Niedrigerer Selbstversorgungsgrad aufgrund der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 und der mittel- und langfristigen Entwicklungen
22.3400 · Interpellation · 2022-05-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Im erläuternden Bericht des Bundesrates zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum Verordnungspaket im Zusammenhang mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 steht: "Der Brutto-Selbstversorgungsgrad beträgt im Jahr 2026 bei einer konstant wachsenden Bevölkerung 54,2 Prozent (Referenz: 57,6 %). Hauptgrund für diese Entwicklung sind die tieferen Erträge im Ackerbau aufgrund der zunehmenden Beteiligung am Produktionssystembeitrag für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel. ..."
- Ist es angesichts der gegenwärtigen Krise angebracht, Massnahmen einzuführen, die den Selbstversorgungsgrad senken werden?
- Die Schweiz wird diesen Rückgang der einheimischen Produktion durch Importe ausgleichen müssen. Hat unser Land nicht auch die moralische Pflicht, nicht zur Steigerung der Nachfrage und der Preise auf den internationalen Märkten beizutragen, wo man doch weiss, dass die Bevölkerung anderer Länder mit geringerer Kaufkraft von Hunger bedroht sein könnte?
- Wie gedenkt der Bundesrat angesichts des gegenwärtigen Wachstums der Bevölkerung in der Schweiz einen hohen Selbstversorgungsgrad - Garant für unsere Ernährungssicherheit - aufrechtzuerhalten?
Stellungnahme des Bundesrates
In der Frühlingssession 2021 hat das Parlament entschieden, gewisse Bestimmungen der sistierten Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), welche die Pflanzenschutzmittel und die Nährstoffüberschüsse betreffen, im Rahmen ihrer parlamentarischen Initiative 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" umzusetzen. Das Parlament hat diesen Entscheid in Kenntnis der in der Botschaft zur AP22+ beschriebenen Auswirkungen getroffen. Mit dem Verordnungspaket zur pa. iv. 19.475 setzt der Bundesrat die entsprechenden Gesetzesbestimmungen gemäss Auftrag des Parlaments um.
1. Artikel 104a der Bundesverfassung verlangt, dass die Ernährungssicherheit in der Schweiz langfristig gewährleistet ist. Ernährungssicherheit bedeutet, dass die Bevölkerung jederzeit Zugang zu einer ausreichenden Menge von qualitativ guten und bezahlbaren Lebensmitteln hat. In der Schweiz ist die Ernährungssicherheit derzeit nicht gefährdet. Die mit dem Verordnungspaket zur parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossenen Massnahmen tragen dazu bei, essentielle Produktionsgrundlagen für die Inlandproduktion wie fruchtbare Böden und die Biodiversität langfristig zu erhalten, damit die Schweizer Landwirtschaft auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der inländischen Bevölkerung mit Nahrungsmitteln leisten kann. Kurzfristig können Massnahmen für den Erhalt der Produktionsgrundlagen die inländische Kalorienproduktion zwar einschränken, mittel- und längerfristig stärken sie aber die Inlandproduktion und reduzieren damit die Importabhängigkeit von Nahrungsmitteln.
2. In welchem Umfang Nahrungsmittel in die Schweiz importiert werden, ist unter anderem vom Grenzschutz, dem Bevölkerungswachstum, den Preisentwicklungen auf den in- und ausländischen Märkten und der Nachfrage der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz abhängig. Ebenso können auf der Angebotsseite wetterbedingte Ernteschwankungen eine wichtige Rolle spielen. Im Vergleich dazu dürften die Auswirkungen der Massnahmen des Verordnungspakets zur parlamentarischen Initiative 19.475 auf die Lebensmittelimporte gering sein. Wichtig ist zu erwähnen, dass die Hauptursache der weltweiten Hungerproblematik nicht die zu tiefe globale Nahrungsmittelproduktion ist, sondern der fehlende Zugang zu Nahrungsmitteln aufgrund von Armut und logistischen Problemen. Schädlich sind auch Exportrestriktionen. Die Schweiz setzt sich deshalb im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit für die wirtschaftliche Entwicklung in den von Armut betroffenen Ländern und gegen Exportrestriktionen ein. Welche Anstrengungen sie zur Bewältigung der aktuellen Krise ergreift, hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Badertscher (22.3309 "Hungerkrise weltweit. Was macht die Schweiz?") erläutert. In Bezug auf die Importländer ist zu erwähnen, dass die Nahrungsmittelimporte in die Schweiz hauptsächlich aus dem EU-Raum stammen, der nicht von Hunger bedroht ist.
3. Unter Berücksichtigung der zunehmenden Bevölkerung in der Schweiz und der abnehmenden landwirtschaftlich genutzten Flächen kann der Selbstversorgungsgrad nur gehalten werden, wenn das Dauergrünland mit standortangepasster Nutzungsintensität zur Milch- und Fleischproduktion genutzt wird und auf der Ackerfläche vermehrt Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung angebaut werden. Wichtig ist auch, dass Veränderungen auf Stufe Produktion synchron erfolgen mit Anpassungen auf Stufe Konsum. Zudem müssen die Lebensmittelverluste reduziert werden und die Landwirtschaftsböden müssen quantitativ und qualitativ erhalten bleiben. Bezüglich der Lebensmittelverluste hat der Bundesrat am 6. April 2022 einen Aktionsplan verabschiedet mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren. Für eine umfassende Beurteilung der Ernährungssicherheit greift der Selbstversorgungsgrad jedoch zu kurz, da er wichtige Faktoren, wie die hohe Importabhängigkeit bei den landwirtschaftlichen Produktionsmitteln (Energie, Dünger, Saatgut, Pflanzenschutzmitten, Maschinen etc.) oder die ökologische Tragfähigkeit der Produktion nicht berücksichtigt.
Antwort des Bundesrates.