22.3403 · Interpellation · 2022-05-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Ackerbau nimmt in der Schweiz einen hohen Stellenwert ein. Die Konsum-Trends entwickeln sich tendenziell in eine eher pflanzenbasierte Richtung. Diese Nachfrage gilt es mit Schweizer Produkten zu befriedigen.
Der Bundesrat hat nun am 13. April 2022 die Verordnung zur Umsetzung der pa. iv. 19.475 publiziert. Dabei ist zum einen vorgesehen, dass Betriebe mit mehr als 3 Hektar offener Ackerfläche 3,5 Prozent der Ackerfläche für die Biodiversitätsförderung nutzen müssen und diese Flächen werden somit aus der Nahrungsmittelproduktion genommen.
Zum anderen werden die Auflagen im Umgang mit Pflanzenschutzmittel und Nährstoffen erhöht und mehr Abstände insbesondere in Form von Pufferstreifen verlangt.
Ich bitte deshalb den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie gross ist die Fläche, die durch die genannten Massnahmen der Produktion von Lebensmittel entzogen wird?
2. Wie soll dieser Verlust an landwirtschaftlicher Produktionsfläche kompensiert werden?
3. Wie wirkt sich diese Produktionsreduktion auf den Import von Nahrungsmittel aus?
4. Bereits heute fallen zwei Drittel der ernährungsbedingten Emissionen im Ausland an. In Anbetracht dieser Tatsache, ist es ökologisch noch vertretbar noch mehr Lebensmittel zu importieren?
5. Im Zuge des Ukraine-Konflikts erwarten namhafte Ökonomen eine dramatische Verschärfung der globalen Hungerproblematik. In Anbetracht dieser Tatsache, ist es ethisch noch vertretbar noch mehr Lebensmittel zu importieren?
Stellungnahme des Bundesrates
In der Frühlingssession 2021 hat das Parlament entschieden, gewisse Bestimmungen der sistierten Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), welche die Pflanzenschutzmittel und die Nährstoffüberschüsse betreffen, im Rahmen ihrer parlamentarischen Initiative 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" umzusetzen.
Das Parlament hat diesen Entscheid in Kenntnis der in der Botschaft zur AP22+ beschriebenen Auswirkungen getroffen. Mit dem Verordnungspaket zur pa. iv. 19.475 setzt der Bundesrat die entsprechenden Gesetzesbestimmungen gemäss Auftrag des Parlaments um.
1. und 2. Die Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf der Ackerfläche zielen unter anderem darauf ab, die für die Produktion essenzielle Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit langfristig zu erhalten. Im Gegensatz zur Überbauung wird mit der Nutzung von landwirtschaftlicher Nutzfläche als BFF der Lebensmittelproduktion keine Ackerfläche entzogen, sondern ihr Produktionspotenzial wird langfristig gestärkt. So fördern diese Flächen Nützlinge, die als Gegenspieler von Ackerschädlingen wie dem Getreidehähnchen oder Blattläusen dienen. Der zusätzliche Bedarf an BFF auf der Ackerfläche beträgt aufgrund der Mindestvorgabe von 3.5 Prozent rund 9'400 Hektaren. Mit dem Verordnungspaket zur parlamentarischen Initiative 19.475 wird der produktive Biodiversitätstyp "Getreide in weiter Reihe" eingeführt. Die Mindestvorgabe von 3,5 Prozent BFF kann zur Hälfte mit der Produktion von Getreide in weiter Reihe erfüllt werden. Wie die Berechnungen von Agroscope zeigen, ist diese Anbaumethode wirtschaftlich interessant. Von den zusätzlichen BFF auf Ackerfläche dürften rund 4'300 Hektaren für Getreide in weiter Reihe genutzt werden. Die verbleibenden BFF betragen damit rund 5'100 Hektaren, was knapp einem halben Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche entspricht. Da davon ausgegangen werden kann, dass für diese BFF nicht die ertragsreichsten Ackerflächen ausgeschieden werden, oder diese anstelle von Kunstwiesen angelegt werden, dürften die Auswirkungen auf die Produktion insgesamt gering sein.
3. und 4. In welchem Umfang Nahrungsmittel in die Schweiz importiert werden, ist unter anderem vom Grenzschutz, dem Bevölkerungswachstum, den Preisentwicklungen auf den in- und ausländischen Märkten und der Nachfrage der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz abhängig. Ebenso können auf der Angebotsseite wetterbedingte Ernteschwankungen eine wichtige Rolle spielen. Aufgrund der geringen Auswirkung der Mindestvorgabe von 3.5 Prozent BFF auf Ackerflächen auf die Inlandproduktion (siehe Antwort 1 und 2) dürften die Auswirkungen auf den Import von Nahrungsmitteln marginal sein.
5. Die kurzfristigen Auswirkungen der Vorgabe auf den Import von Nahrungsmitteln dürften marginal sein (vgl. Antwort 1 bis 4). Zudem tritt die neue Regelung erst 2024 in Kraft. Wichtig ist zu erwähnen, dass die Hauptursache der weltweiten Hungerproblematik nicht die zu tiefe globale Nahrungsmittelproduktion ist, sondern der fehlende Zugang zu Nahrungsmitteln aufgrund von Armut und logistischen Problemen. Schädlich sind auch Exportrestriktionen. Die Schweiz setzt sich deshalb im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit für die wirtschaftliche Entwicklung in den von Armut betroffenen Ländern und gegen Exportrestriktionen ein. Welche Anstrengungen sie zur Bewältigung der aktuellen Krise ergreift, hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Badertscher (22.3309 "Hungerkrise weltweit. Was macht die Schweiz?") erläutert. In Bezug auf die Importländer ist zu erwähnen, dass die Nahrungsmittelimporte in die Schweiz hauptsächlich aus dem EU-Raum stammen, der nicht von Hunger bedroht ist.
Antwort des Bundesrates.