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22.3418 · Postulat · 2022-05-10

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob es zweckmässig wäre, diejenigen Verbände zu einer Aussprache einzuladen, die wegen der Auswirkungen der CERN-Projekte auf das Klima besorgt sind; geprüft werden soll auch, ob die Positionen dieser Verbände in die geplante Botschaft einfliessen und ob ein Bericht zum Thema veröffentlicht wird.

In einer Medienmitteilung vom 10. Dezember 2021 hat der Bundesrat erklärt, die Schweiz solle "die Entwicklungsmöglichkeiten des CERN stärker fördern, insbesondere auf raumplanerischer Ebene. Deshalb hat der Bundesrat die Arbeiten lanciert, um einen auf die Projekte des CERN bezogenen Sachplan des Bundes zu erstellen." Angesprochen wird das Vorhaben zum Bau des Teilchenbeschleunigers Future Circular Collider (FCC). Nicht nur wäre die Baustelle von ihrer Grösse her mit derjenigen des Gotthardbasistunnels vergleichbar, sondern der FCC würde auch den Stromverbrauch des CERN verdreifachen. Er würde sich mit 4 Terawattstunden auf das Doppelte dessen belaufen, was der elektrisch betriebene Verkehr in der Schweiz (Züge, Trams, Trolleybusse, Sessellifte) konsumiert.

In seiner Antwort auf die Interpellation 21.4255 zu den Auswirkungen des FCC kommt der Bundesrat zur Einschätzung, es sei "verfrüht, dessen Auswirkungen auf das Klima zu beurteilen". Dabei wird der Stromverbrauch des Projekts in den öffentlichen Unterlagen des CERN auf 4 Terawattstunden veranschlagt. Müssen wir daraus folgern, dass die Forschung in der Teilchenphysik von den grundsätzlichen Bemühungen zum Stromsparen, die uns die Klimakrise aufzwingt, entkoppelt ist? Kann das CERN seinen Stromverbrauch verdreifachen und dadurch die Anstrengungen zum Stromsparen, die von Haushalten, Unternehmen, Gemeinden und Kantonen unternommen werden, der Lächerlichkeit preisgeben?

Der Bundesrat sieht vor, der Bundesversammlung bis Ende 2022 eine Botschaft zur Schaffung der für den Sachplan notwendigen gesetzlichen Grundlage zu unterbreiten. Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe c des Parlamentsgesetzes sieht vor, dass der Bundesrat in der Botschaft insbesondere "im vorparlamentarischen Verfahren diskutierte Standpunkte und Alternativen und die diesbezügliche Stellungnahme des Bundesrates" erläutert. Jetzt, da ein Klimanotstand herrscht und Energie gespart werden muss, scheint es angebracht, dass das Thema öffentlich diskutiert wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Am 10. Dezember 2021 hat der Bundesrat beschlossen, die Begleitung von CERN-Projekten durch die Schweiz zu verbessern.

Angesichts des erheblichen Beitrags des CERN für Wissenschaft und Innovation, seiner grossen Bedeutung für die hiesige Wirtschaft sowie für die internationale Ausstrahlung der Schweiz und des Standorts Genf ist der Bundesrat der Ansicht, dass es einen möglichst angemessenen administrativen Rahmen zur Förderung einer langfristig ausgerichteten Entwicklung dieser internationalen Forschungseinrichtung braucht. Er hält einen Sachplan des Bundes für das geeignete Instrument, um dieses Ziel zu erreichen. Mit dem Sachplan möchte er die für die Raumplanung geltenden administrativen Verfahren für alle CERN-Projekte klären und vereinfachen, die das Schweizer Hoheitsgebiet betreffen. Dabei kann es sich sowohl um Neubauten als auch um die Renovation bestehender Anlagen handeln. Auch der Kanton Genf hat sich für die Erstellung eines solchen Sachplans eingesetzt.

Der vom Bundesrat getroffene Entscheid, die Arbeiten zur Erstellung eines solchen Sachplans aufzunehmen, betrifft nicht speziell das Projekt des Future Circular Collider (FCC), sondern die gesamte Entwicklung des CERN auf Schweizer Boden. Die Erstellung dieses Sachplans bringt für die Schweiz keine Verpflichtung mit sich, die Lancierung des FCC zu unterstützen.

Zur Erstellung des Sachplans muss erst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, wozu momentan eine Botschaft ausgearbeitet wird. Zu den Vorbereitungen für diese Botschaft gehört auch ein Vernehmlassungsverfahren, um die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise miteinzubeziehen. Da das CERN seit 2020 jährlich einen detaillierten Bericht über den ökologischen Fussabdruck seiner Projekte veröffentlicht, sieht der Bundesrat jedoch nicht vor, ebenfalls einen Bericht zu den Auswirkungen von CERN-Projekten auf das Klima vorzulegen.

Gestützt auf eine umfassende Konsultation der weltweiten Teilchenphysik-Gemeinschaft hat der CERN-Rat 2020 die Europäische Strategie für Teilchenphysik (https://home.cern/resources/brochure/cern/european-strategy-particle-physics) aktualisiert, wobei sich auch die Schweizer Gemeinschaft für Teilchenphysik aktiv einbrachte. Die Gemeinschaft betonte die Notwendigkeit, die Umweltbelastung so gering wie möglich zu halten, bei neuen Grossprojekten auf die Energieeffizienz zu achten und die benutzte Energie wiederzuverwenden. Die Strategie kommt zum Schluss, dass Europa zusammen mit seinen internationalen Partnern die technische und finanzielle Machbarkeit eines zukünftigen Hadronenbeschleunigers, also des FCC, prüfen sollte. Deshalb hat das CERN 2021 eine entsprechende Studie über die technische und finanzielle Machbarkeit des FCC lanciert. Die Studie untersucht auch ökologische Machbarkeitsaspekte und prüft Möglichkeiten für einen energetisch nachhaltigen Betrieb. Abgeschlossen wird die Studie frühestens Ende 2025. Es wird damit gerechnet, dass die durch den Sachplan des Bundes entstehende Planungssicherheit in die Machbarkeitsstudie einfliesst, auch wenn sie nur eines unter vielen Elementen darstellt. Sobald die Ergebnisse der Studie bekannt sind, werden alle Mitgliedstaaten des CERN, darunter auch die Schweiz, aufgerufen, zum allfälligen Bau des FCC Stellung zu nehmen. Dieser Prozess wird aber nicht vor 2026 beginnen.

Ein Entscheid ist ab 2028 zu erwarten. Angesichts der zahlreichen entscheidenden Faktoren, die in diesem Prozess rund um den FCC eine Rolle spielen, wird nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Frankreich und den anderen an den CERN-Projekten beteiligten Staaten eine breite öffentliche Debatte stattfinden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.