Lexipedia

22.3412 · Interpellation · 2022-05-09

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die türkische Regierung startete in der Nacht auf Ostermontag eine gross angelegte Luftoffensive im irakischen Kurdistan. Der Angriff des Nato-Mitglieds wurde in Europa von allen Regierungen wie auch von den Medien praktisch verschwiegen.

Die Angriffe richteten sich gegen die PKK, die Arbeiterpartei Kurdistans, wie der türkische Verteidigungsminister mitteilte. Das türkisch-irakische Grenzgebiet wurde von Kampfflugzeugen und Drohnen heftig bombardiert. Die Angriffe hatten aber auch die Region Kobane in Nordsyrien zum Ziel. Bei dieser Aggression waren Versorgungseinrichtungen und die Zivilbevölkerung betroffen und es gab zahlreiche Todesopfer. Diese Militäroffensive verstösst selbstverständlich gegen das Völkerrecht. Das kurdische Volk hat das Recht, in Frieden zu leben und seine Behörden selbst zu wählen. Im Vergleich zum Konflikt in der Ukraine, bei dem es sich ebenfalls um einen schweren Angriffskrieg der russischen Regierung handelt, ist das Schweigen des Bundesrates zu dieser Offensive der türkischen Regierung zumindest irritierend. Die Zivilbevölkerung, die Frauen, die Kinder, die gesamte kurdische Bevölkerung verdienen gleichermassen unsere Unterstützung und Solidarität.

- Sollte der Bundesrat die Aggression der türkischen Armee gegen die kurdische Bevölkerung nicht aufs Schärfste verurteilen?

- Sollte der Bundesrat seine Politik, die gegenüber Präsident Erdogan für sehr nachsichtig gehalten werden kann, nicht überdenken?

- Erwägt der Bundesrat, diplomatische oder wirtschaftliche Sanktionen gegen die türkische Regierung zu ergreifen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat verfolgt die jüngsten Entwicklungen in Nordsyrien und im Nordirak mit Besorgnis. Die Schweiz appelliert an alle Parteien, auf Kampfhandlungen zu verzichten und die völkerrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere das humanitäre Völkerrecht sowie die Menschenrechte, zu respektieren. Nur ein Friedensprozess im Rahmen der UNO kann den Konflikt in Syrien einer dauerhaften Lösung zuführen.

2. Die Schweiz führt mit dem Schwerpunktland Türkei einen engen Dialog im Rahmen der regelmässigen politischen Konsultationen und bei Arbeitstreffen auf Ministerebene. Dabei werden wichtige Themen wie Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte offen diskutiert. So fordert die Schweiz die Türkei jeweils dazu auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Das tut sie auch auf multilateraler Ebene, insbesondere im Europarat. Der Bundesrat erachtet diesen Weg weiterhin als den vielversprechendsten für die Schweiz.

3. Gestützt auf das Embargogesetz (SR 946.231) kann der Bund Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der UNO, der OSZE oder der wichtigsten Handelspartner der Schweiz beschlossen worden sind. Das Embargogesetz sieht hingegen keine Möglichkeit vor, eigenständige Sanktionen zu erlassen. Sanktionsbeschlüsse des UNO-Sicherheitsrats sind für die Schweiz völkerrechtlich verbindlich. Bei Sanktionen der EU entscheidet der Bundesrat von Fall zu Fall aufgrund einer umfassenden Güterabwägung (aussenpolitische, aussenwirtschaftspolitische sowie rechtliche Aspekte), ob sich die Schweiz diesen Sanktionen anschliesst oder nicht. Im Moment liegen keine Beschlüsse seitens des UNO-Sicherheitsrates oder der EU vor, welche im direkten Zusammenhang mit der Situation in Nordirak und Nordsyrien stehen.

Antwort des Bundesrates.

Militärische Aggression der türkischen Armee in Kurdistan | Lexipedia | Lexipedia