervorbescheide mit grenzüberschreitender Bedeutung mit den jeweiligen Partnerstaaten aus.

Der Bundesrat verfolgt die internationalen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Transparenz von Finanzflüssen aufmerksam. Das Parlament wird regelmässig über den Stand und die Planung der Arbeiten der FATF, der OECD und der Bundesverwaltung sowie über allfällige Gesetzesanpassungen im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei oder der Besteuerung informiert. Nach Ansicht des Bundesrats würde ein zusätzlicher Bericht dem Parlament daher keine zusätzlichen Informationen zu diesen Themen liefern.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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